Der Fall von Wawilow und Oreschkow in Pawlowo

Fallbeispiel

Im Juli 2019 fanden in Nischni Nowgorod und der Stadt Pawlowo Massendurchsuchungen und Festnahmen von Jehovas Zeugen statt. Der Föderale Sicherheitsdienst Russlands für das Gebiet Nischni Nowgorod leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts ein, dass Unbekannte an extremistischen Aktivitäten teilnehmen – so klassifizierten die Ermittlungen die Anbetung von Gläubigen. Die Sicherheitskräfte nahmen Alexej Oreschkow und Alexander Wawilow fest und nahmen sie für 211 bzw. 241 Tage in Untersuchungshaft. Später fügte der FSB Aleksandr Rakovskiy als Angeklagten zum selben Fall hinzu. Im Januar 2021 ging der Fall vor Gericht. Trotz gefälschter Zeugenaussagen in dem Fall und der Tatsache, dass es keine Opfer gab, verhängte das Gericht im Oktober 2021 eine dreijährige Bewährungsstrafe gegen die friedlichen Gläubigen. Im Januar 2022 ließ das Landgericht und im Dezember das Kassationsgericht dieses Urteil unverändert.

  • #
    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    Der Ermittler der Ermittlungsabteilung des FSB Russlands in der Region Nischni Nowgorod, Justizhauptmann S. S. Sosunow, leitet ein Strafverfahren wegen der Tatsache ein, dass nicht identifizierte Personen ein Verbrechen gemäß Teil 2 von Artikel 35 (Verbrechen einer Gruppe von Personen durch vorherige Verschwörung, die sich im Voraus auf die gemeinsame Begehung eines Verbrechens geeinigt haben) und Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation begangen haben.

    Den Ermittlungen zufolge haben "nicht identifizierte Personen, die eine gemeinsame kriminelle Absicht erkennen und vorsätzlich handeln, von einer Gruppe von Personen durch vorherige Verschwörung ... aktive Schritte unternommen, die darauf abzielen, ... Durchführung religiöser Darbietungen und Gottesdienste."

  • #
    Suchen Verhör Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Haftanstalt

    Sicherheitskräfte nehmen die Anwohner Aleksey Oreshkov und Aleksandr Vavilov fest und verhören sie. Sie werden nach Artikel 282 Absatz 2 Absatz 2 berechnet.

    Das Stadtgericht Pawlowsk des Gebiets Nischni Nowgorod hat für beide Gläubigen eine Fixierungsmaßnahme in Form einer Haft bis zum 15.09.2019 beschlossen.

  • #
    Suchen Vorübergehende Hafteinrichtung Hausarrest
  • #
    Berufungsgericht Haftanstalt Art. 282 Abs. 2
  • #
    Berufungsgericht Hausarrest

    Die Berufungsinstanz des Bezirksgerichts Nischni Nowgorod unter dem Vorsitz von Richter T. Skljarova mildert die Zurückhaltung für Alexej Oreschkow auf. In Anbetracht der Beschwerde des Anwalts über die Verlängerung der Haft des Gläubigen bis zum 15. März 2020 beschließt Skljarowa, die Maßnahme der Fixierung in Hausarrest umzuwandeln. Aleksey blieb 211 Tage in Haft.

  • #
    Anerkennungsvereinbarung

    Aleksandr Vavilov wird auf eigenen Wunsch aus der Untersuchungshaftanstalt entlassen. Aleksandr wurde am 17. Juli 2019 in Gewahrsam genommen und befand sich die ganze Zeit über in einer Untersuchungshaftanstalt im Dorf Druschny in der Region Nischni Nowgorod.

    Am selben Tag änderte der Ermittler Alexej Oreschkows Maßregel der Fixierung von Hausarrest in die Anerkennung, nicht zu gehen.

  • #
    Anerkennungsvereinbarung Art. 282 Abs. 2

    A. A. Krupinow, leitender Ermittler der Ermittlungsabteilung des russischen FSB in der Region Nischni Nowgorod, lädt den 40-jährigen Alexander Rakowski zum Verhör vor. Der Ermittler bezieht einen friedlichen Gläubigen als Angeklagten in das Strafverfahren Nr. 11907220001000025 ein, gegen das bereits seit Juli 2019 gegen Alexej Oreschkow und Alexander Wawilow ermittelt wird. Rakowski wird wegen Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt, sowie, ungewöhnlicherweise, Teil 2 von Artikel 35 ("Begehung eines Verbrechens durch eine organisierte Gruppe"). Ihm wird eine Maßnahme der Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung auferlegt, das Land nicht zu verlassen.

  • #
    Der Fall ging vor Gericht

    Die Unterlagen des Strafverfahrens werden dem Pawlowski-Bezirksgericht des Gebiets Nischni Nowgorod zur Prüfung durch Richter Dmitri Pestow vorgelegt.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Geheimer Zeuge

    Der Richter fügt der Akte Bescheinigungen über den Gesundheitszustand der Mütter von Alexej Oreschkow und Alexander Wawilow bei, sowie staatliche Auszeichnungen der Angeklagten, ihre Eigenschaften von der Arbeit und von Nachbarn, Bescheinigungen über die Kindererziehung.

