Der Fall Gobozev und Potapov in Wotkinsk

Fallbeispiel

Der Rentner und Veteran der Arbeit, Sergej Gobosjew, und der Reparaturtechniker Michail Potapow aus Wotkinsk wurden im Januar 2021 festgenommen. Das Untersuchungskomitee beschuldigte sie, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation nur deshalb organisiert zu haben, weil sich die Männer mit Freunden versammelt hatten, um über die Bibel zu diskutieren. Infolgedessen verbrachte Potapov 4 Monate in Untersuchungshaft und Gobozev unter Hausarrest. Beide wurden daraufhin von bestimmten Aktivitäten ausgeschlossen. Im September 2021 ging der Fall vor Gericht. Während der Anhörungen wurde bekannt, dass Zeugen der Anklage unter Druck gesetzt und ihre Aussagen gefälscht worden waren. Im März 2024 forderte die Staatsanwaltschaft 6,5 Jahre Haft für die Gläubigen, aber das Gericht verhängte Geldstrafen gegen beide: 450.000 Rubel für Gobozev und 400.000 für Potapov. Das Berufungsgericht beließ das Urteil in Kraft.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der Ermittler der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Udmurtien, Justizmajor Dmitri Ponomarew, leitet ein Strafverfahren gegen den 42-jährigen Michail Potapow und den 63-jährigen Sergej Gobozew ein. Gläubige werden beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben.

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    Suchen Verhör Ältlich Gesundheitsrisiko

    In der Stadt Votkinsk führen Sicherheitskräfte Durchsuchungen in 7 Wohnungen sowie an den Arbeitsplätzen von Zeugen Jehovas durch. Danach werden die Gläubigen und ihre Familienangehörigen verhört. Unter ihnen ist eine 80-jährige Frau, die aufgrund des Stresses, den sie erlebt hat, einen Schlaganfall erleidet und mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht wird.

    Die Wohnung von Sergej Gobozew, in der er mit seiner Frau und seiner Schwiegermutter lebt, wird in seiner Abwesenheit durchsucht. Die Beamten beschlagnahmen Sergejs persönliche Gegenstände: Führerschein, Autopapiere, Veteranenschein. Außerdem nehmen sie elektronische Geräte, ein Album mit Fotos und verschiedene Bibelübersetzungen mit, darunter die Synodenausgabe.

    Sergej wird in einem Krankenhaus in der Stadt Ischewsk festgehalten, wo er seine Frau zur Rezeption bringt. Er wird zum Verhör in das Ermittlungskomitee gebracht, eine persönliche Durchsuchung durchgeführt und in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht.

    Auch die Wohnung von Michail Potapow wird durchsucht, woraufhin er in Handschellen gelegt wird, um vom Ermittlungskomitee verhört zu werden, und dann in Gewahrsam genommen wird.

    Der FSB-Ermittler Ponomarev verfolgt Gobozev und Potapov wegen des Vorwurfs, extremistische Aktivitäten organisiert zu haben. Auf diese Weise interpretiert die Untersuchung Gespräche über biblische Themen mit Hilfe von Video- und Audiokommunikation.

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    Suchen Haftanstalt Hausarrest Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Das Industriebezirksgericht von Ischewsk hat eine Maßnahme der Zurückhaltung in Form der Inhaftierung von Michail Potapow beschlossen. Sergej Gobozew wurde aus gesundheitlichen Gründen unter Hausarrest gestellt.

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    Haftanstalt Hausarrest

    Die Fixierungsmaßnahmen für Gläubige werden bis zum 20. April verlängert: Potapov wird festgenommen und Gobozev unter Hausarrest gestellt.

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    Haftanstalt Hausarrest

    Die Präventionsmaßnahmen für Gläubige werden bis zum 20. Mai verlängert.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der Ermittler Ponomarev verfolgt Sergey Gobozev als Angeklagten wegen der Begehung eines Verbrechens gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation).

    Den Ermittlungen zufolge nutzten Potapov und Gobozev ein Videokonferenzprogramm auf Computern und mobilen Geräten, um aus der Ferne Treffen einer verbotenen extremistischen religiösen Organisation abzuhalten.

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    Verbot bestimmter Handlungen

    Das Industriebezirksgericht von Ischewsk beschließt, die Zwangsmaßnahmen für zwei Gläubige aufzuheben. Beide werden gewählt, um bestimmte Handlungen zu verbieten.

