Fall Eremejew in Nowosibirsk

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    Art. 282 Abs. 2 Fall eingeleitet

    Die Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Nowosibirsk leitet ein Strafverfahren wegen Glaubens gemäß Artikel 282 Absatz 2 Absatz 2 ein; Der Untersuchung zufolge "beteiligten sie sich an der Durchführung gemeinsamer Gottesdienste, lehrten die Religion der Zeugen Jehovas, Methoden und Methoden zur Verbreitung der Religion der Zeugen Jehovas unter den Bürgern und sammelten Gelder in Form von Spenden". Unschuldige Opfer von Polizeibeamten sind: Vitaly Popov (geb. 1967), Maxim Eremeev (geb. 1987).

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    Verhör

    In der Wohnung von Witali Popow erscheinen Polizeibeamte ohne Vorladung und bitten darum, mit ihnen zum Verhör in die Ermittlungsabteilung zu gehen. Einer von ihnen überreicht eine Urkunde auf den Namen von Roman Logvenkov.

    Vitaliy wird mehr als 4 Stunden lang von dem Ermittler für besonders wichtige Fälle A. Brjusgin verhört. Er versucht, Popow dazu zu provozieren, sich selbst zu belasten. Brjusgin überreicht dem Gläubigen die Abschriften der Gottesdienste.

    Vitaliy verweigert die Aussage. Brjusgin klagt ihn in einem Strafverfahren an. Vitaliy ist anderer Meinung und gesteht seine Schuld nicht ein.

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    Verhör

    Der Ermittler lädt Popow zur Anklage und zum Verhör vor das Ermittlungskomitee. Vitaliy plädierte auf nicht schuldig. Er betrachtet dieses Strafverfahren als Unterdrückung seines Glaubens, da seine Religion der einzige Grund für die Verfolgung ist.

    Der Ermittler übt Druck auf Vitaliy aus und besteht darauf, dass sich der Gläubige innerhalb einer Woche (ca. 5.000 Seiten) mit den 21 Bänden des Kriminalfalls vertraut macht.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift. Der Angeklagte Popow plädierte auf nicht schuldig.

    Er äußert seine Haltung zu den Vorwürfen und stellt fest, dass die Entscheidung des Obersten Gerichts vom 20.04.17 juristische Personen liquidiert, aber nicht den Glauben der Zeugen Jehovas bewertet hat , und dass Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation allen Bürgern Russlands das Recht gibt, jede Religion auszuüben.

    "Aus der Anklage geht hervor, dass ich ins Gefängnis muss, nur weil ich von meinem Recht auf Religionsausübung Gebrauch gemacht habe", sagte Popow. Dann fügt er hinzu und wendet sich an den Richter: "Sie als Anwalt und Mensch werden sich des auffallenden Unterschieds zwischen dem christlichen Dienst an Gott, den ich mein ganzes Leben lang ausüben will, und dem Extremismus, der mir absolut entgegengesetzt und fremd ist, bewusst sein."

    Der Angeklagte stellt Anträge auf Verweigerung eines kostenlosen Rechtsbeistands und auf Aufnahme der Ansichten der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen in die Akte. Das Gericht gibt dem Antrag auf Ablehnung eines freien Anwalts statt, lehnt es jedoch ab, die Stellungnahme der UN-Arbeitsgruppe zuzulassen, da diese die Herkunft des Anwalts nicht feststellen kann.

    Die nächste Gerichtsverhandlung ist für den 13. August um 15:00 Uhr angesetzt.

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