Fall Samsonow und andere in Neftekumsk

Fallbeispiel

Im August 2017 führten Sicherheitskräfte während eines Picknicks eine Razzia gegen Gläubige aus Neftekumsk durch. Mehr als die Hälfte der 18 Festgenommenen waren Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Im Dezember 2018 leitete der FSB ein Strafverfahren wegen Extremismus ein. Die Wohnungen der örtlichen Gläubigen wurden durchsucht. Shamil Sultanov, Konstantin Samsonov und Aleksandr Akopov verbrachten etwa ein Jahr in einer Haftanstalt. Die Staatsanwaltschaft rief wiederholt Verurteilte als Zeugen auf. Einige von ihnen kannten die Angeklagten nicht. Die Verteidigung verwies auf die Herstellung der Gehäusematerialien. Im März 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft 9 Jahre Haft in einer Strafkolonie für Samsonow und jeweils 8 Jahre für Akopov und Sultanov. Im April 2022 verurteilte das Gericht Samsonow zu 7,5 Jahren Haft in einer Strafkolonie, Akopov und Sultanov erhielten jeweils eine Geldstrafe von 500.000 Rubel. Nach den Ergebnissen des Berufungsverfahrens zahlte Samsonow im August 2022 eine Geldstrafe von 400.000 Rubel unter Berücksichtigung der in der Haftanstalt verbüßten Zeit, während Akopov und Sultanov jeweils 250.000 Rubel zahlten. Diese Entscheidung wurde vom Kassationshof bestätigt.

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    Verhör Minderjährige Ältlich Gläubige mit einer Behinderung

    Bewaffnete Polizeibeamte nahmen 18 Menschen fest , die sich am Ufer des Sees in der Nähe von Neftekumsk ausruhten. Mehr als die Hälfte der Inhaftierten sind Kinder, ältere Menschen und Behinderte. Die Gefangenen wurden zum Verhör gebracht und nach ihrer Einstellung zur Religion befragt. Die Kinder wurden trotz der Proteste ihrer Eltern verhört.

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    Ältlich Gläubige mit einer Behinderung Minderjährige Verhör Störung von Freizeitveranstaltungen
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    Das Haus von Konstantin Samsonow wurde durchsucht, zwei Tablets und ein Laptop wurden beschlagnahmt. Später wurde die Ausrüstung an den Besitzer zurückgegeben.

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    Verhör

    Verhör von Konstantin Samsonow.

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    Abhören und versteckte Überwachung

    Einheimische Gläubige bemerkten, dass sie verfolgt wurden. Polizisten kamen zu einem von ihnen und erkundigten sich nach Familienangehörigen.

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    Abhören und versteckte Überwachung

    Die Einwohner von Neftekumsk wurden wiederholt überwacht. Unbekannte erfuhren an ihrem Arbeitsplatz, von ihren Kindern und anderen Verwandten Informationen über Gläubige.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der leitende Ermittler der FSB-Direktion des Gebiets Stawropol, Astakhov A.W., beschloss, ein Strafverfahren wegen extremistischer Aktivitäten in Neftekumsk einzuleiten.

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    Der Richter des Bezirksgerichts Neftekumsky der Region Stawropol, A.N. Khodus, beschloss, operative Fahndungsmaßnahmen in Bezug auf den Einwohner Alexander Akopov durchzuführen.

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    Suchen Vorübergehende Hafteinrichtung
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    Haftanstalt

    Das Bezirksgericht Neftekumskiy beschloss, die Häftlinge Samsonow und Sultanow für zwei Monate in Haft zu halten.

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    Durchsuchung der Stadt Blagodarny (Region Stawropol). Ein Einwohner von Neftekumsk, Aleksandr Akopov, wurde festgenommen.

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    Haftanstalt

    Das Gericht entschied, Akopov bis zum 6. Februar 2019 in Untersuchungshaft zu halten.

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    Suchen Verhör Vorübergehende Hafteinrichtung Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Persönliche Inspektion Minderjährige Gläubige mit einer Behinderung Gesundheitsrisiko
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    Haftanstalt

    Alexander Akopow, Schamil Sultanow und Konstantin Samsonow wurden in die Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 des Föderalen Strafvollzugsdienstes der Russischen Föderation in der Region Stawropol verlegt.

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    Das Gericht beschloss, mehrere weitere Durchsuchungen in Neftekumsk durchzuführen.

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    Haftanstalt

    Das Leninskij-Bezirksgericht verlängerte die Haft von Samsonow, Sultanow und Akopow.

