Der Fall Kononenko und andere in Nikolajewsk am Amur
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A. Borsuk, leitender Ermittler der bezirksübergreifenden Ermittlungsabteilung Nikolajew-amur-amur der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für das Gebiet Chabarowsk und das Jüdische Autonome Gebiet, leitet ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches gegen den 60-jährigen Igor Kletkin und den 38-jährigen Wladislaw Markov ein. Durchsuchungen werden in den Wohnungen von Kletkin, Markov und der 78-jährigen Nadezhda Korobochko durchgeführt. Männer werden festgenommen.
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Igor Kletkin und Vladislav Markov werden beschuldigt, ein Verbrechen gemäß Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation begangen zu haben.
Nadeschda Korobochko wird als Verdächtige in dem Fall verhört.
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Das Stadtgericht Nikolajewsk am Amur lehnt den Antrag des Ermittlers A. Borsuk auf Inhaftierung von Gläubigen ab. Sie werden im Gerichtssaal freigelassen.
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Der Ermittler A. Borsuk wählt Kletkin, Markov und Korobochko ein gewisses Maß an Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen, und eines angemessenen Verhaltens.
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Das Bezirksgericht Chabarowsk prüft die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen die Weigerung, Gläubige zu inhaftieren. In Bezug auf Igor Kletkin lässt das Gericht die Entscheidung unverändert und verschärft das Maß der Zurückhaltung für Vladislav Markov, um bestimmte Handlungen zu verbieten.
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Der Fall der Gläubigen wird vor dem Stadtgericht Nikolajew am Amur in der Region Chabarowsk verhandelt. Der Schiedsrichter ist Roman Zhukov.
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Richter Roman Zhukov stellt die Identität der Angeklagten fest. Er fragt Igor Kletkin nach seinem Gesundheitszustand und dem Vorhandensein chronischer Krankheiten. Nadezhda Korobochko fragt, an welcher Hochschule sie ihren Abschluss gemacht hat. von Nikolai Kononenko - an welcher Fakultät er studiert hat.
Alle drei Angeklagten reichen den Rücktritt ihrer beigeordneten Verteidiger ein. Der stellvertretende Staatsanwalt widerspricht. Der Richter lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass die Angeklagten keine juristische Ausbildung hätten.
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Vorläufige Anhörung. Das Gericht beschließt, das Verfahren gegen Vladislav Markov auszusetzen und die Behandlung der übrigen Angeklagten fortzusetzen.
Das Gericht kommt dem Antrag, das Strafverfahren einzustellen, nicht nach und fügt dem Fall auch nicht die Entscheidung des EGMR bei, die strafrechtliche Verfolgung von Jehovas Zeugen in Russland einzustellen.
Der stellvertretende Staatsanwalt bittet darum, die Beifügung des EGMR-Urteils abzulehnen, da "sich das Urteil auf eine andere Stadt bezieht und die Materialien über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs keine Originale sind".
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Die Gerichtsverhandlungen gegen Igor Kletkin, Nadeschda Korobochko und Nikolai Kononenko beginnen. Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift. Die Gläubigen äußern ihre Haltung zu der Anschuldigung. Sie gestehen ihre Schuld nicht ein.
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Die Nachbarin des Angeklagten, Nadezhda Korobochko, wird verhört. Sie sagt, der Gläubige habe sie in keine Organisationen einbezogen. Das Verhör wird unterbrochen, weil die Zeugin krank wird, ein Krankenwagen gerufen wird und sie ins Krankenhaus eingeliefert wird.
Der Richter ordnet die erzwungene Anwesenheit von Zeugen an, die nicht erschienen sind.
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Vernehmung des Zeugen der Anklage - Ataman der Kosakenarmee. Er sagt, die Angeklagten hätten ihm keine religiöse Literatur angeboten, und er habe von ihnen keine Äußerungen gegen die Staatsgewalt gehört. Gleichzeitig äußert sich der Zeuge negativ über Jehovas Zeugen. Der Richter weist ihn wiederholt zurecht und fordert ihn auf, seine Emotionen zu zügeln.
