Bildquelle: Djtm / CC BY-SA 3.0

Bildquelle: Djtm / CC BY-SA 3.0

Bildquelle: Djtm / CC BY-SA 3.0

Menschenrechte

EGMR verhängte einstweilige Maßnahmen wegen Foltervorwürfen in Surgut

Autonomes Gebiet der Chanty-Mansen,   Frankreich

Am 26. Februar 2019 ordnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an, dass die russische Regierung den 57-jährigen Sergej Loginow, einen von 7 Bewohnern von Surgut, die von Folter im Gebäude des Ermittlungskomitees berichteten, dringend zu einer medizinischen Untersuchung zu schicken. Sergej Loginow ist der einzige dieser sieben, der sich in Haft befindet.

Gemäß der Anordnung des Straßburger Gerichts muss die russische Regierung Sergej Loginow bis zum 20. März 2019 zur Untersuchung in eine vom Ermittlungskomitee und den Strafvollzugsbehörden unabhängige medizinische Einrichtung überweisen, um seinen physischen und psychischen Zustand sowie den Schaden, der ihm angeblich durch Folter am 15. und 16. Februar zugefügt wurde, zu untersuchen. 2019. Die Ärzte müssen feststellen, ob er behandelt werden muss und ob sein Zustand mit seinem weiteren Aufenthalt hinter Gittern vereinbar ist. Bis zum 11. März 2019 müssen Gutachten, die von unabhängigen Ärzten erstellt wurden, dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden.

Die Beschwerde "Loginov u. a. v. Russland" in kurzer Zeit vorbereitet und dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt wurde, erhielt es die Nummer 10618/19.

Drei Gläubige, Sergej Logonow, Jewgeni Fedin und Artur Sewerinschik, wurden im Zusammenhang mit diesem Fall ins Gefängnis geschickt. Sie befinden sich in einer Untersuchungshaftanstalt in Nischnewartowsk (Autonomes Gebiet Chanty-Mansi). Es gab keine Berichte, dass Jewgeni Fedin und Artur Sewerintschik gefoltert wurden. Zuvor hatte es in Surgut (Autonomer Kreis der Chanten-Mansen) Massendurchsuchungen und Verhaftungen von Bürgern gegeben, die im Verdacht standen, sich zur Religion der Zeugen Jehovas zu bekennen. Mindestens 7 Personen berichteten, dass sie während der Verhöre im Gebäude des Ermittlungskomitees geschlagen und gefoltert wurden. Insgesamt wurden 20 Anwohner, darunter eine Frau, in diesem Fall angeklagt. Am 16. Februar 2019 erhielt die Hotline des Ermittlungskomitees Russlands einen Appell mit der Bitte, im Zusammenhang mit Berichten über Folter von Sergej Logolow Maßnahmen zu ergreifen.

Die Strafverfolgungsbehörden verwechseln fälschlicherweise die Religion der Bürger mit der Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation und verweisen auf ein Gerichtsurteil, das die Aktivitäten von Organisationen der Zeugen Jehovas in Russland auflöst und verbietet.

Zum Dokument

Der Fall von Loginov und anderen in Surgut

Fallbeispiel
Im Februar 2019 eröffnete das Untersuchungskomitee ein Strafverfahren gegen 18 Männer und 1 Frau aus Surgut (darunter ein Mann, der fälschlicherweise für einen Zeugen Jehovas gehalten wurde). Ihre Wohnungen wurden durchsucht. Während der Verhöre wurden 7 Gläubige Opfer von Gewalt. Artur Sewerintschik wurde für 29 Tage in Untersuchungshaft gebracht, Jewgeni Fedin und Sergej Loginow für 56 Tage. Timofej Schukow wurde unrechtmäßig für 14 Tage in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Gläubige beschwerten sich beim Untersuchungsausschuss, beim EGMR und beim Menschenrechtskommissar über die Anwendung von Folter, es wurde eine Pressekonferenz abgehalten, an der Menschenrechtsverteidiger teilnahmen, aber keiner der Sicherheitskräfte wurde jemals vor Gericht gestellt. Im Oktober 2021 wurden die Verfahrensunterlagen dem Gericht vorgelegt. Der Staatsanwalt forderte für die Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten bis 8,5 Jahren und für Logolow 9,5 Jahre, was die schwerste Forderung nach Bestrafung für den Glauben an Jehova Gott im heutigen Russland war.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Autonomes Gebiet der Chanty-Mansen
Siedlung:
Surgut
Woran besteht der Verdacht?:
Reden halten, sich an der öffentlichen Predigttätigkeit der Zeugen Jehovas mit Ortsmitgliedern beteiligen, sich mit Freiwilligen für die Bibelerziehung und ernannten Versammlungsassistenten treffen und als ein Ziel die Organisation von berufenen Männern in der Versammlung Vzlyotnove haben
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
42002007709000023
Eingeleitet:
11. Februar 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Stadt Surgut der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Chanty-Mansen
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
№ 1-27/2023 (1-130/2022; 1-1348/2021)
Gericht:
Сургутский городской суд
Richter:
Дмитрий Люпин
Fallbeispiel
Zurück zum Anfang