    5 Zeugen werden vernommen und ihre Aussagen verlesen. Vier von ihnen geben an, den Ermittler nicht über die im Protokoll genannten Informationen informiert zu haben. Ein anderer Zeuge gibt an, die Angeklagten überhaupt nicht zu kennen. Ein geheimer Zeuge "Sergejew" wurde ebenfalls befragt, was der Richter nicht freigeben wollte.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Geheimer Zeuge

    Die Befragung von Zeugen ist noch nicht abgeschlossen. Fünf behaupten, dass die Zeugenaussagen, die angeblich ihnen gehörten und während des Prozesses verlesen wurden, zu 80 Prozent nicht mit dem übereinstimmen, was sie zuvor dem Ermittler gesagt hatten. Zeugen charakterisieren die Angeklagten positiv. Auch der geheime Zeuge "Nowikow" wird verhört.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Geheimer Zeuge

    Ein weiterer geheimer Zeuge, "Drozdov", wird zum Verhör vorgeladen. Mit kleinen Auslassungen liest er einen großen Auszug aus der Akte vor. Das Gericht verweigert der Verteidigung die schriftlichen Notizen des Zeugen.

    Außerdem wird der FSB-Offizier Belenkow vor Gericht verhört. Er behauptet, dass nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 20. April 2017 die Aktivitäten des Verwaltungszentrums der Zeugen Jehovas in Russland in der Stadt Pawlowo wieder aufgenommen wurden. Auf genauere Fragen, wann und wie das passiert ist, kann er nicht konkret beantworten: "In der Akte gibt es Studien und Untersuchungen von Spezialisten, die alles konkret erklären können." Der Geheimdienstoffizier bestätigt auch immer wieder, dass die Religion der Zeugen Jehovas nicht verboten ist.

    Die dritte Zeugin, eine Frau, gibt an, dass sie nur eine Seite des Vernehmungsprotokolls unterschrieben hat, alle anderen sieht sie zum ersten Mal. Sie hat die darin enthaltenen Informationen nicht gesagt. Sie sagt auch, dass sie während der Durchsuchung und des Verhörs unter Druck gesetzt wurde.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Im Zusammenhang mit der Aussage einiger Zeugen über den Druck auf sie während der Vernehmungen und Verhöre beantragt der Staatsanwalt die Vernehmung von vier FSB-Offizieren, die Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt haben. Sie alle behaupten, dass die Zeugen freiwillig ausgesagt hätten, alle Seiten der Protokolle eigenhändig unterschrieben, sich nicht über ihr Wohlergehen beschwert und keine Kommentare abgegeben hätten.

    Es werden schriftliche Beweise für die Materialien der Bände 1 und 2 des Verfahrens geprüft. Der Staatsanwalt zitiert die Urteile zu den Videodateien: "Bei der Untersuchung der Videodatei kann man verstehen, dass die oben genannten Personen Lieder zu einem Tonträger singen, die Bibel studieren, religiöse Videos auf einem Laptop ansehen und darüber diskutieren, was sie studiert haben."

    Eine religiöse Studie dieser Videodateien, die von der Lobatschewski-Nationalen Staatlichen Universität erstellt wurde, besagt, dass die Aufnahmen die Aktivitäten der Zeugen Jehovas aufzeichnen. Es gibt jedoch keine negativen Aussagen über Gruppen von Menschen aufgrund von Geschlecht, Rasse, Nationalität oder Einstellung zur Religion, keine Ermutigung zu feindseligen Handlungen, keine Aussagen über die Überlegenheit einer Gruppe von Menschen gegenüber anderen.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht prüft weiterhin die Akten aus den Bänden 8 bis 13 und schaut sich auch Videos von Gottesdiensten an.

    Der Staatsanwalt kommt zu dem Schluss: "Diese Videos zeigen deutlich die organisierende und koordinierende Rolle von Alexander Rakowski." Der Angeklagte erklärt: "Das Video zeigt eine gängige Praxis, die lange vor dem Erscheinen einer registrierten juristischen Person in Russland bestand, nämlich die Erfüllung des in der Bibel aufgezeichneten Gebotes." Ihm zufolge handelt es sich bei dieser Tätigkeit um die Verwirklichung des durch Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation garantierten Rechts.

  • #
    Satz erster Instanz Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2

    Richter Dmitry Pestov spricht Aleksey Oreshkov, Aleksandr Rakovsky und Aleksandr Vavilov der Teilnahme an extremistischen Aktivitäten schuldig und verurteilt sie zu 3 Jahren Haft auf Bewährung.

  • #
    Berufungsgericht Bewährungsstrafe Entlassung und Arbeitseinschränkungen Art. 282 Abs. 2

    Das Richtergremium des Bezirksgerichts Nischni Nowgorod unter dem Vorsitz von Olga Epifanowa billigt das Urteil gegen Alexei Oreschkow, Alexander Rakowski und Alexander Wawilow. Das Urteil tritt in Kraft.

  • #
    Art. 282 Abs. 2 Kassationshof Bewährungsstrafe
Zurück zum Anfang