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Verbüßte Strafen

Das Gericht lehnte es ab, die 70-jährige Walentina Baranowskaja trotz ihrer schweren Krankheit vorzeitig aus der Kolonie zu entlassen

Chakassien

Am 18. Oktober 2021 weigerte sich das Bezirksgericht Ust-Abakan der Republik Chakassien, die 70-jährige Walentina Baranowskaja, die wegen ihres Glaubens verurteilt worden war, aus der Kolonie zu entlassen. Die für den Gläubigen vorgesehene Freiheitsstrafe läuft im Januar 2023 ab.

Im Juni 2021 reichte Valentina einen Antrag auf Entlassung aus der Verbüßung ihrer Strafe auf der Grundlage von Artikel 81 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation "Strafbefreiung wegen Krankheit" ein. Baranowskajas Verteidigung legte dem Gericht einen medizinischen Bericht vor, der die Diagnose bestätigte.

Bereits im Sommer 2020 wurde bei Valentina ein Hirninfarkt diagnostiziert. Trotzdem wurde die Frau nach der Urteilsverkündung in die Haftanstalt Nr. 1 von Abakan gebracht, wo sie etwa vier Monate verbrachte.

Der Anwalt des betagten Gläubigen appellierte an verschiedene Behörden, auf die Situation der kranken Frau im Untersuchungsgefängnis aufmerksam zu machen.

Im Juni 2021 wurde Valentina in eine Kolonie verlegt, um eine 2-jährige Haftstrafe zu verbüßen. Nach weiteren Untersuchungen wurden ihr die notwendigen Medikamente verschrieben. "Der behandelnde Arzt besuchte Valentina in der Kolonie und gab seine Meinung ab. Die Verwaltung der Kolonie stimmte ihm zu, sie geben ihr alles, was vorgeschrieben ist, sie behandeln sie jeden Tag. Der Therapeut und der Leiter der medizinischen Abteilung behandeln sie gut. Die Behandlung ist gut für sie", sagte der Anwalt dem Gläubigen.

In der Zwischenzeit befindet sich Valentinas Sohn Roman Baranovskiy in der Strafkolonie Nr. 3 des Föderalen Strafvollzugsdienstes Russlands für das Transbaikalgebiet, wo er noch etwa fünfeinhalb Jahre verbringen muss, nur weil er seinen Glauben an Jehova Gott nicht aufgegeben hat.

Der Fall Baranowskij in Abakan

Fallbeispiel
Im April 2019 eröffnete der Ermittler des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation, A. Pachuev, ein Strafverfahren gegen Roman Baranovsky und seine Mutter Valentina. Zur gleichen Zeit durchsuchten bewaffnete Ordnungshüter ihr Haus. Gläubige aus Abakan wurden beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert und sich an ihr beteiligt zu haben. Im Sommer 2020 wurde der Fall dem Stadtgericht von Abakan vorgelegt. Vor dem Hintergrund starker Belastungen erlitt Valentina einen Schlaganfall. Im Februar 2021 befand Richterin Jelena Schtscherbakowa die Gläubigen für schuldig und verurteilte Roman zu 6 Jahren Gefängnis und Walentina zu 2 Jahren. Die 70-jährige Gläubige war die erste Zeugin Jehovas in Russland, die zu einer tatsächlichen Haftstrafe verurteilt wurde. Der Oberste Gerichtshof von Chakassien bestätigte diese Entscheidung. Im Herbst 2021 lehnte das Gericht trotz Valentinas schwerer Erkrankungen ihre vorzeitige Entlassung ab. Ihrem wiederholten Antrag wurde stattgegeben, und am 4. Mai 2022 wurde Valentina freigelassen. Roman verbüßt weiterhin seine Strafe in einer Strafkolonie.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Chakassien
Siedlung:
Abakan
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge begingen sie Handlungen, die darauf abzielten, illegale Aktivitäten fortzusetzen, die sich in der Einberufung von Versammlungen, der Organisation von Predigtaktivitäten äußerten
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902950002000052
Eingeleitet:
10. April 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Stadt Abakan der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für das Gebiet Krasnjarskij und die Republik Chakassien
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-34/2021 (1-707/2020)
Gericht:
Abakan City Court of the Republic of Khakassia
Richter:
Yelena Shcherbakova
Fallbeispiel
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