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    Es wird bekannt, dass im Laufe der Voruntersuchung Vertreter verschiedener religiöser Konfessionen als Zeugen befragt wurden: ein Vertreter der Russisch-Orthodoxen Kirche, der Pastor der Gemeinde Ischewsk-Jagul der lutherischen Kirche, der Vorsitzende der lokalen Organisation des orthodoxen Judentums und der jüdischen Gemeinde der Stadt Ischewsk sowie der stellvertretende Leiter der Verwaltung der regionalen geistlichen Verwaltung der Muslime von Udmurtien, die in ihrer kollegialen Stellungnahme zu dem Schluss kamen, dass Jehovas Zeugen "die traditionellen und ethnokulturellen Werte der Völker der Russischen Föderation verleugnen".

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall geht an das Bezirksgericht Wotkinskij. Er wurde der Richterin Tamara Makarova übertragen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Erstes Treffen. 9 Personen kommen, um die Gläubigen zu unterstützen, aber niemand darf in den Saal.

    Die Anhörung wurde verschoben, weil die Angeklagten nicht über den Verhandlungstermin informiert wurden und Gobozev kein Anwalt zur Seite gestellt wurde.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Krankheitsbedingt erscheinen Mikhail Potapov und sein Anwalt nicht vor Gericht. Die Sitzung dauert 6 Minuten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Richter gibt dem Antrag der Verteidigung auf Zulassung von Zuhörern zu den Anhörungen statt. Der Richter entscheidet, den Antrag auf Rückgabe des Strafverfahrens an die Staatsanwaltschaft nach Verlesung der Anklageschrift zu prüfen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Bitte der Gläubigen, Anwälte durch Ernennung abzulehnen, wird nicht erfüllt.

    Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift. Der Richter lehnt daraufhin den Antrag ab, den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Angeklagten äußern ihre Haltung zur Anklage. Sie behaupten, sie hätten keine rechtswidrigen Handlungen begangen und nicht die Absicht gehabt, "ein Verbrechen gegen die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und die Sicherheit des Staates zu begehen". "Daher gibt es in der Strafsache", erklärt Michail Potapow, "keine Fakten, die diese unbegründete Aussage der Ermittlungen bestätigen ... Die Strafverfolgungsbehörden interpretieren die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, der kein Verbot der Religionsausübung der Zeugen Jehovas festlegte, in unangemessener Weise."

    Die Angeklagten halten die Vorwürfe für "illegal, unbegründet, weit hergeholt und politisch motiviert".

    2 Zeugen in dem Fall werden vernommen. Beide Frauen bestätigen, dass sie keine extremistischen Rufe von den Angeklagten gehört haben.

    Mit Erlaubnis des Richters verliest der Staatsanwalt die Vernehmungsprotokolle, da er gravierende Diskrepanzen zu den Aussagen der Zeugen vor Gericht sieht. Die Frauen behaupten, dass sie während des Verhörs vom Ermittler unter Druck gesetzt wurden; Einem von ihnen drohte er mit dem Entzug der elterlichen Rechte.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die Frau von Michail Potapow wird verhört. Sie charakterisiert ihren Mann als freundlichen, anständigen und fürsorglichen Menschen. Extremistische Äußerungen habe sie von ihm nicht gehört. Ihrer Meinung nach hat er keine schlechten Angewohnheiten und es gab keine Beschwerden gegen ihn von seinem Arbeitsplatz; Die Beziehungen zu den Nachbarn sind gut.

    Bei der Vernehmung der nächsten Zeugin stellt sich heraus, dass sie die Angeklagten nicht gut kennt und ihre Aussage vor Gericht nicht mit dem übereinstimmt, was sie während der Ermittlungen gesagt hat.

    Der Staatsanwalt schlägt vor, die Zeugenaussagen zu vergleichen und verliest das Vernehmungsprotokoll. Die Frau behauptet, dass viele der dort geschriebenen Worte nicht von ihr stammen, zum Beispiel, dass Potapov und Gobozev negativ über Macht und Religion gesprochen hätten. Darüber hinaus zweifelt der Zeuge an der Echtheit einiger seiner Unterschriften auf den Vernehmungsprotokollen.

