Auf dem Foto: Konstantin und Anastasia Guzev. Birobidschan, 18. Februar 2021

Auf dem Foto: Konstantin und Anastasia Guzev. Birobidschan, 18. Februar 2021

Auf dem Foto: Konstantin und Anastasia Guzev. Birobidschan, 18. Februar 2021

Ungerechte Urteile

Eine Verurteilung für einen 70. Zeugen Jehovas. Ein Gericht in Birobidschan verurteilte Konstantin Guzev zu zweieinhalb Jahren Haft auf Bewährung, weil er seinen Glauben praktiziert hatte

Jüdisches Autonomiegebiet

Am 18. Februar 2021 verhängte Aleksej Iwaschtschenko, Richter am Bezirksgericht Birobidschan der Jüdischen Autonomen Region, eine zweieinhalbjährige Bewährungsstrafe gegen Konstantin Guzev, einen gesetzestreuen Bauarbeiter, wegen Beteiligung an extremistischen Aktivitäten. Darüber hinaus erhielt Guzev eine zweijährige Probezeit mit der Verpflichtung, sich einmal im Monat bei einer Aufsichtsbehörde zu melden.

Der Staatsanwalt forderte 4 Jahre Haft in einer Strafkolonie des allgemeinen Regimes und eine zusätzliche 1-jährige Einschränkung mit der Verpflichtung, sich einmal im Monat bei den Aufsichtsbehörden zu melden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden. Es gibt keine Opfer in dem Fall. Der Gläubige plädierte auf nicht schuldig und werde gegen das Urteil Berufung einlegen. Konstantin Guzev verbrachte die letzten anderthalb Jahre damit, auf eigenen Wunsch freigelassen zu werden.

Das Bezirksgericht Birobidschan verhandelt auch den Fall von Konstantins Frau Anastasia, die wegen eines ähnlichen Artikels angeklagt ist. Das Ehepaar wurde aus religiösen Gründen diskriminiert - sie wurden gezwungen, die Musikschule zu verlassen. Die Geschäftsführung begründete dies damit, dass "Extremisten" in der Kindereinrichtung nichts zu suchen hätten.

Am 17. Mai 2018 fand in Birobidschan eine groß angelegte Operation mit dem Codenamen "Tag des Jüngsten Gerichts" statt, an der 150 Polizeibeamte beteiligt waren.

Das Strafverfahren wegen Glaubens gegen Konstantin Guzev wurde am 29. Juli 2019 eingeleitet. Der Fall wurde vom Material des Strafverfahrens gegen Alam Aliyev getrennt. Der Fall wurde von der Abteilung des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands im Jüdischen Autonomen Gebiet untersucht. Die Untersuchung dauerte etwa 5 Monate. Die Anklage stützte sich auf Videomaterial, das heimlich während religiöser Zusammenkünfte von Gläubigen gefilmt wurde, und auf die Aussage der Polizeibeamtin Zvereva, die auch als Belastungszeugin in den Fällen Evgeny Golik, Anastasia Sycheva und Tatiana Zagulina auftrat.

Am 23. Dezember 2019 ging der Fall an das Bezirksgericht Birobidschan der EAD. Während der Gerichtsverhandlungen erklärte der Staatsanwalt offiziell das Haus des Angeklagten zum Tatort. Die Anklage lief im Wesentlichen auf die Tatsache hinaus, dass Konstantin Guzev mit Freunden bei sich zu Hause über Skype in der Bibel las. Vor Gericht bemerkte der Gläubige: "Die Beweise, die der Staatsanwalt vorgelegt hat, bestätigen nur, dass ich die Religion der Zeugen Jehovas praktiziere. Mit anderen Worten, es beweist, dass es in meinen Handlungen kein corpus delicti gab."

Im Jüdischen Autonomen Gebiet, einer der Regionen mit den meisten Strafverfahren gegen Zeugen Jehovas, wurden 19 Verfahren gegen 22 Gläubige eingeleitet. Acht örtliche Zeugen Jehovas sind bereits verurteilt worden, weil diese friedlichen Menschen ihr verfassungsmäßiges Recht auf Religionsfreiheit ausgeübt haben. Zuvor hatte Richter Alexej Iwastschenko einen anderen Gläubigen, Igor Zarew, zu 2,5 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Iwastschenko befasst sich auch mit dem Fall Jewgeni Jegorow.

Konstantin Guzev war der 70. Einwohner des modernen Russlands, der allein für sein Bekenntnis zum Glauben an den Gott Jehova nach einem Strafartikel bestraft wurde. Eine Bewährungsstrafe mit Bewährungsstrafe verurteilt den Gläubigen zu einem Leben in ständiger Angst, da er jederzeit ins Gefängnis gehen könnte, wenn die Strafverfolgungsbehörden sein individuelles Glaubensbekenntnis als "Erweiterung der Aktivitäten der Organisation" betrachten.

Russische Menschenrechtsorganisationen und die internationale Gemeinschaft halten die strafrechtliche Verfolgung von Jehovas Zeugen in Russland für rechtswidrig. Die russische Regierung hat wiederholt erklärt, dass die Entscheidungen der russischen Gerichte, Organisationen der Zeugen Jehovas aufzulösen und zu verbieten, "die Lehre der Zeugen Jehovas nicht beurteilen und keine Einschränkung oder ein Verbot enthalten, sich individuell zu der genannten Lehre zu bekennen". Ende Januar 2021 wies der russische Präsident Wladimir W. Putin den Obersten Gerichtshof der Russischen Föderation erneut an , sich mit "Verstößen gegen die Gesetze über Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit und religiöse Vereinigungen" zu befassen.

Der Fall Guzev in Birobidschan

Fallbeispiel
Im Februar 2021 verurteilte das Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets Konstantin Guzev zu 2,5 Jahren Haft auf Bewährung. Im Mai 2018 wurde ein Strafverfahren wegen Glaubens nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen einen gesetzestreuen Bauarbeiter und Reparateur eröffnet. Ein ähnliches Verfahren wurde gegen seine Frau Anastasia eingeleitet. Seit Dezember 2019 wird sein Fall von Richter Alexej Iwaschtschenko geprüft. Bei der Anhörung nannte der Staatsanwalt Konstantins Haus einen “Tatort”, weil er mit Freunden per Videoschaltung über die Bibel diskutierte. Die Staatsanwaltschaft forderte 4 Jahre Gefängnis für den Gläubigen. Im Mai 2021 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil, aber im Dezember 2021 hob das Kassationsgericht es auf und verwies den Fall in die Berufungsinstanz zurück. Im März 2022 bestätigte das Gericht des Jüdischen Autonomen Gebiets in anderer Besetzung erneut die Verurteilung. Das Kassationsgericht hob diese Entscheidung auf und verwies die Sache zur erneuten Berufung zurück. Im Juli 2022 wurde beschlossen, das Strafregister zu löschen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidschan
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidation aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907990001000008
Eingeleitet:
29. Juli 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Investigativabteilung des FSB-Direktorats Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-12/2021 (1-49/2020; 1-625/2019)
Gericht:
Birobidzhanskiy District Court of the Jewish Autonomous Region
Richter:
Aleksey Ivashchenko
Fallbeispiel
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