Der Fall Puyda und andere in Magadan

Fallbeispiel

Nach einer Reihe von Durchsuchungen in Magadan im Mai 2018 wurden Konstantin Petrow, Jewgenij Sjabow und Sergej Jerkin in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht. Am selben Tag wurde in Chabarowsk die Wohnung von Iwan Pujda durchsucht. Er wurde verhaftet und 1.600 km in eine Untersuchungshaftanstalt in Magadan gebracht. Die Gläubigen verbrachten 2 bis 4 Monate hinter Gittern und standen dann unter Hausarrest. Im März 2019 führte der FSB eine weitere Reihe von Durchsuchungen durch. Die Zahl der Angeklagten in diesem Fall hat 13 erreicht, darunter 6 Frauen und ältere Menschen. Der Ermittler betrachtete das Abhalten friedlicher Gottesdienstversammlungen als Organisation, Teilnahme an und Finanzierung der Aktivitäten einer extremistischen Organisation. In fast 4 Jahren Ermittlungen ist das Fallmaterial gegen die 13 Gläubigen auf 66 Bände angewachsen. Der Fall kam im März 2022 vor Gericht. Bei den Anhörungen wurde klar, dass der Fall auf der Aussage eines geheimen Zeugen beruhte – eines FSB-Informanten, der heimlich Aufnahmen von friedlichen Gottesdienstversammlungen machte. Im März 2024 wurden die Gläubigen zu Bewährungsstrafen zwischen 3 und 7 Jahren verurteilt, und das Berufungsgericht bestätigte später dieses Urteil.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der Ermittler der Direktion des Gebiets Magadan der Direktion des FSB, A. A. Aspiev, erlässt die Entscheidung, ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 (1) gegen 4 Gläubige einzuleiten; Den Ermittlungen zufolge hielten sie zusammen mit anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation, alle 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas zu liquidieren).

    Die Opfer der Polizeibeamten sind: Iwan Puida (geb. 1978), Konstantin Petrow (geb. 1986), Jewgeni Sjablow (geb. 1977) und Sergej Jerkin (geb. 1953).

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    Suchen

    Offiziere des FSB der Russischen Föderation in der Region Magadan führen nachts Durchsuchungen in den Häusern von Puida, Petrow, Sjabow und Jerkin durch. Die Durchsuchung der Wohnung von Iwan Puida in Chabarowsk wird vom leitenden Ermittler I. A. Jewtuschenko geleitet.

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    Suchen Vorübergehende Hafteinrichtung Haftanstalt

    Puida, Petrow, Sjabow und Jerkin werden zu einer Freiheitsstrafe in Form von 2 Monaten Haft verurteilt. Die Gläubigen werden in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Petrow, Zyablov und Yerkin werden gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Puida wird nach Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt.

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    Berufungsgericht Haftanstalt

    Das Bezirksgericht Chabarowsk gibt der Berufung gegen die Wahl einer Zwangsmaßnahme für Iwan Puide in Form einer Inhaftierung nicht statt.

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    Berufungsgericht Haftanstalt

    Das Bezirksgericht Magadan gibt den Rechtsmitteln gegen die Wahl einer Präventivmaßnahme in Form der Inhaftierung von Petrow, Zyablow und Jerkin nicht statt.

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    Überstellung eines Gefangenen Haftanstalt

    Iwan Puida wird von SIZO-1 in Chabarowsk nach SIZO-1 in Magadan verlegt.

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    Der Ermittler B. A. Schungajew beauftragt Puide, Petrow, Zyablow und Jerkin mit einer ambulanten psychiatrischen forensischen Untersuchung.

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    Der Ermittler B. A. Schungajew beauftragt Puide, Petrow, Zyablow und Jerkin mit der forensischen Untersuchung von Porträts.

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    Haftanstalt

    Puida, Petrov, Zyablov und Yerkin werden vom Stadtgericht Magadan auf Antrag eines FSB-Ermittlers verlängert. Es wird Berufung eingelegt.

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    Berufungsgericht Haftanstalt Hausarrest

    Eine Berufungsverhandlung gegen die Entscheidung des Stadtgerichts Magadan, die Haftdauer zu verlängern, ist im Gange. Petrow wählt eine mildere Maßnahme der Zurückhaltung in Form von Hausarrest. Puida, Yerkin und Zyablov befinden sich nach wie vor in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in der Region Magadan.

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    Haftanstalt

    Das Stadtgericht Magadan verlängert für Zyablov (bis zum 29. November 2018) und Yerkin (bis zum 30. November 2018) eine Zwangsmaßnahme in Form von Haft.

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    Haftanstalt Hausarrest

    Außerdem werden die Haft von Puida und der Hausarrest von Petrov um 2 Monate (bis zum 29.09.2018) verlängert. Gleichzeitig erhöht sich dadurch die zulässige Gehzeit auf 2 Stunden.

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    Hausarrest Berufungsgericht

    Das Bezirksgericht Magadan hält eine Berufungsverhandlung über die Maßnahme der Fixierung ab. Die Inhaftierung von Puida, Yerkin und Zyablov wurde bis zum 29. November 2018 durch Hausarrest ersetzt.

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    Die Ermittler B. A. Shungaev, D. V. Antonov ernennen mehrere komplexe religiöse und sprachliche forensische Untersuchungen.

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    Suchen Verhör Minderjährige Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Anerkennungsvereinbarung

    Die Ermittlungsabteilung des FSB Russlands für das Gebiet Magadan leitet ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 (2) gegen folgende Gläubige ein: Ljubow Asatryan (geb. 1951), Irina Chwostowa (geb. 1992), Oksana Solntseva (geb. 1966), Inna Kardakova (geb. 1980), Galina Dergatschewa (geb. 1956), Michail Solnzew (geb. 1962), Viktor Revyakin (geb. 1957) und Sergej Agadschanow (geb. 1957).

    Ermittler Shungayev ordnet Hausdurchsuchungen bei allen neuen Verdächtigen an. Am selben Tag kommen die Mitarbeiter zu den Gläubigen nach Hause. Allen 9 Gläubigen wird ein gewisses Maß an Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung auferlegt, nicht zu gehen.

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    Art. 282 Abs. 2

    Sergey Agadzhanov, Lyubov Asatryan, Mikhail und Oksana Solntsev, Galina Dergacheva, Viktor Revyakin, Inna Kardakova und Irina Khvostova werden gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt.

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    Anerkennungsvereinbarung

    Die Fixierungsmaßnahme für Puida, Petrow, Jerkin und Sjablow wird von Hausarrest auf die Verpflichtung, das Land nicht zu verlassen, geändert.

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    Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder

    Die Strafsachen von dreizehn Gläubigen werden in einem Verfahren zusammengefasst (Nr. 11807440001000013).

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2

    Vom 7. Juni bis zum 2. Juli 2020 werden Agadzhanov, Asatryan, Solntsev, Dergacheva, Revyakin, Kardakova und Khvostova gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation, Puida, Petrow, Yerkin und Zyablov gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt.

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    Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder

    Der leitende Ermittler und Kriminalist D. W. Antonow übernimmt das Strafverfahren gegen 13 Gläubige.

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    Suchen Geschichte der UdSSR Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Haftanstalt Hausarrest Gesundheitsrisiko Anerkennungsvereinbarung
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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 3 Absatz 1 Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder

    Der Justizhauptmann D. W. Antonow, leitender Ermittler und Kriminalist der Ermittlungsabteilung des FSB-Direktorats für das Gebiet Magadan, leitet ein weiteres Strafverfahren gegen Jewgeni Sjablow gemäß Teil 1 des Artikels 282.3 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Finanzierung des Extremismus) ein. Dem neuen Fall wird eine 12007440001000020 Nummer zugewiesen. Es wird mit dem 11807440001000013 Fall zu einem Verfahren zusammengefasst.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der leitende Ermittler und Kriminalist der Ermittlungsabteilung des FSB Russlands in der Region Magadan, Hauptmann der Justiz Antonov D.V., beschuldigt Ivan Puide erneut, ein Verbrechen gemäß Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation in einer neuen Ausgabe begangen zu haben.

    Der Kern der Anklage läuft auf die Tatsache hinaus, dass Ivan in der Zeit vom 18. bis 24. September 2017 eine Verschwörung mit anderen Gläubigen eingegangen ist, die darauf abzielt, die Aktivitäten einer vom Gericht verbotenen religiösen Organisation fortzusetzen.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 3 Absatz 1

    Der Ermittler D. Antonov verfolgt Jewgeni Sjabow als Angeklagten gemäß Teil 1 des Strafgesetzbuches. 282.2 Abs. 1 und Art. 282.2 Abs. 1 282.3 (Organisation bzw. Finanzierung extremistischer Aktivitäten).

