Der Fall von Koschuschko und anderen in Lesnoi

Fallbeispiel

Im März 2023 wurde ein Strafverfahren gegen die Zivilbevölkerung in der Stadt Lesnoi, Pawel Loschtschinin und Andrej Bannych sowie gegen Andrej Koschuschko, einen Einwohner des Dorfes Tajoschny, eingeleitet. Den Gläubigen wurde vorgeworfen, “das Studium extremistischer Materialien und anderer religiöser Literatur zu organisieren”, weil sie gemeinsam über die Bibel diskutiert hätten. Im April führten Beamte des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation im Rahmen dieses Falles Durchsuchungen an 6 Adressen von Zeugen Jehovas durch. Andrej Bannych ist einer der Gläubigen, deren Berufung der EGMR freigab und der die Verfolgung der Zeugen Jehovas in Russland für illegal erklärte. Im Mai 2024 ging der Fall vor Gericht. Es gibt geheime Zeugen darin.

  • #
    Fall eingeleitet

    Die Ermittlungsabteilung der Ermittlungsabteilung Lesnoj des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Swerdlowsk leitet ein Strafverfahren gegen Andrej Koschuschko, Andrej Bannych und Pawel Lochtschinin gemäß Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation) ein.

  • #
    Suchen Fall eingeleitet EMRK Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Es werden Durchsuchungen an mindestens 6 Adressen von Zeugen Jehovas durchgeführt. Bei der Durchsuchung werden alle elektronischen Geräte und persönlichen Aufzeichnungen der Gläubigen beschlagnahmt. Die Sicherheitskräfte beschlagnahmten bei einer Familie einen großen Teil ihrer persönlichen Ersparnisse. Mindestens fünf Bürger werden verhört.

  • #
    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Gläubige mit einer Behinderung

    Andrej Koschuschko, Andrej Bannych und Pawel Loschtschinin werden nach dem Artikel über die Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation angeklagt. In dem Urteil heißt es, dass die Gläubigen "ihre persönliche Beteiligung als religiöse Führer daran ausgeübt haben".

    Das Dokument beschreibt jeden der Angeklagten: "Durch Videokonferenzen ... führte religiöse Zusammenkünfte für Gottesdienste, öffentliche Studien und Diskussionen über Literatur, Videoaufnahmen und Illustrationen durch."

  • #
    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall wird an das Stadtgericht der Stadt Lesnoi im Gebiet Swerdlowsk zur Prüfung durch die Richterin Ljudmila Erzikowa verwiesen.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Gläubige mit einer Behinderung

    22 Personen kommen zur Gerichtsverhandlung, um die Gläubigen zu unterstützen, aber nicht alle dürfen in den Gerichtssaal.

    Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift, die Angeklagten äußern ihre Ablehnung der Anklagepunkte.

    Andrej Bannych sagt: "Man wirft mir nur vor, dass ich mich mit Glaubensbrüdern bei Zusammenkünften zum Gottesdienst Jehovas versammelt und religiöse Texte gelesen habe." Er fügt hinzu: "Tatsächlich werde ich gezwungen, meiner Religion abzuschwören, ich werde des Rechts beraubt, religiöse Überzeugungen frei zu wählen, zu haben und zu verbreiten und in Übereinstimmung mit ihnen zu handeln."

    Andrej Koschuschko sagte vor Gericht: "Aus dem Inhalt der Anklageschrift geht klar hervor, dass alle Aktivitäten der Ermittlungs- und Einsatzbeamten nicht darauf abzielten, Anzeichen von Extremismus zu erkennen, sondern religiöse Aktivitäten zu unterdrücken."

    Er spricht auch über die politische Unterdrückung der Zeugen Jehovas in der UdSSR und zieht eine Parallele zu seiner Familie: "Leider wiederholt sich heute dieses Unrecht, und es hat meine Familie getroffen. Meine Familie und ich sind in größter Verwirrung über die strafrechtliche Verfolgung und Anklage, mit der ich kategorisch nicht einverstanden bin."