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    Haftanstalt

    Das Gericht wies die Argumente der Berufung gegen die Fixierungsmaßnahme gegen Konstantin Samsonow, Schamil Sultanow und Aleksandr Akopov zurück und beließ sie bis zum 7. April 2019 in Haft.

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    Haftanstalt

    Das Gericht verlängerte erneut die Haft von Aleksandr Akopov. Diesmal bis zum 7. Juni 2019.

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    Haftanstalt

    Das Gericht verlängerte die Haft von Shamil Sultanov und Aleksandr Akopov erneut bis zum 7. Juni 2019.

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    Im Dorf Welitschjewskoje, Bezirk Lewokumskij, wird eine Hausdurchsuchung in der Wohnung der Anwohnerin Anna Abdulkadyrowa durchgeführt, die vom Ermittler A. Astakhov, dem Polizeileutnant V. Vatsenko und dem Kriminalbeamten der FSB-Abteilung in Neftekumsk A. Prochorow durchgeführt wird. Persönliche Notizen, darunter ein Testament, und ein Gottesdienstprogramm für das Jahr 1998 wurden beschlagnahmt.

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    Verhör

    In Newinnomyssk laden FSB-Beamte einen Anwohner, Juri Sawizki, zum Verhör vor. In den Städten Neftekumsk und Blagodarny sowie in den Dörfern Urozhaynoye und Welichayevskoye wurden kürzlich Hausdurchsuchungen von Gläubigen durchgeführt, gefolgt von Verhören.

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    Suchen Verhör
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    Verbot bestimmter Handlungen

    Der Richter des Bezirksgerichts Neftekumskiy, Oleg Kuts, entlässt Aleksandr Akopov, Shamil Sultanov und Konstantin Samsonov direkt im Gerichtssaal aus der Haft. Ihnen wurde eine vorbeugende Maßnahme in Form eines Verbots bestimmter Handlungen zugewiesen (Verbot der Nutzung von Post, Telefon und Internet, der Kommunikation mit Zeugen in dem Fall und des Wechsels des Wohnsitzes). Zu diesem Zeitpunkt hatten Sultanow und Samsonow 362 Tage in der Untersuchungshaftanstalt verbracht, Akopov 359 Tage.

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    Haftanstalt Verbot bestimmter Handlungen Elektronische Fußfessel
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    In Neftekumsk und im Dorf Säteretschnoje werden die Wohnungen von neun Anwohnern durchsucht. Die Sicherheitskräfte suchen nach Beweisen für Extremismus und beschlagnahmen Bibeln. Nach den Durchsuchungen werden sechs zum Verhör mitgenommen.

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    Eine weitere Suche in Zaterechne. Es wird eine Fortsetzung der Razzia vom Vortag.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 3 Absatz 1

    Der leitende Ermittler für besonders wichtige Fälle der Ermittlungsabteilung des FSB der Russischen Föderation in der Region Stawropol, Richter Astakhov A.V., leitet ein neues Strafverfahren gegen Konstantin Samsonow, Alexander Akopow, Schamil Sultanow und Alexej Schtscherbich ein. Sie alle werden nach Artikel 282.3 Teil 1 (Sammlung von Geldern für die Bedürfnisse einer extremistischen Organisation) angeklagt.

    Dem Urteil zufolge waren sich die Angeklagten "bewusst, dass das Geld dazu bestimmt war, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation zu unterstützen".

    Dieses neue Strafverfahren wurde in ein eigenes Verfahren ausgegliedert.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 3 Absatz 1

    Der leitende Ermittler der Abteilung für innere Angelegenheiten des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands in der Region Stawropol, Richter A. Astachow, zieht Konstantin Samsonow als Angeklagten für die Begehung von Verbrechen gemäß Artikel 282.2 (1) und 282.3 (1) des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation an. Das bedeutet, dass das Strafverfahren, das am 5. Juni gegen die Gläubigen eingeleitet wurde, mit diesem Strafverfahren verbunden wurde.

    Den Ermittlungen zufolge organisierte Samsonow in den Jahren 2017 und 2018 "unter Ausnutzung seiner Autorität als geistlicher Führer der Anhänger der religiösen Lehren der Zeugen Jehovas kollektive Gottesdienste, die aus dem Singen von Liedern, dem Gebet zu Gott und dem Studium religiöser Artikel bestanden".

    Aus der Entscheidung geht hervor, dass die Gelder, die die Strafverfolgungsbeamten am 9. Dezember 2018 beschlagnahmt haben, den Ermittlungen zufolge für die Bedürfnisse einer mutmaßlich extremistischen Organisation bestimmt waren.

