Alexej Chabarow am Ausgang des Gebäudes des Porchowski-Bezirksgerichts. Oktober 2020

Alexej Chabarow am Ausgang des Gebäudes des Porchowski-Bezirksgerichts. Oktober 2020

Alexej Chabarow am Ausgang des Gebäudes des Porchowski-Bezirksgerichts. Oktober 2020

Strafverfahren

In Pskow hob das Berufungsgericht die Verurteilung von Alexej Chabarow wegen Glaubens auf. Sein Fall wird von einem anderen Richter geprüft

Gebiet Pskow

Am 26. November 2021 hob das Bezirksgericht Pskow die Verurteilung des Zeugen Jehovas, Alexei Chabarov, durch ein untergeordnetes Gericht auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an ein anderes Gericht zurück. Der Gläubige bleibt unter der Erkenntnis, vorerst nicht zu gehen.

Obwohl der Staatsanwalt vor dem erstinstanzlichen Gericht forderte, dass Aleksey Chabarov für 3,5 Jahre die Freiheit in einer Kolonie des allgemeinen Regimes entzogen wird, verurteilte ihn das Porkhovsky-Bezirksgericht der Region Pskow am 7. September 2021 zu 3 Jahren Haft auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 2 Jahren. Das Gericht betrachtete Alexejs friedliche Zusammenkünfte mit anderen Zeugen Jehovas als Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Der Gläubige legte gegen das Urteil Berufung ein.

"Meine Tätigkeit hatte nie damit zu tun, dem Staat zu schaden", sagte Alexej Chabarow in seinem letzten Berufungsverfahren und forderte das Gericht auf, ihn freizusprechen. "Wie kann man ein Extremist werden, während man lernt, Liebe, Respekt, Freundlichkeit und Demut zu zeigen? Wie lassen sich die moralischen Grundsätze der Bibel mit Hass und Feindschaft in Einklang bringen? Für mich sind es wie verschiedene Enden der Welt, die nicht miteinander verbunden werden können!"

Alexey Khabarov ist ausgebildeter Lehrer. Zuletzt war er im Bereich Bau und Reparatur tätig. Der Gläubige durfte nicht länger als 2,5 Jahre weggehen. Trotz der Tatsache, dass Aleksey selbstständig ist, konnte er seine Bankkonten nicht nutzen, keine Dienstleistungen bezahlen und keine Einkäufe tätigen.

Im April 2019 wurden in der Stadt Porchow Hausdurchsuchungen bei Gläubigen durchgeführt, darunter auch bei Alexej Chabarow. Nach dem Verhör verpflichteten sie sich schriftlich, den Ort nicht zu verlassen. Es stellte sich heraus, dass im März desselben Jahres Irina Prawdivzewa, eine Ermittlerin für besonders wichtige Fälle des russischen FSB in der Region Pskow, ein Strafverfahren gegen Alexei Chabarov gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation eröffnete. Der Ermittler trug unabhängig davon die Namen und Fakten in das Verhörprotokoll ein, die Chabarov nicht erwähnte. Der Gläubige schickte seine Zeugenaussage an den Ermittler und erklärte, dass er die Informationen, die im Protokoll des vorherigen Verhörs standen, nicht zur Verfügung gestellt hatte. Im Juni 2020 wurde das Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft der Region Pskow weitergeleitet. Eine Woche später gab die Staatsanwaltschaft das Material des Strafverfahrens an die Ermittlungen zurück, um die begangenen Verstöße zu beseitigen. Im Oktober 2020 begannen die Anhörungen vor dem Bezirksgericht Porchowski, die fast ein Jahr dauerten.

Während des Prozesses wurde kein einziger Beweis für die Beteiligung von Alexej Chabarov an extremistischen Aktivitäten gefunden. In seiner Zeugenaussage wies der Gläubige darauf hin, dass seine Bürgerrechte durch mindestens neun Artikel der russischen Verfassung verletzt wurden. Laut Aleksey "interpretieren die Ermittlungsbehörden die Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017 unangemessen frei" und diskriminieren ihn aufgrund seiner Religion.

Die Menschenrechtsaktivisten des Informations- und Analysezentrums SOVA erklären: "Wir glauben, dass diese Entscheidung [des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017], die zu einer Massenverfolgung von Gläubigen nach den anti-extremistischen Artikeln des Strafgesetzbuches führte, keine rechtliche Grundlage hatte, und wir betrachten sie als eine Manifestation religiöser Diskriminierung." Nach der Begründung des Plenums des Obersten Gerichtshofs stellen Gottesdienste der Zeugen Jehovas, ihre Durchführung von Riten und Zeremonien kein Verbrechen dar.

Der Fall Chabarov in Porchow

Fallbeispiel
Im Jahr 2019 leitete der FSB ein Strafverfahren gegen Jehovas Zeugen in Porchow ein. Strafverfolgungsbeamte führten Durchsuchungen durch und verhörten Gläubige vor Ort. Daraufhin wurde Alexej Chabarov des Extremismus angeklagt. Während der Gerichtsverhandlungen äußerten sich alle Zeugen, einschließlich des FSB-Beauftragten für Terrorismusbekämpfung, positiv über Chabarow. Im September 2021 verurteilte ihn das Gericht zu einer 3-jährigen Bewährungsstrafe. Das Berufungsgericht hob diese Entscheidung auf, und im Januar 2022 begann eine Neuverhandlung des Falles vor einem Gericht, das sich aus verschiedenen Richtern zusammensetzte. Der Staatsanwalt forderte erneut 3,5 Jahre Strafkolonie für Chabarov, aber das Gericht sprach ihn frei. Im November 2022 verwies das Berufungsgericht den Fall erneut zur erneuten – dritten – Prüfung an dasselbe Gericht. Diesmal wurde der Gläubige zu 2,5 Jahren Strafkolonie verurteilt. Er wurde im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen. Im Dezember 2023 änderte das Berufungsgericht diese Entscheidung leicht ab und verkürzte die Laufzeit um 2 Monate. Das Kassationsgericht in St. Petersburg bestätigte diese Entscheidung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Pskow
Siedlung:
Schweineschow
Woran besteht der Verdacht?:
"die Tätigkeit der Unterabteilung "Zeugen Jehovas in der Stadt Porchow" organisiert, geleitet und daran teilgenommen, absichtlich, in Übereinstimmung mit ihren religiösen Überzeugungen und den Zielen der Organisation, mit dem Ziel, die Lehren der Zeugen Jehovas auf dem Gebiet der Stadt Porchow, Gebiet Pskow, zu verbreiten.
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907580001000018
Eingeleitet:
28. März 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
FSB-Direktion Russlands für das Gebiet Pskow
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-28/2023 (1-120/2022)
Gericht:
Порховский районный суд Псковской области
Richter:
Капустина Наталья
Fallbeispiel