Eine Zeugin der Anklage, eine Frau mit Behinderung, sagt, sie kenne keinen der Angeklagten. Als sie in einer neuropsychiatrischen Klinik behandelt wurde, seien zwei junge Männer zu ihr gekommen und hätten ein Protokoll erstellt, das sie unterschrieben habe, ohne es zu lesen.
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Eine Nachbarin des Angeklagten Vladislav Markova berichtet von vier Gesprächen mit ihm über religiöse Themen, sie bestätigt, dass sie die Religion der Zeugen Jehovas nicht mag.
Eine andere Zeugin berichtet, dass Markov und Kononenko mit ihr über den Glauben der Zeugen Jehovas sprachen, Broschüren verteilten und über die Exklusivität ihres Glaubens sprachen. Ihrer Meinung nach bedeutet der Satz "Jehova ist der einzig wahre Gott" die Propaganda der Exklusivität.
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Richter Roman Schukow lehnt den Antrag der Staatsanwältin Worokowa ab, die Zeugenaussage zu verkünden, ohne den 85-jährigen Zeugen aufgrund seines fortgeschrittenen Alters und des Vorhandenseins von Krankheiten vor Gericht zu laden.
Mittels Videokonferenz wird der FSB-Agent Slivko verhört. Er berichtet, dass er keine respektlosen Äußerungen der Angeklagten gegenüber den Behörden gehört habe, und fügt hinzu, dass Jehovas Zeugen nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs das Recht hätten, ihre Religion auszuüben. Auf die Frage des Richters, zu welchem Zweck die Angeklagten in die Häuser der Menschen gekommen seien, antwortet er: "Im Rahmen ihrer religiösen Aktivitäten teilten sie ihre Gedanken, ihren Glauben, ihre religiösen Überzeugungen." Laut Slivko bedeutet dies jedoch, dass Menschen in die Aktivitäten einer religiösen Vereinigung einbezogen werden, aber der Zeuge kann keine spezifischen Handlungen jedes Angeklagten im Sinne einer "Beteiligung" benennen.
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Die Nachbarin Nadeschda Korobochko wird erneut verhört. Sie bestätigt teilweise die im Rahmen der Voruntersuchung gemachten Zeugenaussagen und gibt an, dass das Vernehmungsprotokoll Behauptungen enthalte, dass sie zum Beispiel nicht gesagt habe, dass Korobochko die Wohnungen durchsucht habe.
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Vernehmung eines geheimen Zeugen unter dem Pseudonym Schukschin, eines 85-jährigen Nachbarn der Angeklagten Nadeschda Korobochko und des Ermittlers Golowtschenko.
Das Gericht lehnt den Antrag auf Herausgabe der Daten des geheimen Zeugen ab. Der Zeuge Shukshin teilt dem Gericht mit, dass er bis 2022 an Gottesdiensten von Gläubigen teilgenommen habe. Auf die Frage des Staatsanwalts, worin die Beteiligung der Angeklagten an der verbotenen Organisation bestanden habe, antwortet Shukshin: "Sie haben die Bibel studiert."
Auf die Frage der Verteidigung, wann und wo genau Nadeschda Korobochko die verbotene Literatur verteilt habe und ob er Zeuge dieser Tatsache gewesen sei, antwortet Schukshin, dass er sie gesehen habe, aber weder das Jahr, den Ort noch die Personen, denen diese Literatur angeboten wurde, bestätigen könne. Der Zeuge kann auch nicht den Unterschied zwischen der religiösen Organisation der Zeugen Jehovas und anderen christlichen Konfessionen erklären. Er sagt, dass Jehovas Zeugen auch Christen sind und dass ihre Gottesdienste keine Zusammenkünfte juristischer Personen sind, sondern Zusammenkünfte gewöhnlicher Gläubiger, und der Name des Glaubensbekenntnisses ist der Bibel entnommen. Der Zeuge bestätigt, dass er keinen einzigen Fall von Missachtung der Autorität durch Gläubige gesehen hat.