    Laut der Anklageschrift sei Sjablow "in eine vorläufige kriminelle Verschwörung" mit Puida, Petrow und Yerkin eingegangen und habe Handlungen begangen, "die darauf abzielen, die illegalen extremistischen Aktivitäten der Organisation auf der Grundlage der verbleibenden religiösen Gruppe fortzusetzen". Darüber hinaus hielt der Angeklagte "öffentlich eine Rede, in der er dazu aufrief, den Religionskanon in die doktrinäre Version der in Russland verbotenen religiösen Organisation Jehovas Zeugen aufzunehmen".

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der leitende Ermittler und Kriminalist Antonov D.V. beschuldigt Konstantin Petrow in einer neuen Ausgabe erneut, ein Verbrechen nach Teil 1 von Artikel 282.2 begangen zu haben.

    Den Ermittlungen zufolge haben Petrow und Puida vorsätzlich "schwere Verbrechen gegen die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und die Sicherheit des Staates" begangen.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 3 Absatz 1

    Der leitende Ermittler und Kriminalist Antonov D.W. erhebt eine neue Anklage gegen Sergej Jerkin nach Artikel 282.2 Teil 1 und Teil 1 von Artikel 282.3. In seinen Handlungen sehen die Ermittlungen auch "schwere Verbrechen gegen die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und der Sicherheit des Staates".

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder

    D. V. Antonov, leitender Ermittler der Direktion des FSB des Gebiets Magadan, leitet ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein. gegen die 67-jährige Galina Pechko.

    Der Ermittler fasst Strafverfahren gegen mehrere Gläubige in einem Verfahren zusammen. Dem Fall wird die Nr. 11807440001000013 zugeordnet.

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    Verhör Anerkennungsvereinbarung

    Galina Pechko wird als Verdächtige vernommen. Ihr wird eine Maßnahme der Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen, gewählt.

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    Art. 282 Abs. 2

    Ermittler Antonov verfolgt Galina Pechko offiziell als Angeklagte nach Teil 2. Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation.

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    Art. 282 Abs. 2

    Der FSB-Ermittler Antonov verfolgt offiziell die 70-jährige gläubige Ljubow Asatryan als Angeklagte gemäß Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation.

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    Art. 282 Abs. 2

    Der FSB-Ermittler Antonov verfolgt offiziell die 40-jährige Gläubige Inna Kardakova als Angeklagte gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches.

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    Ilja Maksimow, amtierender Staatsanwalt der Region Magadan, stimmt der Anklage zu.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Staatsanwalt der Region Magadan, Oleg Sedelnikow, schickt die Strafsache in 62 Bänden zur Prüfung in der Sache an das Stadtgericht Magadan.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die erste Anhörung im Fall von 13 Gläubigen findet im Stadtgericht Magadan statt.

    Zu Beginn der Verhandlung stellen die Angeklagten Anträge auf Ablehnung von Anwälten. Richterin Tatjana Belajewa lehnt sie ab, gibt aber anderen Anträgen von Gläubigen statt, die zusätzlich mit den Akten vertraut sind, und gibt den bestellten Verteidigern Zeit, sich mit dem Fall vertraut zu machen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Antrag auf Veröffentlichung des Prozesses bleibt unbefriedigt - die Anhörungen finden hinter verschlossenen Türen statt.

    Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift. 13 Angeklagte erklären, dass sie mit den Vorwürfen nicht einverstanden sind und beteuern ihre volle Unschuld.

    Jewgeni Zyablow: "Ich habe aus der Bibel gelernt, niemandem Böses zu vergelten, mit allen in Frieden zu sein, keine Rache zu nehmen, zu vergeben und andere wie mich selbst zu behandeln."

    Oksana Solntseva: "Mir ist jede Gewalt, jede Aufstachelung zum Hass und noch mehr ein Eingriff in die Veränderung des politischen Systems fremd."

    Inna Kardakova: "Was ist meine 'kriminelle Absicht'? Die Menschen, mit denen ich über die Bibel sprach, luden mich ein, sie zu besuchen. Die Beweise in diesem Fall bestätigen die Rechtmäßigkeit meines Handelns."

    Ljubow Asatryan: "Ich bin Christin, eine Zeugin Jehovas, ich lese die Bibel und versuche, danach zu leben. An den lebendigen Gott, Jehova, zu glauben und ihn anzubeten, ist weder böse noch extrem. Das ist mein Leben!"

    Ivan Puida: "Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation hat mir nicht verboten, gläubig zu sein. Gleichzeitig wird mir vorgeworfen, an Gott zu glauben."

    Sergej Jerkin: "In unseren religiösen Zusammenkünften gab es nichts Böses, dort blühten Liebe, Freude und Güte."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Staatsanwaltschaft wechselt in dem Fall.

    Die Angeklagten betonen mehrmals, dass die Formulierungen "Fortsetzung der Tätigkeit der in Russland verbotenen Organisation der Zeugen Jehovas", "Wiederaufnahme der Tätigkeit der in Russland verbotenen Organisation der Zeugen Jehovas in Magadan" und dergleichen nicht der Realität entsprächen. Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation verbot die Lehre der Zeugen Jehovas nicht, und eine juristische Person dieser Konfession gab es in Magadan nie. Die Angeklagten weisen auch darauf hin, dass sie wegen friedlicher religiöser Aktivitäten angeklagt sind, die gesetzlich erlaubt sind.

    Einer der Anwälte macht das Gericht darauf aufmerksam, dass es sich bei den Beweismitteln um Bescheinigungen handelt, die von einem Einsatzleiter ausgestellt wurden und seine persönliche Meinung widerspiegeln, und nicht bestimmte Fakten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein Zeuge der Anklage, der Verwalter des Hotels, dessen Konferenzraum von Gläubigen privat gemietet wurde, wird verhört. Die Frau gibt an, sie habe nicht gehört, dass einer der Angeklagten zum Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung aufgerufen oder sich negativ über Anhänger anderer Religionen geäußert habe. Sie erklärt dem Gericht, dass sie ihre Aussage mit dem Ermittler unterschrieben hat, ohne sie zu lesen, und dass sie ihre Worte nicht bestätigen kann, da viel Zeit vergangen ist.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein Zeuge, der als Buchhalter im selben Hotel arbeitet, wird vernommen. Aufgrund der Verjährung des Falles kann sie sich an fast nichts erinnern.

    Der Staatsanwalt verliest den 15. Band des Strafverfahrens. Die Angeklagten weisen wiederholt darauf hin, dass es in den Akten keine konkreten Handlungen oder Äußerungen extremistischer Natur sowie Hinweise auf juristische Personen der Zeugen Jehovas gibt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Zu Beginn der Anhörung befragt das Gericht den Besitzer des Hotels, in dem die Treffen der Gläubigen stattfanden. Er sagt, er habe immer gute Beziehungen zu Jehovas Zeugen gehabt und es habe keine Probleme oder Konflikte gegeben. Er erklärt auch, dass er alle Mietverträge mit Yerkin als Einzelperson unterzeichnet habe und keine religiöse Organisation vertrete.

    Irina Chvostova erklärt, dass die Anklage im Widerspruch zu den Erklärungen des Plenums des Obersten Gerichtshofs stehen, die besagen, dass eine religiöse Veranstaltung an sich keine illegale Aktivität ist. Sie weist auch darauf hin, dass sie in dem offengelegten Teil der Akte nicht einmal indirekt erwähnt werde, und da sie sich auf sie beziehe, verstehe sie nicht.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt liest die Akten vor. Sie enthalten positive Zeugnisse von den Arbeitsplätzen der Beklagten. Arbeitgeber beschreiben sie als freundlich, anständig und immer hilfsbereit. Der Richter fügt dem Fall auch Informationen über die Auszeichnungen und Anreize bei, die im Arbeitsbuch von Oksana Solntseva aufgeführt sind, sowie eine Kopie der Bescheinigung eines Veteranen der Arbeit.

    Die Angeklagten weisen darauf hin, dass die positiven Eigenschaften dem Vorwurf des Extremismus völlig widersprechen.

    Als nächstes wird die von den Sachverständigen Schiller und Ognev durchgeführte Untersuchung diskutiert.

    Die Angeklagten Zyablov und Puida weisen darauf hin, dass der Ermittler diese Untersuchung in einer privaten Organisation angeordnet hat, während er den Antrag der Angeklagten, eine unabhängige Untersuchung in einer staatlichen Institution durchzuführen, abgelehnt hat. Es wurde bekannt, dass diese Firma wiederholt die Befehle des FSB erfüllt hat. Puida merkt auch an, dass die Experten nicht über die notwendige Berufserfahrung verfügen: Der eine ist ausgebildeter Biologe und Lehrer der russischen Sprache, der andere arbeitete an einer medizinischen Universität. Petrov betont die offensichtliche Voreingenommenheit der Experten gegenüber der Religion der Zeugen Jehovas. Die Angeklagte Chvostova weist darauf hin, dass diese Experten die Begriffe "Verbot einer religiösen Organisation" und "Verbot der Religion" verwechseln.