    Sie sagt auch, dass die Ermittlerin den Text, den sie während des Verhörs vor laufender Kamera vorlesen musste, vorab in ein Notizbuch geschrieben habe. Wenn eine Frau von sich aus etwas hinzufügte, dann wurde die Aufnahme wiederholt gemacht, ihr wurde mit Arbeits- und Wohnungsentzug gedroht und sie beleidigt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Gläubige mit einer Behinderung

    Ein Zeuge der Anklage, ein Behinderter der Gruppe III, wird vernommen. Er sagt, dass Jehovas Zeugen im Gottesdienst dazu angehalten werden, sich an die Gesetze des Staates zu halten. Er habe von keinem der Angeklagten extremistische Appelle oder negative Äußerungen gehört. Der Zeuge gibt an, dass der Ermittler bei wiederholten Vernehmungen Druck auf ihn ausgeübt und seine Aussage nicht wörtlich festgehalten habe.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Befragung der Zeugen der Anklage ist noch nicht abgeschlossen. Zwei von ihnen geben an, dass die Ermittlungen während des Verhörs Druck auf sie ausgeübt haben und dass sie die Bedeutung des von ihnen unterzeichneten Protokolls nur teilweise verstanden haben.

    Ein anderer Zeuge gibt zu, Gobozev und Potapov verleumdet zu haben, und zieht seine Aussage zurück. Er erklärt, dass er dies aus Stress und unter dem Einfluss negativer Informationen über Jehovas Zeugen im Internet getan habe. Er fügt hinzu, dass er derzeit weder gegenüber den Angeklagten noch gegenüber Jehovas Zeugen im Allgemeinen negative Gefühle hege. Er räumt ein: "Bei Jehovas Zeugen geschieht alles nach dem Gesetz. Ein Teil der Literatur wurde verboten, und es wurde sofort eine Ankündigung an alle Gemeindemitglieder gemacht, sie zu vernichten."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Ein weiterer Zeuge der Anklage, der sich einst an Sergej Gobozew gewandt hatte, um Rechtsbeistand zu erhalten, wird verhört. Er sagt, dass er bis 2017 die Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht hat, die ihm gefallen haben. Dem Zeugen zufolge sprach der Angeklagte Gobozev äußerst positiv über die Behörden; Er hat nie seine Überlegenheit über andere zum Ausdruck gebracht und nicht zur Ablehnung von Bluttransfusionen aufgerufen.

    Ein anderer Zeuge sagt, er habe Potapov einmal gesehen und kenne ihn überhaupt nicht.

    Aufgrund der Widersprüche in den Worten des nächsten Zeugen bittet der Staatsanwalt um die Verlesung seiner schriftlichen Aussage. Danach gibt der Zeuge an, dass er das Vernehmungsprotokoll nicht gelesen habe und die Aussage ungenau aufgezeichnet worden sei.

    Ein anderer Zeuge, der die Angeklagten seit vielen Jahren kennt, charakterisiert sie als anständige und sympathische Menschen: "Potapov ist ein guter Familienvater, er raucht und trinkt nicht. Er reist gerne. Und Gobozev ist ruhig, hilft in rechtlichen Angelegenheiten. Er behandelt seine Frau gut."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Jekaterina Tschurakowa, leitende Spezialistin der Abteilung für Harmonisierung der interethnischen Beziehungen des Ministeriums für Nationale Politik der Republik Udmurtien, wird verhört. Vorsitzender des Kirchenrates der altgläubigen Gemeinde der Stadt Ischewsk Sergej Lepikhin; Pfarrer der Gemeinde Ischewsk-Jagul der lutherischen Kirche Alexander Grebennikow; Vorsitzender der lokalen Organisation des orthodoxen Judentums und der jüdischen Gemeinde der Stadt Ischewsk Michail Golub.

    Die Verteidigung weist darauf hin, dass es sich bei diesen Zeugen nicht um Spezialisten oder Experten handelt, die die Angeklagten nicht persönlich kennen. Folglich spiegelt ihre Aussage eine persönliche Meinung wider und kann nicht als Grundlage für ein Urteil herangezogen werden, da es sich um unzulässige Beweismittel handelt.

    Jehovas Zeugen zeigen, dass sie Jehovas Zeugen nicht mögen. Lepikhin gibt zu, dass er Informationen über diese Religion aus den Medien erhalten hat, Grebennikow rechtfertigt seine ablehnende Haltung mit den unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen. Auf die Frage, ob die Religion der Zeugen Jehovas in Russland verboten sei, antwortet Golub: "Religion kann nicht verboten werden." Zeugin Churakova gibt zu, dass sie "nicht speziell an der Organisation der Zeugen Jehovas beteiligt war".

