Der Fall Votjakow und Stefanidin in Ischewsk

Fallbeispiel

Im Dezember 2022 wurden in Ischewsk Durchsuchungen in den Wohnungen der örtlichen Gläubigen durchgeführt. Zwei Männer wurden festgenommen. Alexander Wotjakow wurde unter Hausarrest gestellt, der etwa sechs Monate dauerte, und Jewgenij Stefanidin erhielt ein Anerkennungsabkommen. Der Stress, den er bereits im April 2021 aufgrund der ersten Suche erlebte, provozierte das Wachstum eines Tumors in der Brust, der junge Mann erhielt eine Behinderung der Gruppe II. Das Untersuchungskomitee interpretiert die kollektive Lektüre und Diskussion der Bibel als Fortsetzung der Aktivitäten einer liquidierten extremistischen Organisation. Im August 2023 ging der Fall der Gläubigen vor Gericht. Im Oktober 2024 verurteilte das Gericht Alexander Votyakow zu sechseinhalb Jahren auf Bewährung und Jewgenij Stefanidin zu sechs Jahren Bewährungsstrafe.

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    Sicherheitskräfte durchsuchen das Haus von Jewgenij Stefanidin.

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    Fall eingeleitet

    Der leitende Ermittler der ersten Abteilung der Abteilung für innere Angelegenheiten des Ermittlungskomitees des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Udmurtien, Oberleutnant der Justiz Artjom Kholmogorow, leitet ein Strafverfahren gegen Alexander Wotjakow und Jewgenij Stefanidin gemäß Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation der Aktivitäten einer verbotenen Organisation) ein.

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    Suchen Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Hausarrest Fall eingeleitet Gläubige mit einer Behinderung Minderjährige Anerkennungsvereinbarung

    Am frühen Morgen führen Polizeibeamte Durchsuchungen in den Häusern von Alexander Wotjakow und Jewgenij Stefanidin durch, woraufhin die Männer zum Verhör abgeführt werden.

    Der Ermittler Artyom Kholmogorov verfolgt Männer als Angeklagte gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. Den Ermittlungen zufolge einigten sich die Gläubigen "im Voraus auf die gemeinsame Begehung eines Verbrechens", das aus Gesprächen über biblische Themen mit Anwohnern, dem gemeinsamen Lesen der Bibel und der Kommunikation von Glaubensbrüdern über geistliche Dinge besteht. Der Ermittler behauptet, dass bei friedlichen religiösen Zusammenkünften Propagandaaktivitäten durchgeführt wurden, "mit Aufrufen und Anreizen zu Handlungen extremistischer Art, die darauf abzielen, religiöse Zwietracht zu schüren, neue Mitglieder zu gewinnen, Propaganda und Überlegenheit der Religion durch Demütigung anderer Religionen, Zerstörung der Familie, Ehe und Verwandtschaftsbande ... die Weigerung, sich an den Aktivitäten staatlicher Strukturen und Organe zu beteiligen, die Weigerung, an Wahlen teilzunehmen, die Weigerung, staatliche Symbole zu verehren, zu fördern."

    Nach dem Verhör und der Anklageerhebung wird Alexander Wotjakow in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht, und Jewgenij Stefanidin wird befohlen, den Ort nicht zu verlassen.

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    Hausarrest

    Der Richter des Industriebezirksgerichts von Ischewsk, O. I. Strizhova, beschließt für Alexander Wotjakow eine Zwangsmaßnahme in Form von Hausarrest bis zum 13. Februar 2023. Nun hat ein Gläubiger nicht mehr das Recht, die Wohnung zu verlassen, Kommunikationsmittel und das Internet zu benutzen, Briefe zu senden und zu empfangen sowie mit Zeugen in einem Strafverfahren zu kommunizieren.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt liest die Akten vor.

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    Der Fall ging vor Gericht Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der Fall von Wotjakow und Stefanidin wird dem Bezirksgericht Perwomajski der Stadt Ischewsk vorgelegt und der Richterin Oksana Nazarova ernannt.