    Aleksandr Akopov und Shamil Sultanov erhalten ähnliche Anordnungen zur Strafverfolgung. Sie werden auch beschuldigt, eine Straftat gemäß Teil 1 von Artikel 282.2 und Teil 1 von Artikel 282.3 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation begangen zu haben. Den Ermittlungen zufolge handelten Akopov, Samsonov und Sultanov "in kriminellen Rollen ... verwaltete das Eigentum der verbotenen LRO ... abgehaltene Besprechungen... organisierte eine Spendenaktion zur Finanzierung der LRO."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Angeklagten wurden über die Vorverhandlung vor dem Bezirksgericht Neftekumsky der Region Stawropol informiert, die am 5. Februar um 10:30 Uhr stattfinden wird.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Richter Maksim Mazikin fährt mit der Prüfung des Falles fort. Er gab der Bitte des Anwalts statt, sich mit der Akte vertraut zu machen. Die Ehefrauen von Shamil Sultanov und Konstantin Samsonov sowie die Mutter von Alexander Akopov sind bei der Anhörung anwesend.

    Akopov und Sultanov haben nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaftanstalt immer noch gesundheitliche Probleme. Außerdem ist Sultanows Mutter gestorben und seine Frau muss behandelt werden. Alle drei Gläubigen hatten Probleme mit ihrer Arbeit und befinden sich aufgrund ihrer langen Inhaftierung in finanziellen Schwierigkeiten. Kurz vor Beginn der Verhandlung wurde Sultanov jedoch an seinen früheren Arbeitsplatz gebracht.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Etwa 15 Freunde und Bekannte aus Neftekumsk und Stawropol kommen zum Gerichtsgebäude, um die Gläubigen zu unterstützen. Aufgrund epidemiologischer Einschränkungen betreten sie den Gerichtssaal nicht.

    Das Gericht gibt zwei der fünf Anträge der Angeklagten und ihrer Anwälte statt - es erlaubt Alexander Akopov eine Online-Konsultation mit einem Arzt und ermöglicht es den Angeklagten, ihre Haltung zu den Vorwürfen zu äußern.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Angehörige der Angeklagten sind im Gerichtssaal anwesend. Zeugen der Anklage werden vernommen. Einer von ihnen wurde viermal verurteilt. Eine Reihe von Zeugen gibt an, die Angeklagten nicht zu kennen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die Befragung von Zeugen ist noch nicht abgeschlossen. Einer von ihnen kann nichts über die Angeklagten erklären, da er sie nie getroffen hat. Ein anderer Zeuge, ein Polizeibeamter, erzählte, dass er als Bezirkspolizist vor dem Verbot für juristische Personen der Zeugen Jehovas Beschwerden von Bewohnern erhalten habe, deren Häuser von Zeugen Jehovas besucht worden seien, um über die Bibel zu sprechen. Er erklärt, dass auf diese Beschwerden hin keine Maßnahmen ergriffen werden müssten, da es das Recht der Bürger sei, zu anderen zu kommen. Nach Angaben des Polizisten gab es keine Beschwerden oder Berichte über ungeordnete Störungen durch Nachbarn im Königreichssaal (dem Gotteshaus der Zeugen Jehovas).

    Eine weitere Zeugin ist eine Frau, die zweimal wegen Diebstahls verurteilt wurde. Ihr Ex-Mann, von dem sie sich 2011 scheiden ließ und der bereits verstorben ist, sei einmal zu religiösen Zusammenkünften von Zeugen Jehovas und Vertretern anderer Glaubensrichtungen gekommen und habe sich von Zeit zu Zeit mit Sultanov verständigt. Die Frau verhehlt ihre ablehnende Haltung gegenüber den Gläubigen nicht, ist verwirrt über die Daten und sagt, da sie keine Augenzeugin ist, angeblich auf der Grundlage der Worte ihres verstorbenen Mannes und anderer, nicht genannter Personen aus.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Das Gericht fügt der Sache die Urteile bei, die gegen zwei bereits verurteilte Zeugen der Anklage bei mehreren Gelegenheiten verhängt wurden.