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Sekretär der Diözesanverwaltung von Ischewsk, Diakon Ilja Medwedew, wird verhört, der zugibt, kein Religionsgelehrter zu sein und die Religion der Zeugen Jehovas nicht beurteilen zu können. Er drückt jedoch seine eigene negative Haltung zu diesem Geständnis aus und stützt seine Argumentation auf das Buch des "Sektierologen" Alexander Dvorkin. Medwedew bestätigt, dass er von Jehovas Zeugen keine Aufrufe gegen den Staat gehört habe, und hält die "Nichtanerkennung nationaler traditioneller Werte" für Extremismus.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    In 7 Sitzungen liest der Staatsanwalt die Bände 3 bis 8 vor, die Transkripte von Audioaufnahmen von Gottesdiensten enthalten. Die Angeklagten dürfen dazu Stellung nehmen.

    Michail Potapow erklärt, dass die Worte, die ihm in der Akte zugeschrieben werden, nicht ihm gehören. Und an einem der Tage des Gottesdienstes war er nicht in Russland, wie die Markierungen in seinem Pass beweisen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    In zwei Sitzungen hört das Gericht 3 CDs mit Tonaufnahmen von Gottesdiensten, deren Gesamtdauer mindestens 12 Stunden beträgt. Neben den Prozessbeteiligten sind mehrere Zuhörer vor Gericht anwesend.

    Die Verteidigung weist darauf hin, dass einige Abschriften der Akten in der Akte zweimal wiederholt werden. Der Anwalt gibt auch an, dass die abgehörten CDs Aufnahmen von Gottesdiensten von Gläubigen enthalten und keine Treffen der LRO der Zeugen Jehovas. Er zieht diese Schlussfolgerung auf der Grundlage der Tatsache, dass sich die auf der Tagung erörterten Themen von denen unterscheiden, die in der Satzung der LRO beschrieben sind, und dass sie ausschließlich religiöser Natur sind.

    Zudem finden sich auf den Tonaufnahmen keine extremistischen Äußerungen, es gibt keine Aufrufe zum Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung oder zum Ungehorsam gegenüber der Obrigkeit, sondern im Gegenteil Aufrufe zur Liebe.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Im Laufe von drei Sitzungen werden Transkripte von der Disc vorgelesen, und bei der letzten Sitzung werden Audioaufnahmen von schlechter Qualität abgehört.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Richter lehnt Gobozevs Antrag ab, einen Anwalt abzulehnen.

    Das Gericht prüft Videodateien aus der Akte und hört sich Audioaufnahmen an, die von sehr schlechter Qualität sind. Es stellt sich heraus, dass die Stimmen, die der Ermittler als Gobozev und Potapov notiert hat, in Wirklichkeit keine sind. In einigen Aufnahmen sind Stimmen überhaupt nicht zu erkennen, und es werden Gespräche über alltägliche Themen geführt.

    Gobozev weist darauf hin, dass es sich bei den abgehörten Audiodateien nicht um eine Aufzeichnung der Sitzung einer juristischen Person handelt, da die Regeln für die Durchführung von Sitzungen der LRO durch die Anweisungen des Justizministeriums geregelt und in Protokollen dokumentiert sind. Auch Babygeschrei ist auf den Audioaufnahmen zu hören. Die Verteidigung weist darauf hin, dass Kinder nicht an der Versammlung juristischer Personen teilnehmen können.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Anhören von Audioaufzeichnungen aus der Akte wird fortgesetzt. Eines davon enthält ein Gebet, das von einer dritten Person gesprochen wird. Auf der anderen Seite gibt es ein Gespräch zwischen Potapov, der als Fahrer arbeitet und Brot ausliefert, aber der Angeklagte hat nie als solcher gearbeitet.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Anhören von Audioaufnahmen geht weiter, eine davon enthält den Rat, Autoritäten zu respektieren.

    Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben "Unbekannte vorsätzlich Handlungen organisatorischer Art durchgeführt, Versammlungen, Versammlungen und Management organisiert". Eine gerichtliche Identifizierung ist jedoch nicht möglich. In den Akten heißt es auch, dass die Angeklagten "Literatur extremistischer Natur verwendeten", aber es ist nicht möglich, festzustellen, welche.

    Gobozev und Potapov machen den Richter darauf aufmerksam, dass die Beweise für ihre illegalen Aktivitäten, die die Ermittlungen in Form von Audio- und Videodateien liefern, in Wirklichkeit keine Anzeichen für ein extremistisches Verbrechen enthalten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht prüft weiterhin die Audio- und Videodateien aus der Akte. Die Aufzeichnungen enthalten Gespräche über alltägliche Themen: Umzug in eine andere Stadt, Autoprobleme, Gesundheit usw. Unter anderem werden biblische Ratschläge zur Kindererziehung diskutiert. Oft hört man die Stimmen anderer Menschen nicht von den Angeklagten, sondern von anderen Menschen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Anhören von Audio- und Videoaufzeichnungen geht weiter.