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Gläubige mit einer Behinderung

    Das Gericht vernimmt zwei Zeugen der Anklage. Beide Frauen geben an, die Angeklagten nicht zu kennen. Einer von ihnen hat sich vor 26 Jahren mit Jehovas Zeugen in Verbindung gesetzt, ein anderer hat einen Freund, der sich zu dieser Religion bekennt. Letztere merkt an, dass die Gläubigen nie Eigentum und Geld von ihr verlangten, sie nicht bedrohten und sie keine Aufrufe zu illegalen Aktivitäten von ihnen hörte.

    Andere Zeugen der Anklage erschienen nicht im Gerichtssaal. Auf Antrag der Verteidigung beschließt der Richter, sie erneut vorzuladen. Der Staatsanwalt verliest dann die Anklageschrift.

    Nach der Pause wurde die Gerichtsverhandlung auf Antrag von Andrej Koschuschko wegen seiner Beschlagnahme auf einen anderen Tag vertagt.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Geheimer Zeuge

    Ein Agent des FSB, A. I. Isaev, wird verhört. Er gibt eine kurze Schilderung der Informationen, die in den Materialien der operativ-investigativen Tätigkeit enthalten sind.

    Die Verteidigung versucht, einen Antrag zu stellen, da eine solche Vernehmung eines Einsatzoffiziers nicht als echter Beweis angesehen werden kann. Das Gericht ignoriert diese Aufforderung.

    Bei der Beantwortung von Fragen der Verteidigung merkt Isaev an, dass er von Jehovas Zeugen und insbesondere von den Angeklagten keine Aufrufe zur Gewalt, zur Respektlosigkeit gegenüber staatlichen Behörden, zum Abbruch der familiären Bindungen und zur Verweigerung medizinischer Behandlung gehört habe.

    Er räumt auch ein, dass der Oberste Gerichtshof die Rechtmäßigkeit der religiösen Überzeugungen der Zeugen Jehovas nicht beurteilt habe. Gleichzeitig bezieht er sich auf ein gewisses Plenum, auf dem nach seinen Worten die Aktivitäten der Gläubigen "als verboten und extremistisch angesehen wurden".

    Die Vernehmung von Zeugen der Anklage geht weiter. Zwei Frauen, die keine konkreten Angaben zu den Umständen des Strafverfahrens machen können, ergreifen das Wort.

    Dann sprechen zwei geheime Zeugen unter den Pseudonymen Kusnezow und Smirnowa per Videoschalte. Der Zeuge Kusnezow sagt, er könne nichts mit Sicherheit sagen, und seine Aussage sei nur Spekulation.

    Smirnowa besuchte die Gottesdienste der Zeugen Jehovas. Wer die Ältesten sind, kann sie nur aus den Worten anderer Gläubiger sagen, an deren Namen sie sich nicht erinnern kann.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Untersucht werden die Materialien des Koffers aus den Bänden 6 bis 12. Es werden einige Ausschnitte aus dem Transkript der Audioaufnahmen der Gottesdienste verlesen. Die geäußerten Worte werden den Angeklagten zugeschrieben. Es besteht jedoch eine Diskrepanz zwischen dem Text des Transkripts und dem Inhalt der Audioaufnahmen.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Andrej Bannych antwortet auf die Fragen des Anwalts und sagt, dass er seit 1995 die Religion der Zeugen Jehovas praktiziere und nach der Liquidation der örtlichen religiösen Organisation im Jahr 2017 nicht aufgehört habe, gläubig zu sein.

    Andrej Koschuschko machte in seiner Zeugenaussage darauf aufmerksam, dass die "vom Gericht geprüften Gottesdienste friedlicher Natur sind ... keine Bedrohung für die Gesellschaft und den Staat darstellen und erst recht keine Anzeichen von Hass, Gewalt und Extremismus aufweisen."

    Pawel Loschtschinin sagt, dass er nie strafrechtlich oder administrativ zur Verantwortung gezogen wurde: "Ich bin ein gesetzestreuer Bürger und würde mich niemals an illegalen Aktivitäten beteiligen."

    Positive Referenzen, Auszeichnungen und Diplome von Gläubigen werden bekannt gegeben.

  • #
    Satz erster Instanz

    Schiedsrichterin: Lyudmila Erzikova. Stadtgericht Lesnoi, Gebiet Swerdlowsk (Belinskogo-Straße 27, Lesnoi, Gebiet Swerdlowsk). Zeit: 9:30 Uhr

Zurück zum Anfang