    Oksana Solntseva erzählt, dass Jehovas Zeugen in der UdSSR bereits 1996 verfolgt und rehabilitiert wurden. Sie zitiert auch eine Aussage des Präsidenten der Russischen Föderation aus dem Jahr 2018: "Es gibt eine schamlose, grobe Einmischung in das kirchliche Leben. Eine solche Politik ist mit schwerwiegenden Folgen behaftet. Ich bin davon überzeugt, dass das Leben alles an seinen Platz bringen wird, denn man kann die Menschen nicht zwingen, gegen ihren Glauben, gegen ihre Traditionen, am Ende gegen die Wahrheit, die Gerechtigkeit und den gesunden Menschenverstand zu handeln.

    Jewgeni Sjablow weist den Vorwurf der Zerstörung von Familien zurück: "Wir haben starke Familien, und wir sind dafür, dass wir unser ganzes Leben lang Einheit und Liebe bewahren." In Bezug auf Bluttransfusionen sagt er, dass sein Vater, der kein Zeuge Jehovas ist, und sein vier Monate alter Sohn erfolgreich und unblutig operiert worden seien. Ljubow Asatryan fügt hinzu: "Das war das erste Mal, dass ich von Ärzten und nicht von Jehovas Zeugen von Alternativen zu Bluttransfusionen hörte. Experten bestätigen und unterstützen Alternativen zur Bluttransfusion und glauben nicht, dass dies ein Verbrechen ist."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Betrachtung der Fallmaterialien geht weiter. Konstantin Petrow und Ivan Puida erklären, dass die Experten über ihre Kompetenzen hinausgegangen sind und Schlussfolgerungen zu Rechtsfragen gezogen haben, obwohl einer von ihnen Lehrer der russischen Sprache und der andere Politikwissenschaftler ist. Die Angeklagten weisen auf die Absurdität ihrer Schlussfolgerungen hin. Wenn zum Beispiel bei einer Durchsuchung Drähte und Lautsprecher bei Zyablov beschlagnahmt wurden, bedeutet das, dass er eine besondere Stellung unter seinen Glaubensbrüdern innehatte. Und das gefundene persönliche Dokument über die Wahl der Behandlungsmethode ist ihrer Meinung nach ein Aufruf, Bluttransfusionen abzulehnen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Jewgeni Sjablow erklärt unter Bezugnahme auf die Schlussfolgerungen der Untersuchung, dass es unlogisch und absurd sei, aus der Verwendung des Namens "Jehova" in der Sprache eine Schlussfolgerung über die Zugehörigkeit zu einer Organisation oder die Teilnahme an extremistischen Aktivitäten zu ziehen.

    Jewgeni Sjablow sagt, dass bei der Durchsuchung persönliche Dokumente (Führerschein, SNILS und andere) bei ihm beschlagnahmt wurden, die keinen Einfluss auf die Führung des Verfahrens haben, aber ihr Fehlen hat sein Leben erheblich erschwert und es unmöglich gemacht, einen Job zu finden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein Zeuge der Anklage, der zuvor Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht hatte, wird vernommen. Der Mann erzählt, wie es ihnen ergangen ist und welche Themen besprochen wurden – über Mitgefühl mit den Menschen, Liebe und Vergebung. Der Anwalt klärt, ob bei solchen Treffen organisatorische Entscheidungen getroffen wurden? Der Zeuge bestreitet. Er sagt, dass bei den Zusammenkünften über die Bibel gesprochen wurde, dass es keine Aufrufe zur Gewalt gab und dass Geldspenden freiwillig waren. Der Zeuge gibt auch zu, dass ihn niemand gezwungen hat, die Bibel zu studieren, alles sei ausschließlich freiwillig geschehen. In den Videos von Jehovas Zeugen begegnete er keinen Aufrufen gegen die Staatsgewalt.

    Er bestätigt, dass die Lehren der Zeugen Jehovas in Russland nicht verboten sind - die Aktivitäten einer juristischen Person sind verboten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Eine Frau, die vor 2014 religiöse Zusammenkünfte der Zeugen Jehovas besucht hat, wird verhört. Sie charakterisiert dieses Glaubensbekenntnis als friedlich, "gegen Konflikte gerichtet", "Aufruf zum Guten und zur Gewaltlosigkeit". Ihrer Meinung nach beruhen die Ansichten der Zeugen Jehovas auf den Lehren der Bibel.

    Der Staatsanwalt fragt den Zeugen, ob die Gläubigen die Möglichkeit hatten, die Religionsgemeinschaft freiwillig zu verlassen. Sie bejaht: "Wenn jemand nicht will, darf er nicht kommen. Das ist sein gutes Recht. Niemand zwingt irgendjemanden." Er bekräftigt auch, dass Jehovas Zeugen Andersgläubige respektieren und der Obrigkeit gehorsam sind.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht gibt die Liste der bei Jewgeni Sjablow beschlagnahmten Gegenstände bekannt. Konstantin Petrow macht das Gericht darauf aufmerksam, dass in den vom Staatsanwalt verlesenen Materialien wiederholt religiöse Veröffentlichungen über das Familienglück erwähnt werden, aber auch Lieder, Karikaturen und persönliche Fotografien. Diese Materialien werden dem Gericht jedoch als Beweis für illegale Aktivitäten zur Verfügung gestellt. Der Angeklagte fährt fort: "Es ist nicht klar, was Sjablow nach 2017 tun sollte - alles religiöse Material und persönliche Fotos zu vernichten, Atheist zu werden oder die Religion zu wechseln?" Petrow weist auch darauf hin, dass nach Angaben des Staatsanwalts die Religion der Zeugen Jehovas und ihr Bekenntnis angeblich verboten sind, während der Oberste Gerichtshof erklärt hat , dass Religion nicht verboten ist.

    Der Staatsanwalt verliest weiterhin Materialien, in denen die bei der Durchsuchung der Wohnung von Ivan Puida beschlagnahmten Gegenstände beschrieben werden. Der Gläubige merkt an, dass es sich bei den meisten Materialien, die von der Staatsanwaltschaft verlesen wurden, um religiöse Publikationen aus den Jahren 1994-95 handelt. Er sagt: "Das Vorhandensein dieser Veröffentlichungen an sich macht mich nicht zu einem Kriminellen. Dies ist eine Geschichte von vor vielen Jahren, ich habe sie für mich behalten. Ich betrachte ihren Gebrauch zum Beweis meiner Schuld als Verfolgung des Glaubens."

    Schriftliche Beweise werden bekannt gegeben. Puida erklärt: "So wie es für einen Fischer logisch ist, eine Angelrute und Netze zu finden, so ist es für einen Gläubigen logisch, die Bibel zu finden. Die Tatsache, dass drei Hefte für das Studium der englischen Sprache eingeführt wurden, bleibt unverständlich.

    Konstantin Petrow führt das Beispiel des Großvaters und des Vaters von Ivan Puida an, die Repressionen ausgesetzt waren, dann rehabilitiert wurden und sogar Zertifikate und Entschädigungen erhielten. Er sagt: "Nach umfangreichen Nachforschungen erkannte die Regierung, dass Jehovas Zeugen keine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, indem sie ihre Registrierung 1993 erlaubte."

    In Bezug auf die bei den Angeklagten beschlagnahmte Literatur erklären sie, dass alle Veröffentlichungen, die bei ihnen zu Hause gefunden wurden, darauf hindeuten, dass Jehovas Zeugen sich um Frieden und Liebe bemühen, den Menschen helfen, schwierige Lebenssituationen zu bewältigen, die Bibel zu studieren und sich bemühen, nach ihren Geboten zu leben.

    Petrow bittet den Richter, auf die Tatsache zu achten, dass das Ziel der Anklage lediglich darin besteht, religiöses Material zu finden, während das gesamte beschlagnahmte Material keine illegalen Handlungen erfordert.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die Befragung der Zeugen der Anklage ist noch nicht abgeschlossen. Einige der Formulierungen, die der Ermittler im Protokoll der Vorvernehmung angegeben hat, können von Zeugen während der Vernehmung vor Gericht nicht bestätigt werden. Die Angeklagten und ihre Anwälte gehen davon aus, dass die vorläufigen Aussagen dieser Zeugen vom Ermittler verfasst wurden.

    Michail Solntsev erklärt, dass Jehovas Zeugen den Begriff "Brot brechen" nicht verwenden, aber in den Zeugenaussagen immer wieder zu hören ist.

    Die erste Zeugin berichtet, dass sie sich zusammen mit einer Nachbarin für die Lehren der Zeugen Jehovas zu interessieren begann und sich mit der Angeklagten Inna Kardakova darüber unterhielt. Sie sagt: "Wir haben in der Bibel geblättert, gebetet, geredet, Tee getrunken. [Inna] hat in der Bibel gezeigt, dass das Paradies auf Erden sein wird. [...] Der Wunsch, sich zu treffen, beruhte auf Gegenseitigkeit. Mein Mann und ich beschlossen, nicht Zeugen Jehovas zu werden. Sie haben nicht gepresst."