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    Anerkennungsvereinbarung Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Die vorbeugende Maßnahme von Alexander Wotjakow wird in eine schriftliche Verpflichtung umgewandelt, den Ort nicht zu verlassen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Anhörungen im Fall Wotjakow und Stefanidin beginnen. Die Angeklagten beantragen die Ablehnung der Anwälte mit der Begründung, dass sie ihre Verteidigung selbst durchführen wollen. Das Gericht überlässt Pflichtverteidiger.

    Der Staatsanwalt verkündet die Anklage, die Gläubigen bekennen sich nicht schuldig.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht schaut sich das Video des Gottesdienstes an.

    Vier Zuhörer kommen zur Anhörung, um die Gläubigen zu unterstützen – das Gericht hat so vielen erlaubt, dem Prozess beizuwohnen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die Befragung der Zeugen der Anklage beginnt. Eine von ihnen ist eine ältere Frau. Der Staatsanwalt fragt sie, ob die Zeugin wisse, dass die Aktivitäten der Zeugen Jehovas in Russland verboten seien. Der Anwalt wandte ein: "Die Aktivitäten der Zeugen Jehovas in Russland sind nicht verboten, diese Religion kann ausgeübt werden." Das Gericht streicht die Frage des Staatsanwalts.

    Der Zeuge charakterisiert die Angeklagten als anständige Menschen, ausgezeichnete Familienväter. Sie habe noch nie von ihnen gehört, dass sie die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung untergraben und medizinische Eingriffe verweigern würden - solche Vorwürfe werden von der Staatsanwaltschaft erhoben.

    Auf Antrag des Staatsanwalts ist die schriftliche Aussage des Zeugen im Zusammenhang mit den festgestellten Widersprüchen zu verlesen. Die Frau erklärt, dass die Ermittler sie während des Verhörs unter Druck gesetzt und nicht im Protokoll festgehalten hätten, was sie gesagt habe. Bittet darum, die vor Gericht gemachte Aussage als richtig zu betrachten.

    Die Frau von Jewgeni Stefanidin wird verhört. Sie behauptet, dass die Vorwürfe gegen ihren Mann unbegründet seien. Die Frau sagt: "Mein Mann ist ein wertvoller Mitarbeiter bei der Arbeit. Er hat ein gutes Verhältnis zu allen. Wir haben eine sehr freundliche Familie, meine Tochter macht sich ständig Sorgen darüber, wie es ihrem Vater geht. Das Gleiche kann ich über Sascha Wotjakow sagen. Ich kenne seine Familie, seine Frau, seine Kinder. Er ist ein ausgezeichneter Mitarbeiter, gesetzestreu und zahlt gewissenhaft Steuern." Der Zeuge macht das Gericht darauf aufmerksam, dass Jewgenij bei einem Onkologen registriert ist.

    Das Zeugnis wird vom Sohn von Alexander Wotjakow abgelegt. Er teilt die religiösen Ansichten seiner Eltern nicht, beschreibt aber das Verhältnis zu ihnen als gut. Er besucht sie regelmäßig. Der Zeuge habe nie gehört, dass die Angeklagten sie dazu motiviert hätten, familiäre Bindungen zu brechen, auf ihre staatsbürgerlichen Pflichten zu verzichten oder Erklärungen über die Exklusivität der Religion der Zeugen Jehovas abzugeben. Die Staatsanwaltschaft verliest die Zeugenaussage von Wotjakow jr., die während des Verhörs durch den Ermittler gemacht wurde. Der Zeuge lehnt dies ab und argumentiert, dass ihm während der Vernehmung mit Schlägen gedroht worden sei. In der Verteidigung heißt es: "Jede Aussage, die unter Drohung gemacht wird, ist unzulässig."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die Befragung von zwei weiteren Zeugen der Anklage ist noch nicht abgeschlossen. Sie hörten von den Angeklagten keine Aussagen, die auf die Exklusivität oder Überlegenheit der Zeugen Jehovas gegenüber anderen Religionen hindeuteten.

    Eine Zeugin erzählt, dass das Studium der biblischen Normen und Grundsätze ihr geholfen habe, mit dem Rauchen und dem Alkoholmissbrauch aufzuhören.

