Der Fall Reznichenko in Zeya

Fallbeispiel

Im März 2019 wurden in Zeya in der Region Amur Durchsuchungen in den Wohnungen von Gläubigen durchgeführt, wobei elektronische Geräte und persönliche Unterlagen von ihnen beschlagnahmt wurden. Wassili Resnitschenko, ein ehemaliger Flusskapitän, wurde vom FSB-Ermittler W.S. Obuchow wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation angeklagt. Zu den Beweisen für die Schuld des Gläubigen in der Akte gehören versteckte Videoaufzeichnungen von Gottesdiensten. Seit dem 21. März 2019 steht Wassilij Resnitschenko unter Hausarrest und wurde im November 2019 in die Liste der Terroristen und Extremisten aufgenommen. Auf dieser Grundlage sperrte die Bank alle seine persönlichen Ersparnisse. Auf Ersuchen des Untersuchers wurde der Gläubige auch zu einer ärztlichen Untersuchung geschickt. Am 12. April 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft für den 78-jährigen Gläubigen eine 2-jährige Bewährungsstrafe mit einer Bewährungszeit von 8 Monaten. Im Juni 2021 verurteilte Richterin Oksana Brylyova Vasily Reznichenko und verhängte damit genau die Strafe, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Am 29. Juli 2021 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil.

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