    Die Frau bestätigt, dass Jehovas Zeugen ihr und ihrem Mann in keiner Weise Schaden zugefügt haben, keine Menschen gedemütigt haben, die sich zu anderen Religionen bekennen, nicht zu Gewalt oder Völkermord aufgerufen, die verfassungsmäßige Ordnung verändert oder sich der Staatsgewalt widersetzt haben.

    Der Ehemann der Zeugin wiederholt das Zeugnis seiner Frau und sagt, Jehovas Zeugen hätten nicht von einer Organisation, sondern von der Bibel gesprochen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt verliest weiterhin die Verfahrensunterlagen. Konstantin Petrov macht auf häufig verwendete Formulierungen aufmerksam: "fortgesetzte verbotene Aktivitäten", "Propaganda einer verbotenen Organisation". Er sagt: "Auf diese Weise schafft der Staatsanwalt ein Feindbild, ohne es mit irgendetwas zu untermauern."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein Zeuge, der zuvor Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht hatte, wird verhört. Der Anwalt bittet den Staatsanwalt, keine Fragen zu stellen, die die gewünschte Antwort enthalten. Der Vernommene gibt an, die Angeklagten im Gottesdienst gesehen zu haben. Er fügt hinzu, dass die Spenden freiwillig waren und er nie Aufrufe zu Gewalt oder Verweigerung medizinischer Versorgung gehört hat. Er hörte auf, ein Zeuge Jehovas zu sein und auch freiwillig den Gottesdienst zu besuchen, stieß aber auf keinen Widerstand.

    Der Zeuge sagt, er stimme zwar nicht mit den Lehren der Zeugen Jehovas überein, hege aber keine Feindseligkeit gegenüber den Angeklagten.

    Des Weiteren werden die Fragen der Bluttransfusionen, des Verzehrs von Fleisch und anderer Themen, die nichts mit dem Kern der Anklage zu tun haben, diskutiert.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Materialien des Falles aus den Bänden 55 bis 60 werden untersucht.

    Petrow weist darauf hin, dass der Staatsanwalt keinen einzigen Satz extremistischer Natur zitieren kann, der von einem der Angeklagten im Gottesdienst gesagt wurde. Er erinnert sich: "Im Gegenteil, die Zeugen der Anklage charakterisieren die Angeklagten als gute und angenehme Menschen."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Während des Verhörs berichtet die Zeugin, dass Inna Kardakova regelmäßig mit ihr über die Bibel gesprochen habe und sie die ganze Zeit über "ein wunderbares Verhältnis" gehabt hätten.

    Auf die Frage des Richters, ob Kardakova ihr verboten habe, in die orthodoxe Kirche zu gehen, antwortet die Zeugin, dass sie so etwas nie gesagt, nie gedemütigt oder zu extremistischen Handlungen aufgerufen habe. Es gab auch keinen Anreiz, medizinische Versorgung abzulehnen.

    Jewgeni Zyablow betont, dass Jehovas Zeugen das Leben schätzen, auch das ungeborene Kind. Er sagt: "Die Ärzte sagten meiner Frau und mir, dass unser Kind behindert zur Welt kommen würde, und rieten uns deshalb zu einer Abtreibung. Es ist uns jedoch nie in den Sinn gekommen, eine solche Entscheidung zu treffen. Wir bestanden darauf, dass das Kind am Herzen operiert wird. Unser Baby hat überlebt, jetzt ist es fast 3 Jahre alt.

    Konstantin Petrow erklärt dem Gericht, dass die Bibel aus der Neuen Welt, die er aufbewahrte, von ihm für den persönlichen Gebrauch gekauft wurde, noch bevor sie in die Bundesliste extremistischer Materialien aufgenommen wurde. Nach Ansicht des Gläubigen bedeutet die bloße Tatsache, dass er eine Übersetzung besitzt, nicht, dass er beabsichtigt hat, sie zu verbreiten, und dass er daher nicht gegen die Gesetze der Russischen Föderation verstoßen hat.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Geheimer Zeuge

    Das Gericht verhört einen geheimen Zeugen unter dem Pseudonym Chibis Alexej Petrowitsch. Der Zeuge befindet sich in einem speziell ausgestatteten Raum im Gerichtssaal. Die Vernehmung erfolgt mittels technischer Kommunikation, die eine visuelle Beobachtung des Zeugen mit einer Veränderung seiner Stimme ausschließt.

    Der heimliche Zeuge sagt, dass er seit 2012 aus Interesse mit Jehovas Zeugen kommuniziert und ihre Zusammenkünfte besucht hat. Er stellt fest, dass die Gläubigen eine hochmoralische Lebensweise führen, niemand ist mit ihm in Konflikt geraten. Er ärgerte sich jedoch darüber, dass Jehovas Zeugen ihren Glauben für wahr hielten und auch so viel Wert auf "Gerechtigkeit" und "Anstand" legten. Ihm zufolge hatte er "keine Fakten, an die er sich klammern konnte", aber nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Jahr 2017 sah er eine Gelegenheit, den Gläubigen entgegenzutreten. Zu diesem Zweck erklärte sich der Zeuge bereit, mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Geheimer Zeuge

    Die Vernehmung des geheimen Zeugen Chibis geht weiter. Er berichtet von den Dienstleistungen, die Ende 2017 und im Frühjahr 2018 in den angemieteten Räumlichkeiten stattgefunden haben. Der Zeuge habe einige der Angeklagten bei solchen Zusammenkünften gesehen. Chibis bestätigt, dass sie ausschließlich über geistige Themen gesprochen haben - über Jehova Gott, seinen Sohn Jesus Christus und die Bibel sowie darüber, wie man den Menschen Liebe, Barmherzigkeit und Güte entgegenbringt.

    Der Zeuge Jehovas hält diese Gespräche für "extremistisch", weil seiner Meinung nach sowohl die Tätigkeit der juristischen Person der Zeugen Jehovas als auch ihr Glaubensbekenntnis verboten sind. Gleichzeitig bestätigt Chibis, dass er von Gläubigen keine Aufrufe zum Sturz des Staatssystems und dergleichen gehört habe.

    Dem Zeugen fällt es schwer zu erklären, warum er glaubt, dass bei den Diensten verbotene Veröffentlichungen verwendet wurden - er selbst hat diese Angaben nicht überprüft.

    Chibis glaubt, dass der Extremismus der Zeugen Jehovas darin besteht, dass sie an Jehova Gott glauben, den sie für den einzig wahren Gott halten. Gleichzeitig erklärt der Zeuge, dass "die Orthodoxie die wahre Religion auf dem Territorium der Russischen Föderation ist". Der Richter korrigiert ihn: "Wir haben keinen religiösen Staat."

    Jehovas Zeugen, so der geheime Zeuge, begrüßen eine weltliche Erziehung nicht. Daher kommt die Information, dass der Angeklagte Dergatschewa Lehrer an einer staatlichen Bildungseinrichtung war, für ihn völlig überraschend. Auch die Tatsache, dass ein anderer Angeklagter, Viktor Revyakin, an einer Hochschule lehrt, war dem Zeugen der Anklage nicht bekannt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Geheimer Zeuge

    Das Gericht setzt die Befragung von Chibis fort. Ein geheimer Zeuge berichtet, dass er während des Besuchs von Zusammenkünften der Zeugen Jehovas auf Anweisung des FSB heimlich mit speziellen Geräten Aufnahmen machte.

    Die Angeklagten führen eine Reihe von Ungereimtheiten in der Aussage des Zeugen an. Letzterer beantwortet die Fragen der Angeklagten ausweichend und kann sich bisweilen den Unterschied zwischen der Aussage vor Gericht und der vom Ermittler im Vernehmungsprotokoll aufgezeichneten Aussage nicht erklären. Der Zeuge gibt zu, dass er die Themen der Gottesdienste der Zeugen Jehovas, die während des Verhörs erwähnt wurden, nicht so aufgezählt hat, wie sie ursprünglich geklungen haben, sondern in seiner eigenen Interpretation.

    Im Vernehmungsprotokoll stellt Chibis ein negatives Bild von Jehovas Zeugen dar, während er während des Verhörs vor Gericht zugibt, dass die Atmosphäre in den Zusammenkünften der Zeugen Jehovas friedlich ist. Der Zeuge sagt auch, dass er von den Angeklagten keine Beleidigungen gegen Vertreter anderer Religionen gehört habe und keine Fälle kenne, in denen sie religiöse Symbole geschändet hätten. Er berichtet, dass zu den "Methoden der Verschwörung", von denen er glaubt, dass die Gläubigen sie anwandten, gehörte, die Tür zur Wohnung zu schließen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der letzte, 66. Band des Falles wird vor Gericht verkündet. Ein Zeuge der Anklage wird vernommen. Sie kannte nur zwei Angeklagte, die zu ihr kamen, um über die Bibel zu sprechen. Dem Zeugen zufolge fand die Kommunikation in einer freundlichen Atmosphäre statt, sie sprachen nur über Gott. "Ich habe in ihren Gesprächen nichts Extremistisches gefunden", stellt der Zeuge fest. "Sie haben nicht dazu aufgerufen, gegen die Behörden und den Präsidenten vorzugehen."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der Zeuge der Anklage widerspricht der Aussage des Ermittlers und gibt an, dass er während des Verhörs unter Druck gesetzt worden sei.