    Die Verteidigung stellt einen Antrag auf Ausschluss von Videodateien aus der Fallakte, die nicht synchron sind - der Ton stimmt nicht mit dem Bild überein.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Richter bittet die Staatsanwaltschaft um eine Stellungnahme zu dem Antrag, nicht synchrone Videodateien auszuschließen.

    Der Staatsanwalt ist der Ansicht, dass der Antrag nicht geprüft werden kann, die Akten können als Grundlage für die Anklage verwendet werden. Der Richter beschließt, den Antrag zu den Akten zu nehmen.

    Das Gericht schließt auch das Abhören von Tonaufnahmen von Telefongesprächen ab.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein Zeuge der Anklage, der Leiter der Abteilung für den Umgang mit öffentlichen und religiösen Organisationen in der Verwaltung von Wotkinsk, wird verhört. Sie erklärt, dass sie im Dienst bis 2017 die Gelegenheit hatte, Sergej Gobozew zu treffen. Danach sahen sie sich nicht mehr. Der Zeuge kennt Michail Potapow nicht.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    12 Menschen kommen, um die Gläubigen zu unterstützen.

    Sergej Gobozews Frau Olga wird verhört. Der Staatsanwalt bittet um die Verlesung des Protokolls der Vernehmung von Gobozeva wegen Unstimmigkeiten in ihrer Aussage. Nach der Lektüre des Dokuments erklärt Olga, dass das Verhör mehrere Stunden gedauert habe, in denen sie psychologischem Druck ausgesetzt gewesen sei und sich nicht auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation berufen durfte. Sie hat die im ersten Teil des Protokolls festgehaltene Aussage nicht gemacht.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein Zeuge der Anklage aus Ischewsk wird per Videoschalte vernommen. Er sagt, er habe eine islamische Ausbildung, gibt aber zu, dass er kein Experte für Religionswissenschaft sei. Er kennt die Angeklagten nicht und kennt nur eine grobe Vorstellung von der Religion der Zeugen Jehovas. Seiner Meinung nach sind Jehovas Zeugen Extremisten, weil sie aktiv predigen, "dass Gott einer ist".

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die ehemalige stellvertretende Leiterin des Justizministeriums der Republik Udmurtien, Olga Korobeynikowa, wird verhört. Die Zeugin gibt an, dass ihr die Umstände des Falles unbekannt seien, sie habe nur Informationen über die Registrierung der örtlichen Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas. Schon vor der Registrierung sei eine Prüfung durchgeführt worden, es seien keine Gesetzesverstöße festgestellt worden.

    Der nächste Zeuge der Anklage ist der Stiefsohn von Sergej Gobozev. Er sagt, er habe keine Konflikte mit seinem Stiefvater gehabt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Potapov und Gobozev stellen einen Antrag, mehrere Zeugen vorzuladen, die nach eigenen Angaben von den Ermittlern unter Druck gesetzt wurden. Der Richter gibt dem Antrag der Gläubigen statt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Kreuzverhör des Ermittlers Solowjow und des Zeugen. Sie sagt, sie sei unter Druck gesetzt worden und habe sich geweigert, das Protokoll zu unterschreiben, da der Inhalt nicht ihren Worten entspreche. Als Reaktion auf eine Aufforderung, das Protokoll zu ändern, schrien die Ermittler sie an, beleidigten sie, drohten ihr mit Entlassung, Räumung einer Mietwohnung und warfen einen Füllfederhalter nach ihr. Einige Formulierungen im Protokoll wurden korrigiert, und die Frau unterschrieb unter Druck. Sie stellt klar, dass besonders starker Druck von dem Ermittler Ponomarew ausging.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Vernehmung des Ermittlers Pereskokow und der Zeugen. Eine von ihnen sagt, dass der Ermittler ihr vor dem Verhör vorgefertigte Antworten gegeben habe, die vor der Kamera ausgesprochen werden mussten. Eine andere gibt an, dass der Ermittler während des Verhörs hart mit ihr sprach und drohte, ihren Sohn zur Befragung vorzuladen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der ehemalige Ermittler Ponomarev, der Zeugen der Anklage vernommen hatte, wird per Videokonferenz vernommen. Der Richter bittet Ponomarew, die Botschaft der Zeugin über die drohende Entziehung ihrer elterlichen Rechte im Falle der Weigerung, eine Anklage gegen Gobozev und Potapov abzugeben, zu erläutern. Der Ermittler bestreitet dies.

