Foto: Igor Ivashin

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Strafverfahren

Ein Gericht in Jakutien hat das Strafverfahren gegen Igor Iwaschin an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben

Sacha (Jakutien)

Am 20. November 2019 gab das Lenski-Bezirksgericht der Republik Sacha (Jakutien) unter dem Vorsitz von Richter Sergej Osmushin das am 29. Juni 2018 eingeleitete Verfahren gegen einen lokalen Gläubigen an die Staatsanwaltschaft zurück. Die gegen ihn gewählte vorbeugende Maßnahme in Form eines Anerkenntnisses, den Ort nicht zu verlassen, bleibt in Kraft.

Igor Iwaschin wurde nach Polizeirazzien in Lensk im Sommer 2018 zum Angeklagten in einem Strafverfahren. Die Ermittlungen gegen ihn wurden seit Februar 2018 durchgeführt , als die Behörden mit der Audio- und Videoüberwachung an seinem Wohnort und dem Abhören seines Telefons begannen.

Richter Sergej Osmuschin hielt die Anklage gegen Igor Iwaschin für nicht spezifiziert. Ihm zufolge hat der Ermittler in der Akte nicht angegeben, worin genau die rechtswidrigen Handlungen des Gläubigen bestanden. Unklar ist auch, wie die "religiösen Gesänge" und "Predigten" mit der Fortsetzung der Aktivitäten der aufgelösten religiösen Organisation zusammenhängen, die in Lensk nie registriert wurde. Das Gericht stellte auch fest, dass es "nicht möglich ist, zu verstehen", was die im Strafverfahren vorgelegten Sachverständigengutachten bezeugen.

Der Fall Iwaschin in Lensk

Fallbeispiel
Im Juni 2018 wurden 22 Zeugen Jehovas bei Massendurchsuchungen auf Polizeiwachen in Lensk (Jakutien) gebracht. Die operativen Suchaktionen wurden von Mitarbeitern des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Sacha (Jakutien) durchgeführt, darunter die Ermittler Andrey Romanenko und Andrey Myreev. Bei den Verhören stellte sich heraus, dass Zivilisten seit mehr als sechs Monaten überwacht wurden. Während dieser Zeit wurden die Telefongespräche von Igor Iwaschin, einem der Inhaftierten, abgehört. Darüber hinaus wurde in seiner Wohnung eine Audio- und Videoüberwachung durchgeführt. Daraufhin wurde ein Strafverfahren unter dem Artikel “Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation” eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft beantragte, Igor Iwaschin zu 7 Jahren Gefängnis zu verurteilen, aber am 1. April 2020 verurteilte ihn die Richterin des Bezirksgerichts Lenski der Republik Sacha (Jakutien), Zhanna Schmidt, wegen seines Glaubens an Jehova Gott zu 6 Jahren auf Bewährung. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Sacha (Jakutien)
Siedlung:
Lensk
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit anderen Gottesdienste ab, was als Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidation aller 396 eingetragenen Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802980009000034
Eingeleitet:
29. Juni 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung für den Lenski-Bezirk der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Sacha
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-144/2019
Fallbeispiel
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