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Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Razzien und Strafverfahren wegen Glaubens in der Region Tula. Die Verfolgung der Zeugen Jehovas hat eine weitere Region Russlands erfasst

Tula Region

Am 13. April 2021 durchsuchten Polizeibeamte 17 Adressen von Zeugen Jehovas in Tula und der Nachbarstadt Kirejewsk (Region Tula). Der 58-jährige Gurami Lobadze wurde unter Hausarrest gestellt und ein Verfahren gegen ihn wegen seines Glaubens gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation extremistischer Aktivitäten) eingeleitet.

Nach vorläufigen Angaben wurden auch Verfahren gegen drei weitere Gläubige eingeleitet - den 35-jährigen Jewgenij Godunow, die 39-jährige Angela Putivskaja und die 42-jährige Julia Popkowa. Alle drei befinden sich in der vorläufigen Haftanstalt.

Aktualisieren. Am 14. April 2021 entschied das Gericht, Yuliya Popkova und Angela Putivskaya in eine Untersuchungshaftanstalt # 1 in der ul. Maurice Toreza, 11 B, Tula, Region Tula, Russland, 300012. Ihnen wird die Freiheit mindestens bis zum 15. Mai 2021 entzogen, es sei denn, das Berufungsgericht beschließt, sie früher freizulassen. Am 16. April entschied das Zentrale Bezirksgericht von Tula, Jewgenij Godunow in dieselbe Untersuchungshaftanstalt zu bringen. Er wird 1 Monat und 11 Tage in Untersuchungshaft verbringen.

Die meisten anderen Gläubigen wurden nach dem Verhör freigelassen. Sie sind Zeugen in Strafverfahren gegen die oben genannten vier Angeklagten. Es wird berichtet, dass sich die FSB-Beamten bei den Durchsuchungen korrekt und taktvoll verhielten.

Außerdem wurden am 13. April zum ersten Mal Durchsuchungen gegen gesetzestreue Gläubige in der Region Jaroslawl durchgeführt. An diesem Tag stieg die Zahl der Regionen, in denen Bürger wegen ihres Glaubens an Jehova Gott verfolgt wurden, um 2 auf 64.

Der Fall Godunow und andere in Tula

Fallbeispiel
Im April 2021 durchsuchten Strafverfolgungsbeamte 17 Adressen von Jehovas Zeugen in Tula und Kirejewsk. Im März desselben Jahres leitete der FSB ein Strafverfahren gegen Gurami Labadze, Jewgenij Godunow, Anschela Putivskaja und Julia Popkowa wegen Extremismus ein. Die Ermittlungen betrachteten es als Verbrechen, “religiöse Reden zu organisieren” und “Predigten auszuüben”. Nach Durchsuchungen und Verhören wurde Gurami unter Hausarrest gestellt, und Anzhela, Yuliya und Yevgeniy wurden in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht. Einen Monat später wurden auch sie unter Hausarrest gestellt. Später wurden alle unter ein Anerkennungsabkommen gestellt. Der Fall kam im April 2023 vor Gericht, und im November verhängte das Gericht Bewährungsstrafen: 6,5 Jahre für Godunow und Labadze und 2,5 Jahre für Putivskaya und Popkova.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Tula Region
Siedlung:
Tula
Woran besteht der Verdacht?:
"aktive organisatorische Maßnahmen ergriffen haben ... was sich in der Organisation religiöser Demonstrationen ausdrückt ... und die Durchführung der Predigt" (von der Entscheidung über die Einleitung eines Strafverfahrens)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12107700001370018
Eingeleitet:
25. März 2021
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der FSB-Direktion für das Gebiet Tula
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-142/2023
Gericht erster Instanz:
Proletarskiy District of the City of Tula
Richter am Gericht erster Instanz:
Nina Panarina
Fallbeispiel
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