Der Fall Wladimirowa und Galkewitsch in Smolensk

Fallbeispiel

Im Mai 2019 leitete das Innenministerium ein Strafverfahren gegen Walentina Wladimirowa und Tatjana Galkewitsch, Rentnerinnen aus Smolensk, wegen ihres Glaubens ein. Den Frauen wurde vorgeworfen, “an gemeinsamen Gebeten zu Jehova teilzunehmen und über Bibelauslegungen zu diskutieren”, was die Ermittlungen als Beteiligung an extremistischen Aktivitäten interpretieren. Ihre Wohnungen wurden durchsucht und sie wurden in Gewahrsam genommen. Galkewitsch verbrachte 6 Monate hinter Gittern und etwa 9 Monate unter Hausarrest. Vladimirova verbrachte ebenfalls 6 Monate in einer Untersuchungshaftanstalt und dann fast zweieinhalb Jahre unter Hausarrest. Im Oktober 2020 ging der Fall vor Gericht, wurde aber sofort an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben. Eine religiöse Expertenstudie in dem Fall wurde von einem Absolventen der Orthodoxen Theologischen Akademie durchgeführt. Nach 2 Monaten begann die Wiederaufnahme des Prozesses, aber im März 2022 wurde er zur Revision an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben. Im April 2023 ging der Fall erneut vor Gericht, und im Februar 2024 wurde eine 2-jährige Bewährungsstrafe verhängt.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Suchen Verhör Vorübergehende Hafteinrichtung Gesundheitsrisiko

    Die Ermittlungsdirektion des Innenministeriums der Russischen Föderation für das Gebiet Smolensk leitet ein Strafverfahren wegen Glaubens gemäß Artikel 282.2 Absatz 2 ein. Den Ermittlungen zufolge nahmen Walentina Wladimirowa (geb. 1956) und Tatjana Galkewitsch (geb. 1959) "an gemeinsamen Gebeten zu 'Jehova' und Diskussionen über Bibelauslegungen teil". Vladimirova wird auch beschuldigt, "die Räumlichkeiten ihrer Wohnung für die Abhaltung von Treffen" von Glaubensbrüdern unter geheimen Bedingungen zur Verfügung gestellt zu haben.

    Polizeibeamte führen eine Reihe von Durchsuchungen in den Wohnungen anderer Gläubiger durch. Einer von ihnen, A.Zh., wird von den Sicherheitskräften direkt aus dem Krankenhaus abgeführt. Während des Verhörs stellt der Ermittler vorbereitete Fragen zur Religion.

    Valentina wird festgenommen. Ihre Wohnung wird durchsucht, aber die Ordnungshüter finden keine Beweise für das Verbrechen. Die Frau wird etwa 14 Stunden lang verhört, dann wird sie krank und muss einen Krankenwagen rufen. Während des Verhörs konzentriert sich der Ermittler O. K. Bulgakow auf die Religion der Frau.

    Nach dem Verhör wird Valentina für 48 Stunden in einer vorübergehenden Haftanstalt inhaftiert. Laut Valentina wird sie vor ihrer Verlegung in die Untersuchungshaftanstalt psychologischem Druck ausgesetzt, um sie zu zwingen, etwas zu gestehen, was sie nicht begangen hat.

    Der Schutz der Gläubigen beklagt sich über das Vorgehen der Sicherheitskräfte.

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    Haftanstalt

    Tatjana Galkewitsch und Walentina Wladimirowa werden per Gerichtsbeschluss in Untersuchungshaft genommen.

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    Art. 282 Abs. 2 Verhör

    Tatjana Galkewitsch wird wegen der Begehung eines Verbrechens gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt und als Angeklagte verhört. Es wurde auch beschlossen, Valentina Vladimirova als Angeklagte in einem Strafverfahren zu erheben.

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    Haftanstalt

    Die Richterin des Leninski-Bezirksgerichts von Smolensk, Ljudmila Kuzub, entscheidet über die Wahl einer Präventivmaßnahme in Form der Inhaftierung von Tatjana Galkewitsch und Walentina Wladimirowa in Haft für einen Zeitraum von 2 Monaten, bis zum 14. Juli 2019.

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    Suchen Haftanstalt Ältlich Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2
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    Berufungsgericht

    Das Oberlandesgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz.

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    Haftanstalt

    Das Leninski-Bezirksgericht in Smolensk verlängert die Haft der Gläubigen um weitere 2 Monate bis zum 14. September 2019.

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    Haftanstalt

    Das Gericht ordnet eine Verlängerung der Haft um weitere 2 Monate bis zum 14. November 2019 an.

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    Haftanstalt

    Die Inhaftierung von Frauen wurde erneut verlängert.