    Er sagt, er sei nicht auf die Fragen des Ermittlers eingegangen und habe wegen des Stresses alles bejaht - FSB-Beamte hätten ihn unerwartet auf der Straße festgenommen und zum Verhör mitgenommen, das von mehreren Personen gleichzeitig durchgeführt wurde.

    Der Zeuge sagt, er sei bei den Gottesdiensten anwesend gewesen, könne sich aber nicht erinnern, in welchen Jahren. Ich habe nie Aufrufe gehört, gegen die Gesetze des Landes zu verstoßen. Er bestätigt, dass es in den Gottesdiensten Aufrufe gab, den Menschen zu helfen, sie zu lieben, und dass er auch über Familienwerte sprach. Niemand wurde gezwungen zu kommen oder von Vertretern anderer Religionen gedemütigt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein Zeuge der Anklage, der zuvor nicht von der Staatsanwaltschaft benannt wurde, der FSB-Agent Iwan Zybulkin, wird verhört. Audio- und Videomaterial des Falles wird untersucht.

    Der Zeuge Tsybulkin erklärt, dass er die Angeklagten nicht persönlich kenne, aber sie alle kenne, da er operative Sucharbeiten in ihrem Fall durchgeführt habe. Er habe nie gesehen, dass die Angeklagten Respektlosigkeit gegenüber den Behörden gezeigt oder die Gefühle anderer Gläubiger durch ihr Verhalten verletzt hätten.

    Der Zeuge glaubt, dass der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation die Religion der Zeugen Jehovas nicht verboten hat.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Das Gericht verhört einen Zeugen der Anklage aus Tjumen per Videoschaltung. Er erklärt, dass er keinen der Angeklagten kenne. Sie sagen auch, dass sie ihn nicht kennen.

    Der Zeuge erzählt, dass er schon mehrmals mit Jehovas Zeugen gesprochen habe, aber kein Druck auf ihn ausgeübt worden sei: "Es gab keine Missverständnisse während des Gesprächs, ich habe keinen Trick gespürt und ich habe keine kontroverse Auslegung der Bibel [von Jehovas Zeugen] gehört."

    Der Zeuge behauptet auch, dass es keine Aufrufe zur Nichteinhaltung der Gesetze oder Hass auf andere Glaubensrichtungen seitens der Gläubigen gegeben habe.

    Auf Antrag des Staatsanwalts wird die weitere Aussage des Zeugen angekündigt. Er bestätigt, was er gelesen hat, sagt aber, dass er das Protokoll unterschrieben hat, ohne es zu lesen, weil er nicht gut sieht.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Verlesen der Audioaufzeichnungen des Gottesdienstes geht weiter. Es gibt biblische Reden mit Zitaten aus den Evangelien und Beispielen für den positiven Einfluss der Bibel auf die Menschen. Wie die Angeklagten betonen, wird in diesen Reden nur das kanonische Konzept der "Organisation Gottes" erwähnt, wir sprechen nicht von juristischen Personen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Geheimer Zeuge Verhör

    Ein geheimer Zeuge der Anklage, Kharchenko, dessen Identität zunächst freigegeben wird, wird per Videoschalte vernommen. Es stellt sich heraus, dass es sich um Kirill Wassiljew handelt, der derzeit eine achtjährige Haftstrafe in einer Kolonie des strengen Regimes verbüßt. Er sagt, dass er einige Zeit zusammen mit Iwan Puida und Konstantin Petrow im Gefängnis war. Es gab keine Konflikte, manchmal diskutierten sie mit ihren Zellengenossen über religiöse Themen, zum Beispiel über Jesus Christus. Kharchenko räumt ein, dass es seitens der Angeklagten keine gewalttätigen oder erniedrigenden Handlungen oder Aufrufe zur Gewalt gegen Vertreter einer anderen Religion oder Nationalität gegeben habe.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Untersucht werden Audio- und Videoaufzeichnungen von Gottesdiensten. Konstantin Petrov erklärt, dass es die Bibel ist, die dort diskutiert wird, und nicht die rechtlichen Fragen irgendeiner Organisation. So werden zum Beispiel das Gebot Christi, Gott und die Menschen zu lieben, und das Gleichnis vom barmherzigen Samariter betrachtet. Petrov erklärt, dass der Zweck dieses Dienstes darin besteht, den Zuhörern zu helfen, immer Liebe zu den Menschen zu zeigen. Auf den Aufnahmen finden sich keine Aufrufe zum Handeln gegen den Staat oder die Aufstachelung zu religiösem Hass. In einer der Reden gibt es eine Ermutigung, einem Lebenspartner Liebe zu zeigen, auch wenn er keine religiösen Ansichten teilt.

    Der Staatsanwalt schlägt vor, die Akten nicht vollständig einzusehen, weil seiner Meinung nach "die Tatsache der Anwesenheit und Teilnahme der Angeklagten am Kongress im Hotel "Ukraine" wichtig ist", und ihre Teilnahme bestand in der Tatsache, dass sie "die Bibel zitierten und das Material zur Assimilation wiederholten". Der Richter stimmt dem zu.

    Petrow erklärt, dass es nicht illegal ist, an einer Zusammenkunft teilzunehmen, in der über die Bibel gesprochen wird. Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation hat Jehovas Zeugen nicht verboten, ihre Religion auszuüben, und wenn jemand dieses Recht einschränkt oder diese Religion in ein negatives Licht rückt, dann ist das ein Verstoß gegen das Gesetz. Die Gläubigen achten auch auf die Entscheidung des Plenums des Obersten Gerichts und die Worte der Menschenrechtskommissarin der Russischen Föderation, Tatjana Moskalkowa.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Studium der Aufzeichnungen der Gottesdienste geht weiter. Der Staatsanwalt bittet darum, sie nicht zu zeigen, sondern nur die Anwesenheit der Angeklagten dort zu bezeugen.

    Der Staatsanwalt ersetzt wiederholt das Wort "Bibel" durch die Worte "religiöse Literatur". Petrow und Agadzhanov machen auf diese Verzerrung der Tatsachen aufmerksam, und Solntseva erinnert daran, dass nach russischem Recht heilige Bücher, einschließlich der Bibel, ihr Inhalt und Zitate aus ihnen, nicht als extremistisches Material anerkannt werden können.

    Die Angeklagten machen das Gericht darauf aufmerksam, dass es auf den Aufnahmen keine Aussagen oder Handlungen gibt, die die Schuld der Angeklagten im Extremismus bestätigen würden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein Zeuge der Anklage wird vernommen. Die Frau behauptet, zwei der Angeklagten irgendwo gesehen zu haben, der Rest sei ihr völlig fremd. Auch die Angeklagten erkennen den Zeugen nicht wieder. Von ihnen hörte sie keine abfälligen Bemerkungen über andere Religionen.

    Die schriftliche Aussage des Zeugen wird verlesen. Die Frau merkt an, dass einige Wörter darin von jemandem hinzugefügt wurden, da sie sie nicht verwendet.

    Die bei Iwan Puida und Konstantin Petrow beschlagnahmten materiellen Beweise werden untersucht. Darin wurden keine extremistischen Materialien gefunden, die für die Massenverbreitung bestimmt waren.

    Die Verteidigung betont erneut, dass der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation die Religion der Zeugen Jehovas nicht verboten hat, und dass sein Plenum erklärte, dass die gemeinsame Religion auch für Mitglieder von Organisationen, die vom Gericht liquidiert wurden, eine zulässige Norm ist.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Geheimer Zeuge

    Der geheime Zeuge der Anklage, Pawel Alexejewitsch Leskow (Pseudonym Chibis), wird freigegeben. Er erklärt dem Gericht erneut, dass er im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit dem FSB Audio- und Videoaufzeichnungen von liturgischen und persönlichen Zusammenkünften von Zeugen Jehovas geheim gehalten habe.

    Auf die Fragen des Staatsanwalts hin wiederholt der Zeuge seine frühere Aussage über seine Vision des Glaubens der Zeugen Jehovas und ihrer Gottesdienste. Er drückt seine persönliche Ablehnung ihrer religiösen Ansichten aus. Er weist jedoch darauf hin, dass Jehovas Zeugen niemals gewalttätige Aktionen gegen irgendjemanden geplant haben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Geheimer Zeuge

    Die Vernehmung des freigegebenen Zeugen Leskow geht weiter. Seine eidesstattliche Erklärung, die er während der Untersuchung abgegeben hat, wird verlesen.

