Am 25. April 2019 eröffnete A. E. Leontiev, Ermittler der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Perm, ein Strafverfahren gegen den 43-jährigen Aleksey Metzger wegen Beteiligung an extremistischen Aktivitäten (Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation) allein auf der Grundlage, dass er sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekennt. Es basiert auf Audioaufnahmen von friedlichen Diskussionen über die biblischen Lehren durch Gläubige. Der Fall Aleksey wurde von dem Kriminalfall von
Aleksandr Solowjow, einem weiteren Gläubigen aus Perm, getrennt. Dank seines Glaubens konnte Alexey schlechte Gewohnheiten ablegen und eine starke Familie gründen. Trotz alledem wurde ein einfacher Bauingenieur wegen eines schweren Straftatbestands angeklagt. Am 14. November 2019 befand Richterin Swetlana Tscherenewa vom Bezirksgericht Ordschonikidse in Perm den Gläubigen für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 350.000 Rubel. Das Berufungsgericht und das Kassationsgericht wiesen die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück.