Der Fall Schijan und Matwejewa in Lesosibirsk

Fallbeispiel

Im November 2021 führten Beamte des FSB und des Ermittlungskomitees im Rahmen des Strafverfahrens gegen Walerij Schitz eine Reihe von Durchsuchungen in Lesosibirsk (Gebiet Krasnojarsk) durch. Die Durchsuchungen betrafen Andrey Shiyan und Anna Matveeva. Im Januar 2023 wurden separate Strafverfahren gegen sie eröffnet. Weil er mit Freunden über die Bibel diskutiert hatte, beschuldigte die Untersuchung den Mann, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben, und die Frau, sich an den Aktivitäten einer religiösen Vereinigung beteiligt zu haben. Den Gläubigen wurden Abonnements abgenommen, damit sie nicht gingen. Im April 2023 wurde Andrey Shiyan erneut durchsucht, wobei er zweimal einen Krankenwagen rufen musste. Im Oktober kamen die Strafverfahren vor Gericht, wo sie später zu einem Verfahren zusammengeführt wurden. Im Mai 2024 begann ein weiterer Richter mit der Prüfung des Falles.

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    Abhören und versteckte Überwachung

    Eine Frau, die sich für biblische Lehren interessiert, zeichnet heimlich Gottesdienste von Zeugen Jehovas und ihre Gespräche mit Gläubigen über die Bibel auf.

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    Suchen

    Andrey Shiyan unterzieht sich der ersten Fahndung im Kriminalfall Valeriy Shitz.

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    Suchen Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Verbot bestimmter Handlungen
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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    Die Anklageschriften gegen Anna Matveeva sind in getrennten Verfahren vom Fall Valery Sheets getrennt.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    Shiyans Fall wird vom Fall Shitz in einem separaten Verfahren getrennt.

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    Suchen

    Das Stadtgericht Lesosibirsk der Region Krasnojarsk erlässt einen Durchsuchungsbefehl gegen Shiyan.

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    Verhör Anerkennungsvereinbarung

    Der Ermittler Kunko verhört Anna Matwejewa als Verdächtige und verpflichtet sich schriftlich, ihre Wohnung nicht zu verlassen.

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    Art. 282 Abs. 2

    Die Ermittlungen betreffen Anna Matwejewa als Angeklagte der Begehung eines Verbrechens gemäß Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation.

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    Fall eingeleitet Suchen Verhör Gesundheitsrisiko Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Anerkennungsvereinbarung

    Eine zweite Durchsuchung des Gläubigen wird durchgeführt. Datenträger, elektronische Geräte und biblische Literatur werden beschlagnahmt.
    Der leitende Ermittler der Ermittlungsabteilung der Stadt Lesosibirsk, Justizmajor Artem Kunko, wählt eine vorbeugende Maßnahme für Andrej Schijan in Form einer schriftlichen Verpflichtung, das Land nicht zu verlassen, und eines angemessenen Verhaltens.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Matwejewas Fall wird dem Stadtgericht Lesosibirsk in der Region Krasnojarsk vorgelegt. Er wird von Richterin Larisa Burdukowskaja geprüft.

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    Anerkennungsvereinbarung

    Der leitende Ermittler der Ermittlungsabteilung der Stadt Lesosibirsk, Oberleutnant des Richters M. A. Posdnjakowa, zieht Andrej Schijan als Angeklagten an und wählt für ihn erneut eine Maßnahme der Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen und sich angemessen zu verhalten.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Im Rahmen des Artikels 217 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation beginnt Andrej Schijan, sich mit den Akten vertraut zu machen.

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    Der Angeklagte beantragt die Einstellung des Strafverfahrens. Er erklärt, dass er sich des Verbrechens nicht schuldig bekenne, dass die Anklage gegen ihn unklar sei und dass die Ausübung verfassungsmäßiger und international geschützter Rechte nicht als Verbrechen angesehen werden könne. Shiyan betrachtet seine Beteiligung als Angeklagter als Diskriminierung und Unterdrückung aufgrund der Religionszugehörigkeit und ist der Meinung, dass das gegen ihn eingeleitete Strafverfahren eingestellt werden sollte, da er in seinen Handlungen kein corpus delicti aufweist.

    Der Ermittler Posdnjakow weigert sich, seiner Bitte nachzukommen.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Geheimer Zeuge

    Der Staatsanwalt der Stadt Lesosibirsk, Dmitri Snjatkow, stimmt der Anklage gegen Andrej Schijan zu. Die Anklage stützt sich unter anderem auf die Aussagen geheimer Zeugen sowie auf Grigori Illarionov, außerordentlicher Professor der Fakultät für Philosophie an der Sibirischen Föderalen Universität, der als Experte fungiert.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Shiyans Fall wird dem Stadtgericht Lesosibirsk in der Region Krasnojarsk vorgelegt. Er wird von Richterin Larisa Burdukowskaja geprüft.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Auf Antrag der Staatsanwaltschaft fasst der Richter die Strafsachen von Andrej Schijan und Anna Matwejewa zu einem zusammen.

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    Beschwerden

    Der Anwalt reicht eine Beschwerde gegen die Zusammenlegung der Fälle Shiyan und Matveeva ein.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Verteidigung beantragt die Ablehnung von Richterin Larisa Burdukowskaja. Das Gericht lehnt dies ab.

    Der Anwalt stellt auch einen Antrag, den Angeklagten Zeit zu geben, sich nach der Verbindung von Strafsachen - insgesamt 22 Bände - mit den Fallakten vertraut zu machen. Dafür weist der Richter den Angeklagten 2 Tage zu.

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    Wiederaufnahme des Verfahrens (erstinstanzliches Gericht)

    Die Akten werden an einen anderen Richter, Yevhen Zadvorny, übergeben. Der Fall beginnt von vorne.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Andrey Shiyan und Anna Matveeva bringen ihre Haltung zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen zum Ausdruck: Sie halten sich nicht für schuldig.

    Andrey Shiyan behauptet, dass der Ermittler Konzepte ausgetauscht und das übliche Glaubensbekenntnis als extremistische Aktivität bezeichnet habe. Er fährt fort: "Man wirft mir zu Unrecht vor, dass ich meine Religion nicht aufgeschworen habe, sondern sie weiterhin mit anderen Gläubigen praktiziere. […] Es ist mir nicht klar, auf welcher Grundlage die Staatsanwaltschaft die Religion der Zeugen Jehovas außergerichtlich verboten hat."

    Anna sagt: "Die Anklage zeigt immer wieder, dass meine Schuld darin bestand, dass ich mit anderen gebetet, mit ihnen religiöse Lieder gesungen, Predigten gehört habe. […] Nirgendwo in der Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation heißt es, dass es diese Art der Gottesverehrung für inakzeptabel und noch extremistischer hält."

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