    Leskov beantwortet Fragen der Angeklagten. Jeder von ihnen stellt fest, dass es zahlreiche Diskrepanzen zwischen seiner eidesstattlichen Erklärung und dem, was er vor Gericht sagt, gibt. Der Richter stellt Leskow weitere Fragen zu den Gründen für die Widersprüche in seiner Aussage. Der Zeuge sagt, er verstehe nicht, warum das passiert sei.

    Während des Verhörs stellte sich heraus, dass Leskow dem FSB nicht nur Audio- und Videodateien von Gottesdiensten übergab, sondern auch persönliche Notizen mit seinen Schlussfolgerungen - was er sah und hörte, sollte als Extremismus angesehen werden und was nicht.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Geheimer Zeuge

    Die Vernehmung des Zeugen Leskow geht weiter. Es werden Videos gesehen, in denen Leskov, Yerkin und Revyakin über alltägliche Themen sprechen und dann spirituelle Themen diskutieren. Die Verteidigung behauptet, dass die eingesehenen Aufnahmen zeigen, dass Leskow eindeutig und absichtlich versucht, Jerkin zu kompromittierenden Aussagen zu provozieren, zum Beispiel zu versuchen, Jerkin zu zwingen, den Pass eines Bürgers der Russischen Föderation als "einen Pass Satans" zu bezeichnen.

    Konstantin Petrow sagt, dass der Staatsanwalt die eingesehenen Gesprächsmitschnitte so interpretiert, wie es für ihn von Vorteil ist, und nicht so, wie sie wirklich sind.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Geheimer Zeuge

    Es werden weiterhin Videos von Zeugen Leskov, Yerkin und anderen Gläubigen angesehen, in denen sie über den Glauben der Zeugen Jehovas sprechen.

    Michail Solnzew behauptet, Leskow habe Jerkin um Hilfe beim Bibelstudium gebeten, nachdem dieser einen Kooperationsvertrag mit dem FSB unterzeichnet hatte. Daher hält er die Aktivitäten des Zeugen für provokativ.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Geheimer Zeuge

    Der Richter gibt einem der Anwälte das Wort. Er gibt an, dass der Richter dem Zeugen Leskov Fragen als Sachverständiger stellt, obwohl er es nicht ist.

    Petrow betont auch, dass Yerkin und Revyakin in diesem Gespräch anerkannt haben, dass jeder das Recht auf seinen Glauben hat. Yerkin hasste weder Religion noch politische Parteien.

    Zyablow lenkt die Aufmerksamkeit auf die ätzenden Bemerkungen des Zeugen über Jehovas Zeugen. Die Richterin entgegnet, dass sie Leskow dazu bereits eine Bemerkung gemacht habe.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Versteckte Videoaufnahmen, die während des Gottesdienstes in den Wohnungen von Gläubigen gemacht wurden, werden untersucht. Petrov erklärt, warum sich die Gläubigen versammelten: "Der Staat verbot den friedlichen Gottesdienst nicht, also wurden weiterhin solche Zusammenkünfte abgehalten, um über die Bibel zu diskutieren."

    Der Anwalt macht das Gericht darauf aufmerksam, dass die Themen der auf dem Video aufgezeichneten Gespräche nicht denen des Zeugen entsprechen. Er merkt auch an, dass der Zeuge einige der Gespräche mit Gläubigen nicht auf Video aufgezeichnet hat, sondern deren Inhalt in Berichten frei angegeben hat. In diesem Zusammenhang ist es unmöglich festzustellen, ob diese Gespräche stattgefunden haben und ob ihr Sinn richtig vermittelt wird.

    Ivan Puida merkt an, dass Leskov "das Treffen als etwas Negatives darstellt, obwohl in Wirklichkeit über die Gefahren des Rauchens und der Schimpfwörter gesprochen wurde". Die Auseinandersetzung mit solchen Themen, so der Gläubige, "zerstört nicht das Staatssystem, sondern hat im Gegenteil eine gute Wirkung auf die Gesellschaft".

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht beginnt mit der Untersuchung der materiellen Beweise, die bei den Durchsuchungen von Chvostova und Asatryan beschlagnahmt wurden. Die meisten von ihnen sind Notizbücher mit persönlichen Notizen, sowohl religiösen als auch häuslichen. Irina Khvostova macht das Gericht darauf aufmerksam, dass ihre persönlichen Notizen vor 2017 gemacht wurden und daher nicht als Beweismittel in dem Fall angesehen werden können. In den beschlagnahmten Gegenständen befinden sich keine extremistischen Stoffe.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Bei dem Treffen wird die Sichtung der Videoaufzeichnungen, die der Informant Leskow erhalten hat, wieder aufgenommen. Diesmal geht es im Gottesdienst um die Auferstehung der Toten.

    Ivan Puida weist darauf hin, dass die Formulierung in Leskovs schriftlicher Aussage mit dem Text der FSB-Anklageschrift übereinstimmt.

    Der Richter hindert die Angeklagten daran, Fragen an Leskov zu stellen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht fährt fort, die bei den Angeklagten beschlagnahmten materiellen Beweise zu prüfen. Darunter befinden sich Ausdrucke mit biblischen Ratschlägen zu verschiedenen Themen (z.B. wie man sich um die Gesundheit kümmert, wie man Menschen unterstützt, die an Depressionen leiden) sowie Materialien wissenschaftlicher Natur.

    Der Anwalt betont, dass bei der Prüfung aller materiellen Beweise nichts gefunden wurde, was auf ihre extremistische Ausrichtung hindeuten würde. Die Verteidigung weist auch darauf hin, dass die untersuchten Beweise aus den Jahren 2003 bis 2015 stammen und nicht mit dem untersuchten Fall in Verbindung stehen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die bei Chvostova, Kardakova, Agadzhanov, Solntsev beschlagnahmten materiellen Beweise werden untersucht.

    Konstantin Petrow weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft den Inhalt vieler Veröffentlichungen nicht prüft. Ihre Studie würde die Widersprüchlichkeit der Anschuldigungen offenbaren, Hass und Feindschaft gegen Gläubige zu schüren.

    Einer der Anwälte weist darauf hin, dass nicht festgestellt wurde, ob es sich bei den vorgelegten Materialien um extremistische Materialien handelt, und dass die Daten der zu veröffentlichenden Materialien außerhalb des Rahmens der Anklage liegen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ljubow Asatryan bittet darum, die Region Magadan zu verlassen, um sich in Chabarowsk behandeln zu lassen. Sie hatte bereits im Dezember letzten Jahres eine ähnliche Aussage gegenüber dem Richter gemacht, wurde aber abgewiesen. Die Gläubige erklärt, dass sie lange Zeit von einem Augenarzt beobachtet wurde. Aufgrund ihrer Sehbehinderung im Jahr 2022 steht Lyubov auf der Warteliste für Untersuchungen und Folgeoperationen.

    Das Gericht befragt den Leiter der Abteilung für Augenheilkunde des Regionalkrankenhauses Magadan, der bestätigt, dass es sich um eine fortschreitende Krankheit handelt. Die Verteidigung argumentiert und legt die notwendigen Unterlagen vor, die für eine dringende Behandlung im Rahmen der Quote sprechen und betont, dass es sich nur um eine einwöchige Pause in den Sitzungen handelt.

    In der ersten Ablehnung des Gerichts wurde festgestellt, dass es notwendig sei, dem Antrag eine Überweisung und Tickets beizufügen. Asatryan hat all diese Dokumente zur Verfügung gestellt, obwohl die Tickets für sie nicht billig sind. Laut einem der Anwälte kann eine Verzögerung der Behandlung dazu führen, dass eine Operation unmöglich ist. Der Richter hält diese Argumente für unzureichend und weigert sich, zu gehen.

    Das Gericht prüft weiterhin die Aufzeichnungen von Gottesdiensten mit Kommentaren des Informanten Leskov. Die Anwälte stellen fest, dass der Zeuge, anstatt die Fakten zu nennen, weiterhin subjektive Einschätzungen über den Glauben der Angeklagten vorbringt: "Warum hören wir auf solche Schlussfolgerungen? Niemand kann verurteilt werden, weil irgendein Zeuge das irgendwie verstanden hat."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Ermittlungen der Verteidigung dauern an.

    Das Gericht verliest die Akten des Verfahrens. Ivan Puida weist darauf hin, dass die Publikationen, deren Besitz ihm vorgeworfen wird, zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung nicht in der Liste extremistischer Materialien enthalten waren.

    Als nächstes hört sich das Gericht die Aufzeichnung des Gottesdienstes an.

    Der Angeklagte Viktor Revyakin betont, dass Christen die Obrigkeit respektieren, auch wenn sie verfolgt werden, was der Aussage des geheimen Anklagezeugen Leskow widerspricht. Revyakins Anwalt behauptet, dass es in anderen Gesprächen zwischen Revyakin und Leskov Beweise für den Respekt vor den Behörden gebe.