    Es werden mehrere weitere Zeugen vernommen, von denen einer die Angeklagten nicht kennt und sich nicht zur Sache äußern kann.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Es meldet sich ein weiterer Zeuge der Anklage zu Wort, der die Angeklagten nicht kennt und nichts Konkretes über die Umstände des Falles erklären kann. Danach bittet der Anwalt das Gericht, den Staatsanwalt daran zu erinnern, dass nur die Beweise vorgelegt werden müssen, die für den Fall relevant sind.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Geheimer Zeuge

    Es wird ein Zeuge Jehovas befragt, der Polizist auf der Verwaltungswache ist, in der sich der Königreichssaal der Zeugen Jehovas befand. Er teilt dem Gericht ebenso wie sein Kollege mit, dass es keine Beschwerden wegen Ordnungswidrigkeit an der Adresse des Gotteshauses gegeben habe.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Geheimer Zeuge

    Eine Online-Befragung des geheimen Zeugen "Agafonow" ist im Gange. Der Antrag der Verteidigung, die Identität des Zeugen offenzulegen, wurde abgelehnt.

    Der Zeuge berichtet, dass er seit mehreren Jahren ein Zeuge Jehovas ist, und spricht darüber, wie er den Glauben und die Lebensweise der Anhänger dieser Konfession versteht und was er mit ihnen nicht teilt. Er wirft Jehovas Zeugen zum Beispiel vor, dass sie eine Scheidung ablehnen, sich nicht an Feindseligkeiten beteiligen und keine Kampfsportarten betreiben. Der Zeuge räumt ein, dass keiner der Angeklagten ihm oder anderen Gläubigen Gewalt angedroht oder Gewalt angetan habe. Aus der Aussage des Zeugen "Agafonov" wird deutlich, dass er Rechtsbegriffe und kanonische Begriffe verwechselt.

    Am Ende des Verhörs wendet sich Konstantin Samsonow an den Zeugen und nennt ihn Ljudmila Michailowna. Es wird offensichtlich, dass die Angeklagten den Zeugen kennen. Dennoch verlangen der Staatsanwalt und der Richter die Verwendung eines Pseudonyms.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der Anwalt stellt den Angeklagten Fragen zu ihrer Einstellung zur Aussage eines geheimen Zeugen. Konstantin Samsonow weist darauf hin, dass der Zeuge falsche Vorstellungen von der Struktur der Christenversammlung und der Rechtssubjekte der Zeugen Jehovas hat und daher falsche Schlüsse zieht.

    Eine Frau, die keinen der Angeklagten kennt, wird als Zeugin vernommen. Ihre Worte stehen in deutlichem Widerspruch zu ihrer Aussage während der Voruntersuchung.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein anderer Zeuge erklärt, er kenne die Angeklagten, sei mit ihnen befreundet, bekenne sich selbst zu keiner Religion, habe aber in der Vergangenheit mit Zeugen Jehovas in der Bibel gelesen. Er erklärt, dass er noch nie Aufrufe zu Gewalt oder die Weigerung, mit Verwandten zu kommunizieren, gehört habe. Ich selbst habe mich nicht diskriminiert gefühlt. Ihm zufolge halten sich die Gläubigen an das Gebot, einander zu lieben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht prüft weiterhin den Sachverhalt. Unter anderem wird die Beschreibung der Videos über die Bedeutung des gegenseitigen Respekts für Ehepartner mit unterschiedlichen religiösen Ansichten verlesen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Konstantin Samsonow beantragt, dass das Gericht auf die Diskrepanz zwischen dem Wortlaut der Anklageschrift und den verlesenen Protokollen achtet. In der Anklageschrift ist zum Beispiel von der "Heiligen Schrift" die Rede. Neue-Welt-Übersetzung" der Ausgabe 2014, die in die Bundesliste extremistischer Materialien aufgenommen wurde. Es wurde jedoch von keinem der Gläubigen konfisziert.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt liest die Protokolle der Anbetungsversammlungen vor, in denen Gebete zu Jehova Gott und Bibelverse besprochen werden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Konstantin Samsonov wird von einem neuen Anwalt vertreten, der aufgrund der Erkrankung des vorherigen Anwalts in den Fall eingetreten ist. Der Gläubige beantragt für eine fünfwöchige Frist, dass sich der Anwalt mit den Akten vertraut machen kann. Der Richter räumt dafür nur eine Woche ein, obwohl der Fall fast 30 Bände umfasst.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Konstantin Samsonov legt Einspruch gegen die Lektüre der Materialien der operativen Suchaktivitäten ein, da sie auf Finanztransaktionen hinweisen, die von der Bank nicht bestätigt wurden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Samsonov macht das Gericht darauf aufmerksam, dass die Disc, die gesichtet wird, nicht die im Protokoll angegebene Nummer hat und die Daten nicht übereinstimmen. Er fügt hinzu, dass die religiöse Expertise auf diesen Scheiben keine Anzeichen von Extremismus gefunden habe.

