Auf dem Foto von links nach rechts von oben nach unten: Sergey Logunov, Alexey Matveev, Vladimir Kochnev, Nikolai Zhugin, Pavel Lekontsev, Vladislav Kolbanov

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Strafverfahren

In Orenburg haben die Ermittler 6 Gläubige erneut angeklagt

Orenburg Region

Am 21. und 22. Oktober 2019 wurde eine neue Anklage gegen sechs Gläubige aus Orenburg erhoben und die Artikel, nach denen jeder der Gläubigen angeklagt ist, wurden geändert (Artikel 282.2, Teile 1 und 2 sowie Artikel 282.3). Die Voruntersuchung des Falles neigt sich dem Ende zu, gefolgt von der Phase der Einarbeitung in die Fallmaterialien.

Sergej Logunow, der angeblich nicht gehen darf, wurde nun angeklagt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Wladimir Kotschnew, der 78 Tage in Untersuchungshaft und 70 Tage unter Hausarrest verbrachte und nun von bestimmten Handlungen ausgeschlossen ist, wird nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches (Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation) angeklagt. Die gleiche Anklage wurde gegen Nikolai Zhugin, Alexei Matveev und Pavel Lekontsev erhoben. Vladislav Kolbanov wird außerdem nach Artikel 282.3 (Finanzierung extremistischer Aktivitäten) angeklagt. Er verbrachte 2 Tage in einer vorübergehenden Haftanstalt und 146 Tage unter Hausarrest und ist derzeit von bestimmten Aktivitäten ausgeschlossen.

Diese friedlichen Einwohner von Orenburg wurden nach einer Großrazzia der Sicherheitskräfte am 16. Mai 2018 angeklagt. Verwandte und Freunde von Gläubigen sind ernsthaft besorgt über das, was geschieht, denn diesen anständigen Bürgern drohen echte Gefängnisstrafen, nur weil sie die Bibel studiert haben. Die Unterstützung ihrer Angehörigen hilft ihnen, diese Tortur zu bewältigen, und sie alle hoffen auf ein faires Verfahren.

Der Fall Kotschnew und andere in Orenburg

Fallbeispiel
Im Mai 2018 leitete das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation ein Strafverfahren gegen Wladimir Kochnew, Wladislaw Kolbanow, Pawel Lekonzew, Sergej Logunow und Nikolai Schugin ein. Den Gläubigen aus Orenburg wurde vorgeworfen, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation zu organisieren, zu finanzieren und sich an ihr zu beteiligen. Das lag an Treffen mit Freunden in einem Café. Nach der Durchsuchung ihrer Wohnungen wurden drei Männer im Rahmen von Anerkennungsvereinbarungen freigelassen und zwei festgenommen. Kochnev verbrachte 76 Tage in Untersuchungshaft und 72 Tage unter Hausarrest, während Kolbanov 149 Tage unter Hausarrest stand. Im Dezember 2019 ging der Fall vor Gericht, aber einen Monat später wurde er aufgrund der vage Natur der Anklage an die Staatsanwaltschaft zurückverwiesen. Im Februar 2021 begann die Wiederaufnahme des Verfahrens durch einen anderen Richter. Die Anklage stützt sich auf die Aussage des Undercover-Agenten V. Yudin. Im August 2023 verurteilte der Richter die Gläubigen zu Bewährungsstrafen: Logunow und Schugin – 2,5 Jahre, Kochnev – 2 Jahre und 8 Monate, Lekonzew – 3 Jahre und Kolbanow – 3,5 Jahre. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Orenburg Region
Siedlung:
Orenburg
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation und Teilnahme an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" ausgelegt wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidation aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802530021000017
Eingeleitet:
14. Mai 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Orenburg
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-1/2023 (1-2/2022; 1-139/2021; 1-62/2020; 1-501/2019)
Gericht:
Promyshlenniy District Court of the City of Orenburg
Richter:
Diana Sudorgina
Fallbeispiel
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