Foto: Yuriy Zalipayev im Gerichtssaal

Foto: Yuriy Zalipayev im Gerichtssaal

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Juristische Siege

Zum ersten Mal seit drei Jahren wurde ein Zeuge Jehovas freigesprochen. Yuriy Zalipayev aus Kabardino-Balkarien für nicht schuldig befunden

Kabardino-Balkarien

Am 7. Oktober 2020 sprach Elena Kudryavtseva, Richterin am Bezirksgericht Maysky in Kabardino-Balkarien, Yuriy Zalipayev frei und erkannte die Vorwürfe der Anstiftung zum Extremismus als unbewiesen an. Die unfaire strafrechtliche Verfolgung des Gläubigen dauerte mehr als 4 Jahre. Wenn die Staatsanwaltschaft keine Berufung gegen das Urteil einlegt, tritt es in Kraft.

"Ich bin sehr glücklich und dankbar für alle, die meine Freiheit verteidigt haben. Ich sah von Familienmitgliedern, von meinen Freunden, dass sie sich auf das Schlimmste vorbereiteten. Und es belastete sie. Es ist sehr erfreulich, dass das Gericht diesen Fall prinzipientreu und unvoreingenommen angegangen ist und alle Vor- und Nachteile aufgezeigt hat", sagte Jurij Zalipajew nach der Urteilsverkündung.

Im August 2016 drangen Strafverfolgungsbehörden in das Gotteshaus der Zeugen Jehovas in Mayskoye ein und legten Literatur ab, die auf der Bundesliste extremistischer Materialien stand. Die Tatsache der Fälschung wurde durch Videoaufzeichnungen vom Tatort und Zeugenvernehmungen vor Gericht bestätigt. Die Beweise wurden dem Gericht bei der Prüfung des Falles einer Ordnungswidrigkeit vorgelegt, aber das Gericht ignorierte sie und verhängte eine hohe Geldstrafe gegen die Gläubigen. Die Entscheidung im Fall der Ordnungswidrigkeit war einer der Schritte bei der Liquidation aller juristischen Personen der Zeugen Jehovas und bei der strafrechtlichen Verfolgung von Jurij Zalipaev: Weniger als ein Jahr später wurde ein Strafverfahren gegen ihn nach zwei Artikeln eingeleitet: "öffentliche Aufrufe zu extremistischen Aktivitäten" (Teil 1 von Artikel 280 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation) und "Aufstachelung zu Hass oder Feindschaft" (Teil 1 von Artikel 282 Strafgesetzbuch der Russischen Föderation).

Schuldig ohne Beweise

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft verteilte Zalipayev verbotene Literatur und ermutigte andere Zeugen Jehovas, Gewalt gegen Angehörige anderer Religionen in der Gegend, in der er lebt, anzuwenden. Während des Prozesses legten weder der Staatsanwalt noch die als Zeugen benannten Polizeibeamten Beweise für diese Anschuldigungen vor und erklärten, sie hätten keinerlei Kenntnis von Gewalt durch Jehovas Zeugen.

Am 23. Januar 2019 stellte das Bezirksgericht Maysky das Strafverfahren wegen Anstiftung zu Hass und Feindschaft (Teil 1 von Artikel 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation) ein, da die Staatsanwaltschaft sich weigerte, diesen Teil anzuklagen. Das Gericht erkannte das Recht des Gläubigen auf Rehabilitierung an, einschließlich der Entschädigung für moralische Schäden und Anwaltskosten. Die Staatsanwaltschaft legte gegen diese Entscheidung Berufung ein, aber der Oberste Gerichtshof von Kabardino-Balkarien bestätigte sie. Zalipayev wurde jedoch weiterhin nach Artikel 280 des russischen Strafgesetzbuches strafrechtlich verfolgt.

Bemerkenswert ist, dass das Gericht am 4. Juni 2019 eine psychologische und sprachliche religiöse Untersuchung im Fall des Gläubigen beim Russischen Föderalen Zentrum für forensische Untersuchung beim russischen Justizministerium anordnete. In der Schlussfolgerung der Experten heißt es: "In den Aussagen [von Jurij Zalipajew] ... es gibt keine Aufrufe, keine Aufforderungen zur Begehung irgendwelcher Handlungen, einschließlich feindseliger, gewalttätiger, diskriminierender"; "Aussagen ... sind nicht charakteristisch für die Persönlichkeit von Zalipaev Y. V.", sie "spiegeln nicht die Weltanschauung der Zeugen Jehovas wider" und "die Praxis der Bewegung der Zeugen Jehovas".

Der Anwalt von Jurij Salipajew, Anton Omeltschenko, erklärte während der Debatte der Parteien am 21. September vor Gericht: "Es gibt allen Grund zu behaupten, dass die Anschuldigung von J.W. Zalipaev nicht nur nicht bewiesen, sondern vollständig widerlegt ist."

Auch Juri selbst wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Ihm zufolge hat er gute Beziehungen zu Bekannten, auch zu Nachbarn, die andere religiöse Überzeugungen haben. "Die Worte der Feindseligkeit, die mir zugeschrieben werden, können von keinem Zeugen Jehovas ausgesprochen worden sein. Es ist unmöglich, sie zur Gewalt zu überreden", sagte Jurij Zalipajew während einer der Gerichtsanhörungen. Als der Gläubige vor Gericht das letzte Wort hatte, sagte er: "Ich fühle mich ruhig, weil ich nicht für böse Taten verurteilt werde, sondern für gute. Ich habe weder vor dem Staat noch vor Gott ein Verbrechen begangen."

Kurator des FSB

Im Laufe des Prozesses wurde die geplante Inszenierung des Strafverfahrens offenbar. Schon vor der Durchsuchung in den Bildungseinrichtungen, in denen Jurij arbeitete, rekrutierten die Geheimdienste falsche Zeugen. Darüber hinaus koordinierte einer der FSB-Beamten, wie aus der Abrechnung von Telefongesprächen hervorgeht, Aktionen mit allen Zeugen, Polizeibeamten, dem Ermittlungsausschuss, der Staatsanwaltschaft, den Zeugen des Gerichts und der Anklage in dem Fall. Letzterer machte während des gesamten Prozesses widersprüchliche Zeugenaussagen. Wie sich herausstellte, waren diejenigen, die behaupteten, Salipajews Aufrufe zur Gewalt gehört zu haben, nicht einmal bei den Treffen anwesend, bei denen diese Worte angeblich gehört wurden.

Nach den Argumenten der Verteidigung und den Aussagen von 32 Zeugen waren die einzigen Appelle von Juri Zalipaev, die Bibel zu lesen, allen Menschen Wärme zu zeigen und Menschen unterschiedlicher Herkunft mit Freundlichkeit zu behandeln.

Das Gericht fügte dem Fall die Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen bei, in der klar betont wurde: Jehovas Zeugen üben grundsätzlich keine Gewalt aus und rufen auch nicht dazu auf.

Richterin Elena Kudryavtseva entschied nach Prüfung der Fakten, Yuri Zalipaev für nicht schuldig zu erklären.

Der Fall Salipajew in Majskij

Fallbeispiel
Ein Zeuge Jehovas aus Kabardino-Balkarien brauchte fast 5 Jahre, um zu beweisen, dass er kein Extremist war. Die Strafverfolgung begann im Jahr 2016, als die Sicherheitskräfte verbotene Literatur im Kirchengebäude “fanden”. Der Gläubige wurde wegen “Anstiftung zu Hass und Feindseligkeit” (später wurde der Artikel entkriminalisiert) und “öffentlicher Aufrufe zu extremistischen Aktivitäten” angeklagt. Bei den Anhörungen vor dem Bezirksgericht Maiski stellte sich heraus, dass die Geheimdienste in den Bildungseinrichtungen, in denen Zalipaev arbeitete, falsche Zeugen rekrutierten. Die Staatsanwaltschaft beantragte, den Gläubigen zu 2 Jahren Gefängnis zu verurteilen, aber das Gericht sprach ihn frei. Im Januar 2021 bestätigte das Oberste Gericht von Kabardino-Balkarien diese Entscheidung, und im Februar 2021 entschuldigte sich die Staatsanwaltschaft offiziell bei Zalipaev. Im Juli 2021 entschied das Stadtgericht Maiski, dem Gläubigen eine Million Rubel als Entschädigung für moralischen Schaden zu zahlen, aber das Berufungsgericht reduzierte diesen Betrag auf 500.000 Rubel.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kabardino-Balkarien
Siedlung:
Mayskiy
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge befürwortet er die Exklusivität seiner Religion (die als Extremismus interpretiert wird) und fordert andere öffentlich auf, extremistische Aktivitäten durchzuführen
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11702830005000056
Eingeleitet:
10. August 2017
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Majskij Interdistriktliche Ermittlungsabteilung der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Kabardino-Balkarische Republik
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
280 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-1/2020 (1-4/2019; 1-89/2018;)
[i18n] Рассматривает по существу:
Майский районный суд Кабардино-Балкарской Республики
Richter:
Елена Валерьевна Кудрявцева
Fallbeispiel
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