    Auf Antrag des Staatsanwalts werden die Protokolle der Zeugenvernehmungen verlesen, da sie von den Aussagen vor Gericht abweichen. Beide Zeugen geben an, dass sie während der Vernehmungen psychologischem Druck durch die Ermittlungen ausgesetzt waren.

    Der Richter erlaubt Aleksandr Votyakov nicht, das Auto zu benutzen, das unter Arrest steht, obwohl der Angeklagte häufig zur Arbeit fahren und Werkzeuge transportieren muss.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Zwei Zeuginnen der Anklage, ältere Frauen, werden vernommen. Einer von ihnen kennt die Wotjakows aus nachbarschaftlicher Kenntnis. Sie erklärt, dass sie von den Angeklagten keine Äußerungen über die Überlegenheit der Lehre der Zeugen Jehovas gegenüber den Glaubensbekenntnissen anderer Religionen sowie Aufrufe zum Ungehorsam gegenüber der Obrigkeit, zu negativen Einstellungen gegenüber Vertretern anderer Religionen oder zur Zerstörung von Familienbanden gehört habe.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Jewgeni Stefanidins Vater wird verhört. Er charakterisiert seinen Sohn auf der positiven Seite, sagt, dass Eugene keine schlechten Angewohnheiten hat und er eine starke Familie hat. Zu Wotjakow kann er nichts sagen, da er ihn zum ersten Mal sieht.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Vier Zeugen der Anklage sagen aus, darunter Stefanidins Mutter und Wotjakows Sohn. Sie alle charakterisieren die Angeklagten positiv: gewissenhafte, ehrliche Menschen, haben keine schlechten Angewohnheiten und sind bereit zu helfen.

    Eine schriftliche Beschreibung von Jewgeni Stefanidin, die von seiner Schwester zur Verfügung gestellt wurde, wird ebenfalls angekündigt. Sie beschreibt ihren Bruder als verantwortungsbewussten Bürger und Vater. Er beschreibt sein Verhältnis zu seinem Bruder als vertrauensvoll.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein weiterer Zeuge wird vernommen. Er sagt, dass er sich für das Studium der Bibel interessierte und deshalb mehrere Gottesdienste der Zeugen Jehovas besuchte. Er könne die Angeklagten nicht charakterisieren, da er sie nur ein- oder zweimal gesehen habe, Alexandra nur per Videoschalte.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht kündigt die Vernehmung des geheimen Zeugen Perevozchikov an. Die Verteidigung beantragt die Freigabe des Zeugen, da es keinen Grund gibt, seine Identität zu verschleiern, nichts bedroht sein Leben und seine Gesundheit.

    Richterin Oksana Nazarova weigert sich, die Geheimhaltung aufzuheben und beginnt mit dem Verhör, aber aufgrund technischer Probleme wird die Zeugin nicht angehört. Die Vernehmung wird auf die nächste mündliche Verhandlung vertagt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Geheimer Zeuge Verhör

    Ein geheimer Zeuge wird vernommen. Er berichtet, dass er sowohl vor als auch nach 2017 an Gottesdiensten teilgenommen hat.

    Die Anwälte fordern das Gericht erneut auf, den Zeugen freizugeben, da er Fragen nicht mit eigenen Worten beantworte, sondern seine Aussage verlese. Das Gericht lehnt dies ab.

    Auf die Frage, was den geheimen Zeugen an der Religion der Zeugen Jehovas interessierte, antwortete er, er sei "hierher gekommen, um die Organisation zu entlarven". Er merkt auch an, dass er es wegen eines "geliebten Menschen" getan hat. Auf die Frage des Staatsanwalts, die Angeklagten zu beschreiben, antwortet er, dass er nichts Schlechtes über sie sagen könne. Der Zeuge sagt auch, dass er die Satzung der juristischen Personen der Zeugen Jehovas noch nie gesehen hat, und bestätigt auch, dass man, um gläubig zu sein, nicht Mitglied einer juristischen Person sein oder sich auf der Website registrieren lassen muss.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Geheimer Zeuge

    Pawel Kosarew, ein Mitarbeiter des russischen FSB, wird verhört. Er beschreibt die Struktur der Versammlungen der Zeugen Jehovas, die Funktionen und die Struktur der Tätigkeit der Gläubigen. Der FSB erhielt alle notwendigen Erklärungen von einem geheimen Zeugen, der sich "2022 selbst an die Abteilung wandte" und CDs mit aufgezeichneten liturgischen Treffen mitbrachte.