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    Berufungsgericht Hausarrest Ältlich

    Die 60-jährige Tatjana Galkewitsch wurde durch ein Berufungsurteil aus der Untersuchungshaftanstalt Smolensk unter Hausarrest entlassen. Sie verbrachte mehr als sechs Monate im Gefängnis. Walentina Wladimirowa, die mit ihr verhaftet wurde, bleibt hinter Gittern.

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    Berufungsgericht Hausarrest

    Durch die Berufungsentscheidung des Bezirksgerichts Smolensk wurde Walentina Wladimirowa nach 191 Tagen in einer Untersuchungshaftanstalt unter Hausarrest entlassen.

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    Gesundheitsrisiko

    Infolge des Stresses und der langen Haft in der Untersuchungshaftanstalt verschlechtert sich Vladimirovas Gesundheitszustand. Sie wird ins Krankenhaus eingeliefert.

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    Hausarrest

    Das Leninski-Bezirksgericht in Smolensk verlängert die Dauer des Hausarrests für Gläubige um einen Monat bis zum 14. Februar 2020.

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    Fall eingeleitet

    Die Strafsache Nr. 11901660013000061 wird mit der Strafsache Nr. 11901660013000065 zu einem Verfahren zusammengeführt. Das neue Strafverfahren erhielt die Nummer 11901660013000061.

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    Hausarrest

    Das Leninski-Bezirksgericht von Smolensk verlängert die Dauer des Hausarrests für Gläubige um jeweils 3 Monate bis zum 12. Mai 2020.

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    Art. 282 Abs. 2 Verhör

    Tatjana Galkewitsch wurde in der endgültigen Fassung offiziell in dem Strafverfahren angeklagt. Sie wird als Angeklagte verhört. Tatjana plädierte auf nicht schuldig.

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    Die Angeklagten Wladimirowa und Galkewitsch werden über das Ende der Ermittlungen informiert.

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    Der stellvertretende Leiter der Ermittlungsabteilung des Innenministeriums Russlands, Generalmajor O.A. Danynin, verlängert die Voruntersuchungsfrist in dem Fall erneut um weitere 3 Monate (und insgesamt 15 Monate) bis zum 12. August 2020.

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    Hausarrest

    Justizmajor O.K. Bulgakow, stellvertretender Leiter der Ermittlungsabteilung der Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees des Innenministeriums der Russischen Föderation für das Gebiet Smolensk, beantragt beim Gericht, den Hausarrest von Tatjana Galkewitsch um weitere 3 Monate bis zum 12. August 2020 zu verlängern. Beweiskraft in dem Fall haben", sagte er. Bulgakow weist darauf hin, dass sein Antrag auf die "besondere Komplexität der Ermittlungen" in diesem Kriminalfall zurückzuführen sei. Die Petition wird vom Ermittler R.V. Filipchuk und dem Staatsanwalt O.Y. Gavrilov unterstützt.

    Der Richter des Bezirksgerichts Smolensk, D.W. Tkatschenko, verlängert die Haftstrafe von Tatjana Galkewitsch um weitere 3 Monate bis zum 12. August 2020.

    Das Gericht beschließt außerdem, die Dauer der Inhaftierung von Wladimirowa unter Hausarrest bis zum 12. November 2020 zu verlängern.

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    Anerkennungsvereinbarung

    Das Bezirksgericht Smolensk hebt die Zwangsmaßnahme in Form des Hausarrests für Tatjana Galkewitsch auf. Sie steht unter der Verpflichtung, nicht zu gehen.

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    Gutachtergutachten mit Verstößen

    Die religiöse Prüfung wurde Dmitri Schatow anvertraut, einem Absolventen der Moskauer Orthodoxen Theologischen Akademie Sergijew Posad, "einem Spezialisten für kirchliche und praktische Disziplinen". Er ist ein Kandidat der Theologie und hat sich auf die "Ältestenschaft der Valaam-Asketen" spezialisiert. Die Beteiligung eines solchen "Spezialisten" an dem Fall löst bei den Gläubigen Verwirrung aus.

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    Art. 282 Abs. 2

    Tatjana Galkewitsch und Walentina Wladimirowa sehen sich mit einer etwa 400 Seiten umfassenden Anklageschrift konfrontiert. Den Gläubigen wird vorgeworfen, dass sie "zusammen mit anderen Personen, die während der Ermittlungen nicht identifiziert werden konnten, an den Aktivitäten einer religiösen Vereinigung teilgenommen haben, für die das Gericht eine endgültige Entscheidung über ihre Auflösung im Zusammenhang mit der Durchführung extremistischer Aktivitäten getroffen hat".

