Der Fall Guzev in Birobidschan

Fallbeispiel

Im Februar 2021 verurteilte das Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets Konstantin Guzev zu 2,5 Jahren Haft auf Bewährung. Im Mai 2018 wurde ein Strafverfahren wegen Glaubens nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen einen gesetzestreuen Bauarbeiter und Reparateur eröffnet. Ein ähnliches Verfahren wurde gegen seine Frau Anastasia eingeleitet. Seit Dezember 2019 wird sein Fall von Richter Alexej Iwaschtschenko geprüft. Bei der Anhörung nannte der Staatsanwalt Konstantins Haus einen “Tatort”, weil er mit Freunden per Videoschaltung über die Bibel diskutierte. Die Staatsanwaltschaft forderte 4 Jahre Gefängnis für den Gläubigen. Im Mai 2021 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil, aber im Dezember 2021 hob das Kassationsgericht es auf und verwies den Fall in die Berufungsinstanz zurück. Im März 2022 bestätigte das Gericht des Jüdischen Autonomen Gebiets in anderer Besetzung erneut die Verurteilung. Das Kassationsgericht hob diese Entscheidung auf und verwies die Sache zur erneuten Berufung zurück. Im Juli 2022 wurde beschlossen, das Strafregister zu löschen.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2 Art. 282 Abs. 3 Absatz 1

    Die Ermittlungsabteilung des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet leitet ein Strafverfahren wegen Glaubens gemäß Artikel 282.2 (1), 282.2 (2) und 282.3 (1) gegen einheimische Gläubige ein. Den Ermittlungen zufolge hielten sie zusammen mit anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation, alle 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas zu liquidieren).

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    Suchen

    In Birobidschan ist eine groß angelegte Operation mit dem Codenamen "Tag des Jüngsten Gerichts" im Gange, an der 150 Sicherheitsbeamte teilnehmen.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    Die Ermittlungsabteilung des FSB Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet leitet das 3. Strafverfahren in Birobidschan wegen Glaubens gemäß Artikel 282.2 (2) ein - gegen Konstantin Guzev. Berichten zufolge wurde der Fall von der Akte gegen Alam Aliyev getrennt.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall geht an das Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets und wird an den Bundesrichter Alexej Iwaschtschenko überwiesen, der sich auch mit dem Fall von Jewgeni Egorow und Igor Zarew befasst. Die Strafsache trägt die Nummer 1-49/2020.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Eine erste Anhörung ist im Gange. Guzev reicht 3 Petitionen ein. Das Gericht gibt dem Antrag auf Kenntnisnahme des Strafverfahrens statt und lehnt den Antrag auf Ablehnung des Verteidigers und auf Zusammenlegung von 10 Strafsachen ab.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Anhörung vor dem erstinstanzlichen Gericht. Um 11:00 Uhr (Ortszeit) beginnt die Anhörung an der Adresse: Birobidschan, Pionerskaja-Str., 32. Etwa 10 Personen kommen, um den Gläubigen zu unterstützen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Anhörung vor dem erstinstanzlichen Gericht. Von den 16 Studenten im Prozess weist der Staatsanwalt drei (Aliyev, Golik, Zagulin) aus, weil sie in ähnlichen Fällen angeklagt sind. Während des Treffens werden die Fallmaterialien (vom 10. bis zum 24. Band) bekannt gegeben. Während der Anhörung erklärte der Staatsanwalt das Haus des Angeklagten offiziell zum Tatort.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    2 Zeugen der Anklage werden vernommen. Eine von ihnen ist die Polizistin Zvereva, die in den Jahren 2015-2016 an der Bildung von Fällen von Ordnungswidrigkeiten gegen die örtliche religiöse Organisation beteiligt war. Gerichte befanden Gläubige des Besitzes extremistischer Materialien für schuldig, obwohl diese darauf platziert worden waren. Sie sagte auch bei den Anhörungen in den Fällen von Evgeny Golik, Anastasia Sycheva und Tatiana Zagulina aus. Zvereva weiß nichts über die Episoden, die Konstantin Guzev zur Last gelegt werden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Konstantin Guzev bittet darum, die Stellungnahme der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen, die die Verfolgung von Zeugen Jehovas verurteilt, zu akzeptieren. Der Staatsanwalt ist der Meinung, dass dies "den Kriminalfall unübersichtlich macht". Richter Alexej Iwaschtschenko lehnt den Antrag des Angeklagten ab, da es sich seiner Meinung nach "bei diesen Dokumenten um ein Urteil über konkrete Fälle anderer Personen handelt".

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Bei der Gerichtsverhandlung sehen sich die Prozessbeteiligten Videomaterial an, das heimlich bei religiösen Zusammenkünften von Gläubigen gefilmt wurde. Konstantin Guzev kommentiert sie und macht darauf aufmerksam, wie biblische Lehren das Leben der Menschen verbessern und sie zu guten Taten ermutigen.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Im Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets wird darüber debattiert. Der Staatsanwalt beantragt für Konstantin Guzev eine Verurteilung zu 4 Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes, 1 Jahr Haft mit der Verpflichtung, sich einmal im Monat bei den Aufsichtsbehörden zu melden.