    Auf die Frage der Angeklagten an den Zeugen der Anklage, welche Gefahr für die Sicherheit des Staates von den Aktivitäten der Gläubigen ausgehe, antwortet dieser, daß die Zeugen Jehovas als internationale Organisation Jehovas religiöse Literatur und Führung von außen erhielten. Er sagt auch, dass die Gläubigen "keine Staatssymbole verehren, sich weigern, in der Armee zu dienen, keine gesetzlichen Feiertage einhalten". Kosarev glaubt, dass das Studium religiöser Materialien, das Studium der Bibel, das Gebet – "all das ist Teil der Struktur der [liturgischen] Versammlung" und ist daher extremistische Aktivität.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Es werden die Materialien des Kriminalverfahrens aus dem 1., 2. und 5. Band studiert.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht fügt auf Antrag der Verteidigung die Antwort des Finanzamtes von Udmurtien bei, aus der hervorgeht, dass Wotjakow und Stefanidin weder die Gründer noch die Leiter der juristischen Person der Zeugen Jehovas in Ischewsk waren.

    Das Gericht lehnt den Antrag ab, die Aussage des geheimen Zeugen I. D. Perevozchikov aus dem Verfahren auszuschließen. Den Gläubigen wurde auch der Zugang zu einer Reihe von Rechtsakten verwehrt, darunter das Urteil des EGMR zugunsten der Zeugen Jehovas in Russland sowie Dokumente der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen für die Jahre 2019 und 2020 über Jehovas Zeugen in der Russischen Föderation.

    Etwa 25 Leute kommen, um die Gläubigen zu unterstützen, sie dürfen nicht hinein, also warten sie draußen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die Befragung der Zeugen der Verteidigung beginnt. Der Vorsitzende der Union der orthodoxen Frauen von Udmurtien sagt, dass er Alexander Wotjakow seit 2008 kenne, er habe wiederholt Bauarbeiten an ihrem Orden durchgeführt. Der Zeuge charakterisiert den Angeklagten als eine ruhige und verantwortungsbewusste Person, die ihre Arbeit effizient ausführt, sie hatten nie Konflikte. Wotjakow respektiere Vertreter anderer Religionen, fordere nicht den Abbruch von Familienbanden, die Verweigerung medizinischer Eingriffe oder Ungehorsam gegenüber der Staatsmacht.

    Der Bruder von Alexander Wotjakow charakterisiert ihn positiv. Er sei ein guter Familienvater, habe keine schlechten Angewohnheiten, er habe noch nie Aufrufe zu irgendwelchen illegalen Handlungen vom Angeklagten gehört.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Gesundheitsrisiko

    Das Gericht befragt vier Zeugen der Verteidigung: drei Verwandte und einen Freund von Jewgeni Stefanidin. Sie alle charakterisieren den Angeklagten als ehrlichen, offenen und freundlichen Menschen. Einer von ihnen merkt an, dass Eugene ein guter Familienmensch ist: "Ich weiß, dass meine Tochter ihn sehr liebt, sie wartet immer auf ihn, wenn Papa von der Arbeit nach Hause kommt. Er ist nicht nur ein Vater für sie, er ist ein Freund für sie, denn sie verbringen viel Zeit miteinander.

    Laut Zeugenaussagen zeigt der Gläubige tiefen Respekt für alle Menschen, unabhängig von ihren religiösen Ansichten und ihrem sozialen Status. Keiner der Verhörten hörte, dass Stefanidin zum Ungehorsam gegenüber der Staatsmacht oder zur Untergrabung der Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung aufrief.