    Das Gericht fährt fort, die Beweise der Verteidigung zu prüfen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Vernehmung eines Zeugen der Verteidigung. Die Frau zeigt den Unterschied zwischen gewöhnlichen Gläubigen und juristischen Personen: "Wir haben Religionsfreiheit in unserem Land, ich verstehe sie so, dass jeder Gläubige glauben kann, was er glaubt, und das Verbot gilt für juristische Personen."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Zwei Zeugen, die die Angeklagten im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit kennen, werden vor Gericht vernommen. Beide charakterisieren die Gläubigen positiv.

    Ein dritter Zeuge erklärt, der Oberste Gerichtshof habe Jehovas Zeugen die Religionsausübung nicht verboten. Er kenne sie schon lange, habe aber noch nie extremistische Äußerungen von ihnen gehört.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Verteidigung fährt mit der Einreichung von Anträgen fort. Richterin Tamara Makarowa gibt den Anträgen der Angeklagten statt, der Akte medizinische Dokumente über den Gesundheitszustand von ihnen und ihren nahen Angehörigen sowie die Bescheinigung des Arbeitsveteranen Gobozev und seine Rentnerbescheinigung beizufügen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Akte der Verteidigung 4 Anträge: die Entscheidung des EGMR im Fall "MRO of Taganrog and Others v. Russland", um das Video des ORM auszuschließen, um die Vernehmungen von zwei Zeugen der Anklage auszuschließen, um zusätzliche psychologische, sprachliche und religiöse Expertise durchzuführen. Der Richter fügt 3 Anträge bei und entscheidet über den vierten - die Durchführung einer zusätzlichen Untersuchung abzulehnen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Ältlich

    Das Gericht hört die Zeugenaussagen von Sergej Gobozew und Michail Potapow. Die Angeklagten erklären, dass die Zusammenkunft einer lokalen religiösen Organisation und die Gottesdienste der Gläubigen zwei verschiedene Dinge sind.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung Ältlich Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Freiheitsentzug

    Der Staatsanwalt fordert 6 1/2 Jahre für Michail Potapow und Sergej Gobozew in einer Kolonie des allgemeinen Regimes mit der Ernennung einer zusätzlichen Strafe in Form des Entzugs des Rechts auf Tätigkeiten, die mit der Teilnahme an der Arbeit religiöser Organisationen verbunden sind, für einen Zeitraum von 5 Jahren, mit einer Freiheitsbeschränkung für einen Zeitraum von einem Jahr.

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    Schlussbemerkung Im Gerichtssaal Ältlich

    Sergey Gobozev und Mikhail Potapov geben ihr letztes Wort vor Gericht.

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    Satz erster Instanz Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Ältlich
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    Berufungsgericht Art. 282 Abs. 2 Abs. 1
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    Beschwerden Kassationshof Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Ältlich

    Der stellvertretende Staatsanwalt der Udmurtischen Republik, Dmitri Tokarew, übermittelt dem Gericht einen Kassationsantrag, in dem er die Aufhebung der Entscheidungen der ersten Instanz und der Berufungsinstanz beantragt.

    Er rechtfertigt dies mit "der Ungerechtigkeit der verhängten Strafe aufgrund übermäßiger Milde" und einem Verstoß gegen das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung der Russischen Föderation. Er beantragt, dass der Fall für eine neue Verhandlung zurückverwiesen wird.

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    Kassationshof Ältlich

    Vorsitzende Richterin: Irina Danilova. Sechstes Kassationsgericht der allgemeinen Gerichtsbarkeit (Samara, Krymskaja Ploschtschad, 1, Saal Nr. 2009). Zeit: 10:45 Uhr.

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    Kassationshof

    Gobozev wendet sich gegen den Kassationsantrag von Staatsanwalt Tokarew und erklärt, dass die von ihm vorgebrachten Argumente "unfair und unbegründet sind und keine rechtliche Grundlage für eine Verschärfung der Strafe haben". Er fügt hinzu: "Die Gerichte haben nicht angegeben, welche Konsequenzen sich aus meinem Handeln ergeben haben, das auf die friedliche Ausübung des Glaubens unter den Glaubensbrüdern in Übereinstimmung mit den biblischen Geboten abzielt."

    Das Sechste Kassationsgericht in Samara beschließt, den Fall zu einer neuen Verhandlung zu verhandeln.

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