    Den Ermittlern zufolge wurde unter Jehovas Zeugen in Smolensk ein allgemeines Schema entwickelt, um Verbrechen zu begehen. Die Gläubigen hätten "sorgfältig gemeinsame Aktionen vorbereitet und detailliert geplant, um wöchentliche religiöse Treffen der extremistischen Organisation abzuhalten", für die Tatjana und Walentina ihre Wohnungen zur Verfügung stellten. Gleichzeitig hätten Frauen "verschwörungstheoretische Maßnahmen ergriffen, um die Aktivitäten einer extremistischen Organisation zu verschleiern". In der Anklageschrift wird jedoch immer wieder nur erwähnt, dass die Anwesenden bei den Gottesdiensten gemeinsam Lieder sangen, in denen sie den Namen Jehova aussprachen, und sich auch mit Dankgebeten an ihn wandten.

    Nach dem Fazit der gerichtsmedizinischen, psychologischen, sprachlichen und religiösen Untersuchung besteht der Hauptinhalt des untersuchten Materials darin, religiöse Themen und biblische Texte, Gebete zu Gott, Aussagen über die Eigenschaften Jehovas und die Einstellung der Teilnehmer der Zusammenkunft zu ihm zu erörtern. Die Untersuchung wurde vom Interregionalen Zentrum für Informationssicherheit und forensische Untersuchung vorbereitet.

    Tatjana Galkewitsch und Walentina Wladimirowa bekennen sich nicht zu ihrer Schuld an der Begehung von Verbrechen gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation und sind mit den Anklagepunkten nicht einverstanden.

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    Fall an Staatsanwaltschaft zurückverwiesen Hausarrest

    Im Leninski-Bezirksgericht von Smolensk findet eine 8-stündige Vorverhandlung statt. Die Angeklagten beantragen den Ausschluss unzulässiger Beweismittel sowie die Einstellung des Strafverfahrens. Die Verteidigung ist der Ansicht, dass "die Ermittlungsbehörden das Glaubensbekenntnis der Zeugen Jehovas in unangemessener Weise mit extremistischen Aktivitäten gleichgesetzt haben".

    Die Staatsanwaltschaft lehnt die Aufnahme aller eingereichten Anträge ab, einschließlich der Milderung der Fixierungsmaßnahme für Walentina Wladimirowa. Der Gläubige fühlt sich unwohl, und der Staatsanwalt bittet das Gericht, dem Angeklagten zu erlauben, die Petitionen im Sitzen anzuhören.

    Richterin Walentina Powarenkowa beschließt auf der Grundlage unzulässiger Beweise, das Strafverfahren gegen Walentina Wladimirowa und Tatjana Galkewitsch zur weiteren Untersuchung an die Staatsanwaltschaft des Gebiets Brjansk zurückzuverweisen. Das Gericht weigert sich jedoch, Wladimirowas Präventivmaßnahme von Hausarrest in ein Ausreiseverbot zu ändern.

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    Kassationshof

    Der Zweite Kassationsgerichtshof der Allgemeinen Gerichtsbarkeit weist die Berufung zurück, die Strafsache zur weiteren Untersuchung an die Staatsanwaltschaft zurückzuverweisen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein Zeuge der Anklage wird vernommen. Vor Gericht macht sie widersprüchliche Aussagen, die im Widerspruch zu ihren früheren Aussagen stehen. Die Richterin warnte, dass sie für die Verleumdung oder Falschaussage des Angeklagten rechtlich verantwortlich sei. Infolgedessen gab die Zeugin auf die Frage des Anwalts zu, dass sie eine feindselige Haltung gegenüber Wladimirowa entwickelt habe. "Ja, sie ist eine Sektiererin!", erklärte die Frau.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Fall an Staatsanwaltschaft zurückverwiesen Anerkennungsvereinbarung

    Der Richter des Leninski-Bezirksgerichts, Denis Nikischow, gibt den Fall zur Überprüfung an den Staatsanwalt des Gebiets Brjansk zurück.

    Auch das Maß der Zurückhaltung für Walentina Wladimirowa ändert sich: Sie wird im Gerichtssaal aus dem Hausarrest entlassen und sie verpflichten sich schriftlich, ihren Platz nicht zu verlassen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Vorverhandlung vor dem Industriebezirksgericht Smolensk. Da die Angeklagten keine konkreten rechtswidrigen Handlungen begangen haben, beantragt die Verteidigung, den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben. Valentina Vladimirova lenkt die Aufmerksamkeit auf die Tonträger aus den Koffermaterialien, auf denen sie an der Diskussion der Themen teilnimmt: "Wie man sich um sein Herz kümmert", "Ehe und Zölibat, die ein Geschenk Gottes sind". Sie sagt: "Diese Kommunikation wird in den Materialien des Strafverfahrens als Gespräche über religiöse Themen gekennzeichnet. Und das Bekenntnis zum Glauben der Zeugen Jehovas bedeutet nicht automatisch die Fortsetzung der Tätigkeit der liquidierten juristischen Personen, also hatte ich nicht die Absicht, ein Verbrechen zu begehen."