    Auf die Frage, ob sie gehört hätten, wie der Angeklagte nach keinem medizinischen Eingriff gerufen habe, antworteten die Zeugen: "Nein. Zhenya nimmt seine Gesundheit ernst. Er wird jetzt wegen Krebs behandelt."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Alexander Votyakov bezeugt: "Ich habe nie extremistische Positionen und Ansichten gehabt, weil dies mit dem Konzept des Christentums selbst unvereinbar ist ... Alle Merkmale und Aussagen der in der Akte vernommenen Zeugen sprechen für meine friedliche und konfliktfreie Lebensweise."

    Er fügt hinzu, dass die Menschen in den Videos aus den Fallmaterialien "friedlich kommunizierten, sich für die Nachrichten interessierten, alle waren glücklich, sich zu sehen, wie es normalerweise bei Freunden der Fall ist".

    Am Ende seiner Rede schließt er: "Ich halte die Strafverfolgung für illegal. Dies ist ein unbegründeter Versuch, mir zu verbieten, an Gott zu glauben und meine unverbotene Religion auszuüben."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Jewgeni Stefanidin verliest seine Aussage.

    Seiner Meinung nach "ist es inakzeptabel, die religiöse Struktur durch eine legale zu ersetzen, wie es von den Ermittlungsbehörden getan wurde".

    Der Gläubige fährt fort: "Das Material des Strafverfahrens und die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise laufen auf die Tatsache hinaus, dass ich gläubig war, mit Glaubensbrüdern Gottesdienste besuchte und mit ihnen unter anderem alltägliche Themen diskutierte."

    "Die Anklageschrift zitiert keine spezifischen Passagen, die auf Extremismus meinerseits hindeuten", sagt er und fügt hinzu: "Es ist inakzeptabel, dass ich extremistisches Gedankengut propagiere oder zu Feindschaft und Hass aufstachele."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    20 Menschen kommen, um die Gläubigen zu unterstützen. Die Verteidigung schließt die Beweisführung ab.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt wird ersetzt. Das Gericht beendet die Überprüfung der Platten mit der Aufzeichnung der Gottesdienste.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Ein Zeuge der Anklage, Ermittler Artur Selin, wird vernommen. Er sagt, dass die Gläubigen während der Untersuchung des Kriminalfalls immer höflich und pünktlich waren.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Anwalt stellt einen Antrag auf Rückverweisung des Falles an die Staatsanwaltschaft. Er weist darauf hin, dass die Entscheidung, Wojakow und Stefanidin als Angeklagte vorzuführen, und die Anklageschrift die Motive für die Begehung illegaler Handlungen nicht direkt spezifizieren. Dies verletzt ihr Recht auf Verteidigung.

    Der Staatsanwalt ist der Ansicht, dass die Argumente des Anwalts keine wesentlichen Umstände darstellen. Das Gericht weist den Antrag ab.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Gläubige mit einer Behinderung

    Votyakov gibt Erläuterungen zu den Videoaufzeichnungen der liturgischen Versammlungen, die vom Gericht überprüft wurden. Er berichtet, dass er aus Liebe zu Gott daran teilgenommen habe, und merkt auch an, dass es sich nicht um Treffen der LRO gehandelt habe.

    Stefanidin beantragt, der Akte Kopien medizinischer Dokumente über seinen Gesundheitszustand beizufügen, einschließlich einer Bescheinigung über die Sozialprüfung, dass er ein behinderter Mensch der Gruppe II ist.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der Staatsanwalt beantragt eine Freiheitsstrafe: für Alexander Wotjakow – 6,5 Jahre, für Jewgeni Stefanidin – 6 Jahre, für beide – mit anschließender Freiheitsbeschränkung 1,5 Jahre.

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    Im Gerichtssaal Schlussbemerkung Schlussplädoyers der Verteidigung

    Die Angeklagten sprechen ihr letztes Wort und betonen, dass sie mit den Anklagepunkten nicht einverstanden sind.

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    Satz erster Instanz Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Gläubige mit einer Behinderung Bewährungsstrafe
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