Die ältere Nachbarin von Nadeschda Korobochko erklärt, dass sie seit 1965 neben der Angeklagten wohne, sie aber erst 2022 kennengelernt habe - sie habe eine schwere Tasche getragen, und Nadezhda habe ihr geholfen, sie zu tragen. Seitdem sahen sie sich noch einige Male, begrüßten sich und 2-3 Mal half ihr der Angeklagte beim Tragen von Einkäufen aus dem Geschäft.
Auf die Frage der Verteidigung, ob die Zeugin die Worte des Staatsanwalts bestätige, dass Korobochko sie rekrutiert habe, verneint die Frau. Sie gibt an, dass der Ermittler Golowtschenko sie dazu gebracht habe, das Protokoll zu unterschreiben, und dass die darin enthaltene Aussage nicht der Realität entspreche. Die Frau sagt: "Er gab mir eine Unterschrift und sagte, dass es notwendig sei, den Fall abzuschließen, und ich unterschrieb es. Die Tatsache, dass sie mich rekrutiert hat, war nie so. Er schrieb dort, dass sie mich überredet habe. Sie hat mich nie überredet."
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Das Gericht prüft 3 Bände mit Schriftstücken des Falles.
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Der Zeuge der Anklage, A. S. Zaikin, wird vernommen. Er sagt, dass Jehovas Zeugen die normale Bibel in einer modernen Übersetzung studieren und dass sie normale Menschen sind. Der Zeuge teilt dem Gericht mit, dass er mit dem Angeklagten Igor Kletkin kommuniziert habe, aber Nikolai Kononenko und Nadeschda Korobatschko nicht kenne. Er bestätigt auch, dass Kletkin die Aktivitäten der lokalen religiösen Organisation nach 2017 nicht mehr fortgeführt hat.
Das Gericht prüft materielle Beweise - Gegenstände, die bei der Durchsuchung von Nadeschda Korobochko beschlagnahmt wurden.
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Nadezhda Korobochko sagt aus und liest ihre schriftlichen Notizen vor. Sie gesteht ihre Schuld am Extremismus nicht ein und erklärt, dass dieser ihrem Glauben fremd sei und sie tatsächlich wegen ihrer religiösen Ansichten verfolgt werde. Die Gläubige lenkt die Aufmerksamkeit des Gerichts auf die Tatsache, dass das Material des Strafverfahrens zahlreiche Fehler und Verstöße enthält und dem Gericht keine Beweise für ihre Schuld vorgelegt wurden; Die Aussagen der Zeugen der Anklage sind widersprüchlich, und die meisten der vor Gericht Befragten, haben ihre Aussagen während der Voruntersuchung zurückgezogen. Darüber hinaus stellte sich während der Anhörungen heraus, dass der Ermittler die Aussagen von Zeugen verfälscht hatte. Deshalb bittet Nadeschda Korobochko sie, sich vollständig zu rechtfertigen.
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Das Gericht fügt der Strafsache Dokumente über das Vorhandensein von Krankheiten von Nadeschda Korobochko, über die Verleihung der Medaille "Kinder des Krieges" sowie ihren Rentenbescheid bei.
Igor Kletkin liest seine schriftlichen Notizen vor.
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Der Staatsanwalt beantragt die Vernehmung von zwei in der Anklageschrift nicht namentlich genannten Zeugen der Anklage. Trotz der Einwände der Verteidigung gibt das Gericht dem Antrag statt.
Eine der Zeuginnen sagt, dass sie etwa 7 Jahre lang mit Korobochko ausschließlich über religiöse Themen telefoniert habe. Im Grunde las Nadeschda ihre Verse aus der Bibel vor. Die Zeugin sagt, dass sie nicht unter Zwang mit dem Gläubigen gesprochen habe und dass die Gespräche vor 2017 aufgehört hätten.
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Die Gegenstände, die bei der Durchsuchung von Wladislaw Markow, Nikolai Kononenko und Igor Kletkin beschlagnahmt wurden, werden untersucht. Darunter befinden sich Ausgaben religiöser Zeitschriften aus den Jahren 2000 und 2004 "Wie man Gott näher kommt", "Kinder großziehen: Keine leichte Aufgabe", Postkarten, in denen Apothekenmitarbeitern für ihre Arbeit während der Pandemie gedankt wird, mit Links zu Bibelversen, persönlichen Fotos und einer Broschüre "Wie erzieht man Kinder, um in der Welt des Egoismus ansprechbar zu sein?".