    Aleksandr Akopov erklärt dem Gericht, dass es sich bei den Gottesdiensten nicht um Zusammenkünfte von Mitgliedern der LRO handelt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Gerichtsverhandlung wurde wegen des Krankenhausaufenthalts von Aleksandr Akopov verschoben. Der Richter erlaubt ihm, seine Mutter anzurufen, und verlängert auch seinen Aufenthalt im Krankenhaus.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    19 Menschen kommen, um die Gläubigen zu unterstützen, aber sie dürfen nicht in den Gerichtssaal.

    Es wird ein Antrag gestellt, um das nächtliche Durchsuchungsprotokoll auszuschließen, was einen Verstoß gegen die Strafprozessordnung der Russischen Föderation darstellt.

    Es werden 3 Scheiben berücksichtigt; Sie stimmen nicht mit der Beschreibung überein, die bei Erhalt gemacht wurde: unterschiedliche Seriennummern, Beschriftungen und ihre Farbe.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Samsonow lenkt die Aufmerksamkeit des Gerichts auf die Diskrepanz zwischen dem, was in der Anklageschrift und in den Inspektionsberichten steht, und dem, was tatsächlich in den materiellen Beweisen steht. Er stellt einen Antrag auf Ausschluss von Beweismitteln.

    Shamil Sultanov bittet das Gericht, die in seinem Laptop enthaltenen Dokumente zu prüfen. Entgegen den Angaben im Inspektionsbericht wird deutlich, dass die Akten nichts Verbotenes enthalten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Während der Verhandlung erkrankt einer der Angeklagten, ein Krankenwagen wird für ihn gerufen. Der Schiedsrichter vertagt sich.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Richter erlaubt dem Angeklagten nicht, einen Kardiologen aufzusuchen. Ein zweites Mal wird ein Krankenwagen gerufen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Merkmale der Angeklagten werden verlesen. Alle zuvor eingereichten und zurückgestellten Anträge der Verteidigung, einschließlich Ungereimtheiten und Ungereimtheiten in den Verfahrensmaterialien, werden zurückgewiesen. Die gerichtlichen Ermittlungen neigen sich dem Ende zu.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Etwa 30 Menschen kommen, um die Gläubigen zu unterstützen. Der Richter lehnt den Antrag ab, das Maß der Fixierung für den Gläubigen zu ändern.

    Der Staatsanwalt fordert harte Strafen: 9 Jahre echte Haft für Konstantin Samsonow und 8 Jahre Haft für Aleksandr Akopov und Shamil Sultanov.

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    Schlussbemerkung Im Gerichtssaal
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    Satz erster Instanz Freiheitsentzug Fein Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 3 Absatz 1

    Richter Maksim Mazikin verurteilt Konstantin Samsonov zu 7,5 Jahren Gefängnis, er wird direkt im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen. Aleksandr Akopov und Shamil Sultanov erhalten jeweils eine Geldstrafe von 500.000 Rubel, die aufgrund der in der Untersuchungshaftanstalt verbüßten Zeit bereits beglichen wurde. Sie entscheiden sich für ein gewisses Maß an Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung, das Land nicht zu verlassen.

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    Haftanstalt

    Es wird bekannt, dass sich Konstantin Samsonow in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 2 in Pjatigorsk in der Region Stawropol befindet.

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    Berufungsgericht Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 3 Absatz 1 Fein Strafmilderung Geheimer Zeuge
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    Kassationshof Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Fein
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    Haftanstalt Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 3 Absatz 1

    Der 52-jährige Zeuge Jehovas Aleksey Shcherbich wird festgenommen. Am nächsten Tag berichtet er, dass er in der FSB-Abteilung in Stawropol ist.

    Es ist bereits bekannt, dass der Fall des Gläubigen in separate Verfahren aufgeteilt wurde und er der Organisation und Finanzierung der Aktivitäten einer extremistischen Organisation angeklagt wurde (Artikel 282 Absatz 2 Teil 1 und Artikel 282 Absatz 3 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation). Nach der Entscheidung des Gerichts wird Shcherbich in die Untersuchungshaftanstalt Stawropol gebracht.

    Sie können Unterstützungsbriefe an Alexej schreiben, die auf dem Umschlag angeben: "Schtscherbitsch Alexej Gennadjewitsch, geboren 1972, Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in der Region Stawropol, Worowskogo-Platz, 6, Stawropol, 355002"

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