Der Fall Chamatschin in Tscheljabinsk

Fallbeispiel

Maksim Khamatschin war Zeuge im Fall seines Glaubensbrüders Jewgenij Buschew. Im Juni 2023 wurde er selbst wegen seines Glaubens in einem Strafverfahren angeklagt. Einen Monat später stellte der Ermittler Tschepenko, der für mehrere Strafverfahren gegen Jehovas Zeugen in der Region Tscheljabinsk zuständig ist, Khamatschin unter Anerkennungsabkommen. Im März 2024 wurde er verhört, weil er beschuldigt wurde, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben, und im Mai kam das Strafverfahren vor Gericht.

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    Das Haus von Maksim Chamatschin wird im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Jewgeni Buschew durchsucht.

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    Der Ermittler der Abteilung für innere Angelegenheiten des Ermittlungskomitees Russlands in der Region Tscheljabinsk, Oberst Alexander Tschepenko, leitet ein Strafverfahren gegen Maxim Chamatschin ein. Der Gläubige wird beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben.

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    Maksim wird als Verdächtiger verhört. Das Verhör dauert 20 Minuten. Der Untersucher nimmt dem Gläubigen die Erkenntnis, den Ort nicht zu verlassen, und das richtige Verhalten.

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    Der Ermittler der Abteilung für Innere Angelegenheiten des Ermittlungskomitees des Ermittlungskomitees Russlands für das Gebiet Tscheljabinsk, Alexander Tschepenko, trifft die Entscheidung, Maxim Khamatschin als Angeklagten vorzuführen.

    Noch am selben Tag wird er verhört.

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    Der Fall von Maksim Khamatschin wird dem Bezirksgericht Sowetski der Stadt Tscheljabinsk vorgelegt. Es wird von Richterin Yulianna Vysokikh geprüft.

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    Eine vorläufige Anhörung in dem Fall ist im Gange. Da das Treffen hinter verschlossenen Türen stattfindet, wartet draußen eine Selbsthilfegruppe von 60 Personen.

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    Der Staatsanwalt verkündet die Anklage. Der Anwalt und Maxim Khamatshin verlasen ihre Haltung zu den Vorwürfen. Khamatshin stellt unter anderem fest: "Im Rahmen des Strafverfahrens werden praktisch alle Handlungen, die das gemeinsame Bekenntnis von Überzeugungen beinhalten, unangemessen als inakzeptabel angesehen, und die Überzeugungen selbst, die die Notwendigkeit spiritueller Interaktion implizieren, werden als extremistisch angesehen." Abschließend fügt er hinzu: "Ich gestehe meine Schuld an dem mir zur Last gelegten Verbrechen nicht vollständig ein, ich bitte um einen Freispruch."

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    40 Personen kommen zu dem Treffen, um den Gläubigen zu unterstützen.

    Das Gericht prüft die Akten des Falles, Bände 1 bis 4.

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    Der Angeklagte sagt aus. Er macht das Gericht unter anderem darauf aufmerksam, dass die psychologische und religiöse Untersuchung in seinen Worten keine Propaganda von Exklusivität, Überlegenheit, Minderwertigkeit einer Person aufgrund von Geschlecht, Rasse, Nationalität, Sprache, Herkunft, Einstellung zur Religion, Zugehörigkeit zu irgendeiner sozialen Gruppe ergeben hat.

    Zu der Aussage eines Zeugen der Anklage, der sagte, dass ein Mensch kein Zeuge Jehovas bleiben könne, wenn sein Ehepartner sich nicht zu dieser Religion bekenne, betont der Gläubige: "Liebe und Achtung sind das, was Gott in Familien erwartet, unabhängig davon, ob Mann und Frau demselben Glauben angehören oder sich unterscheiden. Meine Mutter ist ein Beispiel dafür. Sie ist Christin und bekennt sich zur Religion der Zeugen Jehovas. Und ihr Mann, mein Vater, ist Muslim. Sie sind seit 30 Jahren glücklich verheiratet."

    38 Personen kommen zur Anhörung, um den Angeklagten zu unterstützen.

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    Schiedsrichterin: Yulianna Vysokikh. Bezirksgericht Sowetski der Stadt Tscheljabinsk (Elkina-Straße 76, Tscheljabinsk). Zeit: 10:00 Uhr.

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