    Der Gläubige bekennt sich nicht des Extremismus schuldig und betont, dass er kein wirkliches Verbrechen begangen hat.

    "Die Beweise, die der Staatsanwalt vorgelegt hat, bestätigen nur, dass ich mich zur Religion der Zeugen Jehovas bekenne. Mit anderen Worten, diese Beweise beweisen, dass es in meinem Handeln kein corpus delicti gab", sagt Konstantin Guzev und weist darauf hin, dass die Vorwürfe darauf hinauslaufen, dass er mit Freunden zu Hause über Skype die Bibel gelesen hat.

    Zu den Vorwürfen, Zwietracht und Feindschaft zu schüren, bemerkt der Gläubige: "Es ist mir absolut fremd, Hass oder Feindschaft gegen irgendjemanden zu empfinden, und noch mehr, gewalttätige oder andere illegale Handlungen zu begehen [...] Wenn ich Hass auf andere Menschen empfand und noch mehr, wenn ich zu Gewalt oder anderen illegalen Handlungen gegen jemanden aufrief, dann konnte ich einfach kein Zeuge Jehovas werden oder würde aufhören, einer zu sein."

    Das Gericht setzt die nächste Anhörung für den 17. Februar an. Konstantin Guzev will seine letzte Rede halten. Am selben Tag kann das Gericht das Urteil verkünden.

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    Schlussbemerkung Im Gerichtssaal

    Konstantin Guzev hat vor Gericht das letzte Wort. Gleich zu Beginn sagt er: "Ich habe nichts Verwerfliches getan: weder gegen unser Land, noch gegen die Bürger, die darin leben, noch gegen die Gesetze des Staates."

    Dann zitiert er die Bibel: "Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben von ganzem Herzen, von ganzer Seele und von ganzem Gemüt", aber Richter Iwaschtschenko unterbricht ihn und erklärt, dass es notwendig sei, über die Begründetheit der Anklage zu sprechen. Guzev erklärt, dass die Argumente und Zitate, die er zitiert, die Absurdität der gegen ihn erhobenen Anschuldigungen zeigen.- Extremismus und Zeugen Jehovas sind unvereinbare Begriffe.

    Der Gläubige erzählt dem Gericht auch, wie der Glaube an Gott sein Leben verändert hat: Er wurde ein friedliebender Mensch und legte schlechte Gewohnheiten ab. Er sagt, Jehovas Zeugen "bemühen sich sehr, den hohen sittlichen Maßstäben Jehovas Gottes gerecht zu werden. Jeder versucht, schlechte Neigungen auf der Ebene der Gedanken zu bekämpfen und Eigenschaften zu entwickeln, die ihm [Gott] gefallen."

    Abschließend resümiert der Gläubige: "Zwanzig Jahre lang habe ich versucht, mit meinem Leben zu zeigen, dass es besser ist, dem Täter zu vergeben, als Rache zu nehmen. Wenn ich das alles verstehe, kann ich in keiner Weise ein Extremist sein, ich kann nicht absichtlich Konflikte anzetteln, Menschen beleidigen und demütigen. [...] Jehovas Zeugen sollten nicht verfolgt werden, sondern als Beispiel dafür genommen werden, wie alle Menschen in Frieden und Freundschaft leben können. Das ist genau das, wonach sich die Menschen heute sehnen, was sie aber nicht erreichen können.

    Die Urteilsverkündung ist für den 18. Februar geplant.

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    Satz erster Instanz Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder Bewährungsstrafe Entlassung und Arbeitseinschränkungen Art. 282 Abs. 2 Schlussbemerkung

    Schiedsrichter: Oleksiy Ivashchenko. Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets (Pionerskaja-Straße, 32). Urteil: Schuldig. Urteil: 2,5 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung plus eine Bewährungszeit von 2 Jahren mit der Meldepflicht bei der Aufsichtsbehörde einmal im Monat.

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    Berufungsgericht Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2

    Das Gericht des Jüdischen Autonomen Gebiets wies die Berufung von Konstantin Guzev gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets zurück. Das Urteil des Gläubigen blieb unverändert.

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    Kassationshof

    Das IX. Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit in Wladiwostok hat entschieden, die Entscheidung der Berufungsinstanz - 2,5 Jahre Bewährungsstrafe - aufzuheben und den Fall gegen Konstantin Guzev zur neuen Verhandlung an das Berufungsgericht in neuer Zusammensetzung zu verweisen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Berufungsgericht

    Das Gericht des Jüdischen Autonomen Gebiets prüft den Fall Konstantin Guzev erneut und bestätigt den Schuldspruch.

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    Zweites Rechtsmittel Art. 282 Abs. 2 Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder Bewährungsstrafe
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    Klage abgewiesen

    Das Bezirksgericht Birobidschan löscht das Strafregister von Konstantin Guzev.

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