Der Staatsanwalt fordert Mykola Kononenko auf, das Passwort für das beschlagnahmte Mobiltelefon herauszugeben. Der Gläubige sagt, dass seit der Durchsuchung 2 Jahre vergangen sind und er sich nicht mehr an das Passwort erinnern kann. Auch ein Tablet von Kononenkos verstorbener Mutter, dessen Passwort der Angeklagte nicht kennt, wird untersucht.
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Die Historikerin Maria Serdjuk wird verhört. Er erzählt von der Vergangenheit der Zeugen Jehovas und beschreibt die Struktur einer religiösen Organisation. Auf die Frage der Angeklagten antwortet sie, dass die Lehre der Zeugen Jehovas in Russland nicht verboten sei und dass sie das Recht hätten, ihre Religion im Rahmen des Gesetzes auszuüben, solange dies nicht mit dem Gebrauch und der Verbreitung extremistischer Literatur einhergehe.
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Das Gericht entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Ernennung einer computertechnischen Untersuchung der bei der Durchsuchung der Angeklagten beschlagnahmten Gegenstände.
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Eine Frau, mit der Nadeschda Korobochko regelmäßig über die Bibel sprach, wird verhört. Sie bestätigt, dass sie mit dem Gläubigen zwei Jahre lang nur über religiöse Themen kommuniziert hat. Die Frau erklärt, der Angeklagte habe sie nie zum Gottesdienst eingeladen, nichts über die Verweigerung von Bluttransfusionen oder über die Überlegenheit ihrer Religion gegenüber anderen gesagt. Die Zeugin der Anklage selbst gab der Gläubigen ihre Telefonnummer, da sie daran interessiert war, mit ihr zu kommunizieren.
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Materielle Beweise werden geprüft. Untersucht werden Audio- und Videoaufnahmen, die von den Geräten von Igor Kletkin und Nikolai Kononenko extrahiert wurden. Die Gläubigen weisen darauf hin, dass es bei ihnen keine Anzeichen von Extremismus gibt.
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Nikolai Kononenko macht eine weitere Zeugenaussage über Audio- und Videoaufnahmen, die von seinem Tablet und Telefon extrahiert wurden. Er stellt fest, dass die Videos, die auf mobilen Geräten gezeigt wurden, nicht in der Bundesliste extremistischer Materialien aufgeführt sind und keine Anzeichen für die Aufstachelung zu religiösem Hass oder die Überlegenheit einer Religion über eine andere enthalten, sondern im Gegenteil friedlicher Natur sind. Damit das Gericht dies sicherstellen kann, bittet Nikolay darum, sich diese Videos anzusehen.
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Nadeschda Korobotschko verliest ihre zusätzliche Aussage nach der Prüfung der computergestützten und technischen Untersuchungen. Der Angeklagte erklärt: "Obwohl die Untersuchung ergab, dass das 2021 erschienene Buch 'Die Bibel – Übersetzung der Neuen Welt' auf meinen Laptop heruntergeladen wurde, ist es nicht in der Liste der extremistischen Materialien enthalten."
Der Gläubige fügt hinzu: "Nicht ein oder zwei, sondern viele Zeugen wurden vor Gericht vernommen, von denen keiner irgendetwas dergleichen [die Tatsache der Verbreitung von extremistischem Material] bestätigte."
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Die Staatsanwaltschaft fordert 6 Jahre Haft in einer Strafkolonie für Igor Kletkin und Nikolai Kononenko; Nadeschda Korobotschko – 5 Jahre Haft auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 5 Jahren.
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Die Angeklagten geben ihre Schlussplädoyers ab.
Das letzte Wort der Angeklagten Nadeschda Korobotschko in Nikolajewsk am Amur Die Schlusserklärung des Angeklagten Igor Kletkin in Nikolajewsk am Amur Die Schlusserklärung des Angeklagten Nikolai Kononenko in Nikolajewsk am Amur