    Der Angeklagte Konstantin Petrow beantragt die Aufnahme bestimmter Dokumente in die Akte, deren Studium dem Gericht helfen wird, den Unterschied zwischen der Einführung der Religion der Zeugen Jehovas und der Organisation extremistischer Aktivitäten zu erkennen. Das Gericht lehnt den Antrag ab.

    Die Angeklagte Oksana Solntseva verweist auf einen Auszug aus dem Wörterbuch "Religionen der Völker der modernen Welt" (1999), in dem es um die Geschichte der Zeugen Jehovas geht und darum, dass die einzige Quelle ihres Glaubens die Bibel ist. Es wird betont, dass alle Arten der Anbetung unentgeltlich durchgeführt werden und dass es in dieser Religion keine Hierarchie gibt, die einige Anhänger über andere erhebt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Verhör des Angeklagten Sergej Agadschanow beginnt. Der Gläubige sagt, dass er und seine Frau sich um die Mutter seiner Frau kümmern, die ernsthafte gesundheitliche Probleme hat.

    Der Richter fragt Sergej nach dem Glauben der Zeugen Jehovas und nach den Gründen, warum er anfing, in der Bibel zu lesen. Richterin Tatjana Belajewa fragt sich, warum die religiöse Gruppe, in der Sergej die Bibel studierte, nicht registriert oder gesetzlich registriert war. Sergey erklärt, dass dies seiner Meinung nach nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Der Staatsanwalt fragt, was in den Gottesdiensten passiert ist, an denen der Angeklagte teilgenommen hat, welche Themen besprochen wurden. Ihn interessiert auch, wofür die Gelder aus freiwilligen Spenden ausgegeben wurden. Sergej erklärt, dass einige von ihnen Glaubensbrüdern helfen, zum Beispiel bei der Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen, bei der Anmietung von Räumlichkeiten für liturgische Versammlungen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Vernehmung von Angeklagten. Sergey Agadzhanov spricht darüber, was "Armageddon" ist und vergleicht Bibelübersetzungen.

    Ljubow Asatryan weist den Vorwurf Punkt für Punkt zurück. "Ich versuche, nach Gottes Geboten zu leben", sagt sie.

    Galina Dergacheva erklärt, dass sie anderen von ihrem Glauben erzählt, da die Bibel sie dazu ermutigt. "Es war Jesus, der mich gesandt hat, nicht das Volk", schließt der Gläubige.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Verhör von Inna Kardakova, Viktor Revyakin und Mikhail Solntsev. Der Staatsanwalt befragt alle drei zu ihrer finanziellen Situation.

    Inna Kardakova erklärt, dass ihr Handeln von dem Wunsch motiviert war, allen zu helfen, die die Bibel besser lernen wollen, und gleichzeitig ihre Entscheidungsfreiheit zu respektieren.

    Viktor Revyakin beantragt die Bescheinigung eines Arbeitsveteranen, ein Abschlusszeugnis, Dokumente für eine behinderte Tochter, Eigenschaften, Zeugnisse und andere Arbeitsdokumente. Bei der Lektüre dieser Dokumente ist der Richter überrascht über den aktiven Lebensstil von Victor in seinen 67 Jahren.

    Mikhail Solntsev reicht eine Petition für die Einführung von Merkmalen seines Nachbarn und ein ärztliches Gutachten ein, das bestätigt, dass er an einer schweren chronischen Krankheit leidet. Dokumente werden vorgelesen und beigefügt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Das Gericht fährt mit der Vernehmung von Oksana Solntseva und Irina Khvostova fort. Sie sagen auf der Grundlage ihrer schriftlichen Notizen aus.

    Auf Antrag von Asatryan und Solntseva fügt das Gericht dem Fall charakteristische Materialien, einschließlich Gesundheitszeugnisse, bei.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Petschko, Revyakin und Petrow geben ihre Zeugenaussagen ab.

    Zuvor fordert dieser das Gericht auf, Dokumente beizufügen, die bestätigen, dass die Verfolgung der Zeugen Jehovas in der UdSSR in den 1990er Jahren als illegal und durch politische Repression ungerechtfertigt anerkannt wurde. Das Gericht lehnt dies ab.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Auf Antrag des Anwalts Sergej Jerkin fügt das Gericht dem Fall die Bestätigung mehrerer schwerwiegender Diagnosen des Gläubigen bei. Der Staatsanwalt besteht darauf, den Sachverständigen Schiller zu befragen. Das Gericht stimmt dem zu.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht räumt der Staatsanwaltschaft erneut das Recht ein, ihre Beweise vorzulegen. Auf Antrag des Staatsanwalts prüft das Gericht die Akten - Dokumente, die von Sergej Jerkin für die Anmietung eines Konferenzraums in einem örtlichen Hotel unterzeichnet wurden. Die Gläubigen erklären, dass diese Dokumente nichts mit dem Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland zu tun haben, da sie nach dessen Auflösung ausgestellt wurden. Der Saal wurde für den Gottesdienst von Gläubigen als nicht registrierte religiöse Gruppe gemietet.

    Der Staatsanwalt behauptet, dass alle religiösen Gruppen vom Obersten Gerichtshof der Russischen Föderation liquidiert wurden. Die Verteidigung erinnert das Gericht daran, dass eine solche Aussage des Staatsanwalts nicht wahr ist.

    Das Gericht kündigt an und fügt der Akte eine Kopie des Arbeitsbuchs von Michail Solnzew mit Informationen über seine Auszeichnungen für gewissenhafte Arbeit bei. Auch eine Bescheinigung über den Gesundheitszustand von Galina Dergacheva, einer Veteranin der Arbeit, wurde der Akte beigefügt. Die Angeklagte macht das Gericht darauf aufmerksam, dass sich ihr Gesundheitszustand nach Beginn der Strafverfolgung deutlich verschlechtert habe.

    Ivan Puida beantragt die Zulassung von Dokumenten über die Verfolgung seines Großvaters Peter Partsei als Zeuge Jehovas, zunächst in Nazi-Deutschland, dann in der UdSSR, sowie seine anschließende Rehabilitierung. Die Beklagte betont, dass es damals noch kein Verwaltungszentrum gegeben habe. Sie wurde erst am 27. März 1991 offiziell registriert, 1999 wurde sie staatlich neu registriert und war bis zu ihrer Liquidation im Jahr 2017 in Betrieb. Dies beweist, dass, obwohl Ivan Puida formell beschuldigt wird, die aufgelöste Organisation "Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland" wieder aufgenommen zu haben, er in Wirklichkeit nur für das vor Gericht gestellt wird, was er ist - ein Christ, ein Zeuge Jehovas.

    Das Gericht fügt Schriftstücke bei.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Gutachtergutachten mit Verstößen Verhör

    Der vom Ermittler ernannte Experte Vadim Shiller, Kandidat für Geschichtswissenschaften, Mitglied des Expertenrats für religiöse Expertise beim Justizministerium des Gebiets Kemerowo, wird verhört.

    Jehovas Zeugen weichen nicht von der Heiligen Schrift ab, die für sie "die Verfassung ist, und die Abweichung von einer ihrer Normen ist ein Verstoß".

    Schiller räumt ein, dass "die Religion der Zeugen Jehovas in unserem Land nicht verboten ist" und dass sie die Möglichkeit haben, ihren Glauben auszuüben. Er sagt jedoch: "Wenn Gläubige sich zu Hause versammelten, die Bibel lasen, diese Bibel kommentierten ... Und wenn sie mit Menschen zusammen wären, die mit ihnen verwandt sind, dann würde das Recht auf Religionsfreiheit in der richtigen Weise ausgeübt werden. In diesem Zusammenhang ist das Zusammenkommen in organisierten Gruppen... Sie üben ihr Recht auf Religionsfreiheit nicht aus."

    Konstantin Petrov stellt klar, ob er richtig verstanden hat, dass es familiäre Bindungen sind, die darüber entscheiden, ob die Religion der Zeugen Jehovas ausgeübt werden kann oder nicht. Shiller räumt ein, dass dies in den Vorschriften nicht festgelegt ist; die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bezieht sich nur auf juristische Personen der Zeugen Jehovas.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Gutachtergutachten mit Verstößen Verhör

    Die Vernehmung des Sachverständigen Schiller geht weiter. Die Verteidigung stellt ihm Fragen. Der Sachverständige erklärt, dass er unter Beichte Religion verstehe, daher stimme er zu, dass die Religion der Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation nicht verboten sei.

    Die Angeklagte Oksana Solntseva erklärt, dass der Sachverständige nicht zwischen den Begriffen "Bekenntnis" und "Organisation" unterscheide, da er feststelle, dass sowohl juristische Personen (das Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas, 395 regionale religiöse Organisationen) als auch alle Gläubigen dieser Konfession in Russland verboten seien. Der Experte räumt ein, dass der Ermittler ihm "die Aufgabe gestellt hat, zu beweisen, dass die Magadan-Gemeinde Teil einer extremistischen Organisation ist".

