Foto: Dmitry Kuzin

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Strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren

In Kaluga wurde der Gläubige Dmitri Kusin nach sechs Monaten in Untersuchungshaft unter Hausarrest entlassen

Kaluga Region

Die entsprechende Entscheidung hat das Bezirksgericht Kaluga am 24. Dezember 2019 getroffen. Beim Verlassen des Gerichts wurde der Gläubige von etwa 40 Personen begrüßt (ein kurzes Video wird veröffentlicht).

Die Entscheidung, das Maß der Zurückhaltung von Dmitri Kusin zu lockern, wurde von der Richterin Olga Alabugina getroffen. Das Gericht wies darauf hin, dass Dmitri Kusin angesichts seines Gesundheitszustands das Recht hat, in einer medizinischen Einrichtung unter Hausarrest zu stehen. Kuzin muss bis einschließlich 23. Februar 2020 2 Monate unter Hausarrest stehen. Unter anderem ist es ihm verboten, seinen Wohnort zu verlassen (mit Ausnahme von kurzen Spaziergängen), Briefe zu empfangen und zu versenden, das Telefon und das Internet zu benutzen sowie mit Zeugen und anderen Beteiligten des Strafverfahrens zu kommunizieren.

Der Ermittler E. Pawschenko beantragte eine Verlängerung der Haft, aber das Gericht lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft ab.

Fall Machnew und Kuzin in Kaluga

Fallbeispiel
Im Juni 2019 wurden in Kaluga mehrere Wohnungen von Zeugen Jehovas durchsucht, darunter auch die Familien von Roman Machnew und Dmitry Kuzin. Die Männer wurden festgenommen und bald darauf in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht. Beide verbrachten sechs Monate hinter Gittern und weitere zwei Monate unter Hausarrest. Der FSB leitete ein Strafverfahren gegen sie und einen weiteren Gläubigen wegen Extremismus ein. Im November 2020 wurden die Ermittlungen aufgrund der Corona-Pandemie eingestellt.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kaluga Region
Siedlung:
Kaluga
Woran besteht der Verdacht?:
"tätige organisatorische Maßnahmen ergriffen, die sich in der Vereinigung der Anhänger der Weltorganisation der Zeugen Jehovas, die in der Stadt Kaluga und in der Region Kaluga leben, unter einer einzigen Führung ausdrückten; Einberufung von Versammlungen in Wohnvierteln... Organisation von religiösen Reden und Gottesdiensten bei diesen Versammlungen; Ausübung der Predigttätigkeit" (aus der Entscheidung, als Angeklagter zu erscheinen)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907290001000019
Eingeleitet:
26. Juni 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Durchsicht der Akten durch den Angeklagten
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung des FSSD der Russischen Föderation für das Gebiet Kaluga
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Fallbeispiel