    Das Gericht gibt dem Antrag nicht statt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Vernehmung von Zeugen der Anklage. Es gibt Widersprüche in den Antworten eines von ihnen. Zum Beispiel nennt sie im Vernehmungsprotokoll ein Bekanntschaftsdatum mit Walentina Wladimirowa und bei der Beantwortung der Frage des Staatsanwalts ein anderes.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Vernehmung des Detektivs A. A. Medwedew, der das ORM in Bezug auf die Angeklagten leitete. Auf die Frage, welche Aktivitäten Galkewitsch und Wladimirowa ausübten, antwortet er: "Einige Lesungen, Anhörungen und Erklärungen zu allen religiösen Fragen." Auf die Frage des Anwalts, ob er irgendwelche Tatsachen über die Verbreitung extremistischer Literatur und die Anwerbung anderer Personen aufgezeichnet habe, verneinte der Zeuge. Medwedew sagt, er habe nicht gewusst, dass nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 20. April 2017 der Glaube und die Anbetung der Zeugen Jehovas nicht verboten sind. Er hat auch keine Informationen über die Beteiligung von Frauen an der religiösen Organisation der Zeugen Jehovas als juristische Person.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Verhör des Sohnes von Wladimirowa. Er sagt, seine Mutter sei eine gastfreundliche und religiöse Person.

    Der Gerichtshof prüft die ersten beiden Bände (von 17) der Akte. Der Staatsanwalt macht das Gericht darauf aufmerksam, dass die Angeklagten an der Diskussion über biblische Texte teilgenommen haben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die restlichen Volumina der Fallakten werden angekündigt und geprüft.

    Walentina Wladimirowa verliest drei Anträge, um ihre Schuld auf der Grundlage der Aussagen von 6 Zeugen der Anklage für unzulässig zu erklären.

    Die Zeugen der Anklage weisen darauf hin, dass Wladimirowa und Galkewitsch der Religion der Zeugen Jehovas angehören, obwohl die bloße Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Religion die Schuld der Gläubigen nicht bestätigen kann. Außerdem trafen sie sich in einem Zeitraum, der den Angeklagten nicht zugerechnet werden kann.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Angeklagten verlasen ihre schriftlichen Notizen. Valentina Vladimirova erklärt dem Gericht den Unterschied zwischen den Gottesdiensten der Zeugen Jehovas und den Zusammenkünften der Mitglieder der LRO.

    Tatjana Galkewitsch: "Kein Gesetz verbietet es, sich friedlich, ohne Waffen, zusammen mit Freunden (Glaubensbrüdern) zu versammeln, um zu Hause die Bibel zu lesen und unseren Gott Jehova in Liedern und Gebeten zu preisen. Es gibt kein Gesetz, das friedliche Zusammenkünfte von Gleichgesinnten regelt."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Schlussplädoyers der Verteidigung Staatsanwalt beantragte Bestrafung Ältlich

    Die Debatte der Parteien ist im Gange. Staatsanwältin R. G. Magomedgadzhiyeva fordert 5 Jahre auf Bewährung und 4 Jahre Einschränkungen für Gläubige.

    Valentina Vladimirova, die in der Debatte spricht, lenkt die Aufmerksamkeit des Gerichts auf die Tatsache, dass "die Staatsanwaltschaft, die glaubt, dass alle Zeugen Jehovas als Religion sowie alle Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas im Allgemeinen verboten sind", der Ansicht ist, dass "die übliche Abhaltung von Anbetungszeremonien ... ist nichts anderes als ein Verbrechen extremistischer Natur, d.h. eine Fortsetzung der Tätigkeit der liquidierten Organisation der Zeugen Jehovas."

    Die Beklagte weist auch darauf hin, dass die operativen Durchsuchungsmaßnahmen ohne richterliche Genehmigung mit Verstößen durchgeführt worden seien und die Gutachten von Fachleuten erstellt worden seien, die nicht über qualifizierte Kenntnisse verfügten.

    Der Angeklagte kommt zu dem Schluss: "Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation hat weder mir noch Tatjana Galkewitsch verboten, zusammen mit meinen Freunden oder mit meiner Familie biblische Fragen zu diskutieren und damit Gottesdienste zu feiern. Und dieses verfassungsmäßige Recht hängt nicht vom Vorhandensein oder Fehlen einer juristischen Person oder einer Registrierung ab. Die Diskussion über die Bibel durch eine Gruppe von Menschen ist nicht in der Liste extremistischer Aktivitäten enthalten."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Schlussbemerkung

    Schiedsrichterin: Lyudmila Kovaleva. Industriebezirksgericht Smolensk (Smolensk, Gagarin-Allee 46). Uhrzeit: 10:00 Uhr.

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    Schlussbemerkung Ältlich Im Gerichtssaal Satz erster Instanz Art. 282 Abs. 2 Bewährungsstrafe
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