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Verteidigung stellt eine Reihe von Anträgen auf Recherche und Aufnahme in die Verfahrensakten: die Entscheidungen der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen, die Entscheidungen des EGMR zu Jehovas Zeugen, das Buch des Religionsgelehrten Sergej Iwanenko "Über Menschen, die sich nie von der Bibel trennen", seine Schlussfolgerung als Religionswissenschaftler, die im Rahmen eines ähnlichen Strafverfahrens durchgeführt wurde, weitere wissenschaftliche und sachverständige Gutachten, offizielle Dokumente der Regierung der Russischen Föderation über das Recht der Bürger, sich zur Religion der Zeugen Jehovas zu bekennen, sowie die Vernehmung eines Religionsgelehrten aus Moskau per Videokonferenz. Das Gericht lehnt alle Anträge ab.

    Die Angeklagte, Galina Dergacheva, widerlegt Schillers Behauptungen, dass die Kinder von Zeugen Jehovas keinen Urlaub hätten, und bittet das Gericht, Familienfotos von Kinderveranstaltungen, gemeinsamen Spielen und Freizeitaktivitäten beizufügen. Laut Staatsanwaltschaft besteht kein Zweifel daran, dass Dergatschewa eine gute Mutter ist. Gleichzeitig erhebt die Staatsanwaltschaft Einspruch gegen die Aufnahme des Fotos. Das Gericht unterstützt die Position der Staatsanwaltschaft.

    Der Richter liest eine positive Erwähnung von Nachbarn an Konstantin Petrow vor und fügt sie der Akte bei. Die Apotheke für Psychiatrie und Narkologie der Stadt Magadan teilte mit, dass keiner der Angeklagten registriert war und ist.

    Der Anwalt stellte den Antrag, die sieben Schlussfolgerungen der Sachverständigen Schiller und Ognev auszuschließen, da letzterer nicht vor einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit wegen wissentlicher falscher Schlussfolgerung gewarnt worden sei. Der Staatsanwalt bittet um Zeit. Das Gericht stimmt zu und vertagt sich.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Konstantin Petrov stellt einen Antrag auf Disqualifikation des Experten Daniil Ognev. Ivan Puida unterstützt und fügt hinzu, dass Ognev zwar schrieb, dass er die Methode der komplexen linguistischen Analyse verwendete, aber nicht spezifizierte, welche, und auch keine einzige wissenschaftliche und methodologische linguistische Quelle angab, außer dem Wörterbuch. Jewgeni Zyablow bittet das Gericht im Zusammenhang mit Zweifeln an der Kompetenz des Sachverständigen Ognew, wissenschaftliche Informationen auf dem Gebiet der Linguistik über die Merkmale des religiösen Genres beizufügen. Das Gericht lehnt es ab, den Sachverständigen anzufechten und Unterlagen beizufügen.

    Richterin Tatjana Belajewa kündigt den Abschluss der gerichtlichen Ermittlungen in diesem Fall an. Bei der nächsten mündlichen Verhandlung werden die Prozessbeteiligten zu den Plädoyers übergehen.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Der Staatsanwalt bittet das Gericht um die Strafe: 10 Jahre für Iwan Puida, 9 Jahre für Konstantin Petrow, 8 Jahre für Sergej Jerkin, 6 Jahre für Jewgenij Sjablow in einer Kolonie des allgemeinen Regimes. Er fordert die übrigen Angeklagten auf, 3 Jahre Bewährungsstrafe zu verhängen.

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    Schlussplädoyers der Verteidigung

    Die Debatte der Verteidigung beginnt.

    Der Anwalt von Ivan Puida ist der erste, der das Wort ergreift. Er weist das Gericht darauf hin, dass es zu den Audio- und Videoaufnahmen der untersuchten Materialien keine Aussagen gibt, in denen eine Person oder eine Personengruppe negativ bewertet wird. Der Verteidiger sagt: "Der Zweck der Teilnehmer an den Zusammenkünften lässt sich wie folgt formulieren: Gott zu dienen, Liebe zu Gott zu zeigen."

    Der Anwalt erinnert auch daran: "Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation hat keine religiösen Gruppen liquidiert. Dies lässt sich leicht an der Liste der öffentlichen Vereinigungen und religiösen Organisationen erkennen, für die das Gericht eine endgültige Entscheidung getroffen hat, Aktivitäten aus den im Bundesgesetz "Über die Bekämpfung extremistischer Aktivitäten" vorgesehenen Gründen zu liquidieren oder zu verbieten... Auf dieser Liste stehen keine aufgelösten Religionsgemeinschaften der Zeugen Jehovas."

    Der Verteidiger erklärt: "Die Ermittlungen ... In der irrigen Annahme, dass die Tatsache der Liquidation einer religiösen Organisation die Gläubigen der Rechte beraubt, die in Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation verankert sind, [sogar] hat er in den Handlungen der Angeklagten nicht nach Anzeichen von Extremismus gesucht und niemandem extremistische Handlungen unterstellt. In diesem Zusammenhang sind alle Angeklagten freizusprechen."

    Der Angeklagte Ivan Puida selbst weist auf die Unbegründetheit der Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft hin, auf die Abwesenheit von Opfern und negativen Folgen, auf das Fehlen von Beweisen für Motive für die Begehung eines Verbrechens sowie auf den Vorwurf religiöser Aktivitäten im Gefängnis und unter Hausarrest.

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    Im Gerichtssaal Schlussbemerkung Ältlich Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder

    Ivan Puida, Sergey Yerkin, Konstantin Petrov und Evgeny Zyablov halten ihre Schlussworte.

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    Im Gerichtssaal Schlussbemerkung Ältlich

    Sergey Agadzhanov, Lyubov Asatryan, Galina Dergacheva, Inna Kardakova, Viktor Revyakin, Oksana und Mikhail Solntsev, Galina Pechko und Irina Khvostova halten ihre Abschlussrede.

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    Satz erster Instanz Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2 Art. 282 Abs. 3 Absatz 1 Bewährungsstrafe Ältlich Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder

    Schiedsrichterin: Tatyana Belaeva. Stadtgericht Magadan der Region Magadan (Magadan, Naberezhnaya Reki Magadanka Straße, 11). Uhrzeit: 10:00 Uhr.

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    Berufungsgericht

    Das Richtergremium des Regionalgerichts Magadan unter dem Vorsitz von Alexander Chomutov beginnt, die Berufungen der Gläubigen und die Eingabe des Staatsanwalts zu prüfen. Die Anhörung findet hinter verschlossenen Türen statt.
    Das Gericht vertagt sich auf den 12. September.

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    Berufungsgericht

    Die Anhörungen vor dem Regionalgericht Magadan werden wieder aufgenommen. Sie finden hinter verschlossenen Türen statt.

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    Berufungsgericht

    Das Gericht verhandelt über die Berufung des Staatsanwalts und die Beschwerden der Verurteilten und ihrer Anwälte. Gläubige ergänzen ihre Appelle.

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    Berufungsgericht

    Auf Antrag der Verteidigung prüft das Gericht eine Reihe von Dokumenten aus der Akte. Die Gläubigen verteidigen sich mit Argumenten: Sie haben nie die Aktivitäten von juristischen Personen wieder aufgenommen, die vom Obersten Gericht der Russischen Föderation liquidiert wurden; die Religion der Zeugen Jehovas ist in Russland nicht verboten ; Mit anderen über den eigenen Glauben zu sprechen, ist kein Extremismus.

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    Berufungsgericht

    Der Rechnungshof geht nun zur Debatte über. Die Staatsanwaltschaft unterstützt die Entscheidung des Gerichts erster Instanz, fordert aber das Berufungsgericht auf, die Strafe gegen Ivan Puida und Konstantin Petrov zu ändern. Seiner Meinung nach ist eine Bewährungsstrafe für sie eine zu milde Strafe.

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    Berufungsgericht Ältlich

    Die Anhörung wurde abgesagt, da Sergej Jerkin sich unwohl fühlte. Der Rettungsdienst bringt ihn ins Krankenhaus.

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    Berufungsgericht Schlussplädoyers der Verteidigung

    Während der Debatte fordern die Gläubigen und ihre Verteidiger das Gericht auf, die Verurteilung aufzuheben und die Gläubigen freizusprechen.

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    Berufungsgericht Schlussbemerkung

    Vorsitzender: Aleksandr Khomutov. Bezirksgericht Magadan (Jakutskaja-Straße 49, Magadan). Zeit: 10:00 Uhr.

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    Berufungsgericht Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2 Art. 282 Abs. 3 Absatz 1 Bewährungsstrafe Ältlich Schlussbemerkung Satz erster Instanz

    Vorsitzender: Aleksandr Khomutov. Bezirksgericht Magadan (Jakutskaja-Straße 49, Magadan). Zeit: 10:00 Uhr.

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