Valentina Baranovskaya mit ihrem Anwalt Artur Ganin unmittelbar nach ihrer Freilassung. Mai 2022

Valentina Baranovskaya mit ihrem Anwalt Artur Ganin unmittelbar nach ihrer Freilassung. Mai 2022

Valentina Baranovskaya mit ihrem Anwalt Artur Ganin unmittelbar nach ihrer Freilassung. Mai 2022

Verbüßte Strafen

Der älteste Gläubige wurde auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen. Das Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung über die Freilassung von Valentina Baranovskaya

Chakassien

Am 4. Mai 2022 bestätigte der Oberste Gerichtshof der Republik Chakassien die Entscheidung des Bezirksgerichts Ust-Abakan über die Bewährung des 71-jährigen Gläubigen. Auf dem Weg aus der Kolonie wurde sie von ihren vielen Freunden begrüßt.

Das Gericht befasste sich mit der Berufung des Staatsanwalts gegen die Entscheidung der Richterin des Bezirksgerichts Ust-Abakan, Maria Zablotskaja, vom 22. Februar 2022. Einige Monate zuvor hatte der Gläubige einen Antrag auf Bewährung gestellt. Das Gericht gab dem statt, aber Abakans stellvertretender Staatsanwalt V. Hasan legte Beschwerde gegen diese Entscheidung ein. Die Frau musste bis zur Berufungsverhandlung hinter Gittern bleiben. Dies verschlechterte ihren Gesundheitszustand weiter, da Valentina 2020 einen Schlaganfall erlitt.

Bereits im Oktober 2021 hatte die Gläubige, die davon überzeugt ist, nichts Illegales begangen zu haben, aufgrund ihrer Krankheit um eine Umwandlung ihrer Strafe gebeten. Sie hatte sich an dasselbe Gericht gewandt, wurde aber abgelehnt. Ihrem nächsten Antrag auf Bewährung, der einige Monate später eingereicht wurde, wurde stattgegeben.

Vor fast drei Jahren, im April 2019, wurde ein Strafverfahren gegen Valentina Baranovskaya und ihren Sohn Roman Baranovskiy unter dem Artikel "Beteiligung an den Aktivitäten einer liquidierten Organisation" eröffnet. So betrachteten die Gesetzeshüter die übliche Praxis der Gläubigen, sich zu treffen und in einem Freundeskreis über die Bibel zu diskutieren. Mutter und Sohn erhielten beispiellos harte Strafen: Valentina erhielt zwei Jahre Gefängnis, Roman sechs Jahre. Roman Baranovskiy bleibt in einer Strafkolonie, wo er weitere fünf Jahre verbringen wird.

Noch immer sitzen 13 Zeugen Jehovas, die älter als 60 Jahre sind, in Gefängnissen. Der älteste ist Vilen Avanesov, der 2022 70 Jahre alt wird.

Leider gibt es diese ungerechtfertigte Verfolgung von Jehovas Zeugen in Dutzenden von Regionen Russlands weiterhin. Die Weltgemeinschaft verurteilt die Verfolgung friedlicher Gläubiger, nur weil sie ihren religiösen Überzeugungen treu bleiben.

Der Fall Baranowskij in Abakan

Fallbeispiel
Im April 2019 eröffnete der Ermittler des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation, A. Pachuev, ein Strafverfahren gegen Roman Baranovsky und seine Mutter Valentina. Zur gleichen Zeit durchsuchten bewaffnete Ordnungshüter ihr Haus. Gläubige aus Abakan wurden beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert und sich an ihr beteiligt zu haben. Im Sommer 2020 wurde der Fall dem Stadtgericht von Abakan vorgelegt. Vor dem Hintergrund starker Belastungen erlitt Valentina einen Schlaganfall. Im Februar 2021 befand Richterin Jelena Schtscherbakowa die Gläubigen für schuldig und verurteilte Roman zu 6 Jahren Gefängnis und Walentina zu 2 Jahren. Die 70-jährige Gläubige war die erste Zeugin Jehovas in Russland, die zu einer tatsächlichen Haftstrafe verurteilt wurde. Der Oberste Gerichtshof von Chakassien bestätigte diese Entscheidung. Im Herbst 2021 lehnte das Gericht trotz Valentinas schwerer Erkrankungen ihre vorzeitige Entlassung ab. Ihrem wiederholten Antrag wurde stattgegeben, und am 4. Mai 2022 wurde Valentina freigelassen. Roman verbüßt weiterhin seine Strafe in einer Strafkolonie.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Chakassien
Siedlung:
Abakan
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge begingen sie Handlungen, die darauf abzielten, illegale Aktivitäten fortzusetzen, die sich in der Einberufung von Versammlungen, der Organisation von Predigtaktivitäten äußerten
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902950002000052
Eingeleitet:
10. April 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Stadt Abakan der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für das Gebiet Krasnjarskij und die Republik Chakassien
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-34/2021 (1-707/2020)
Gericht:
Abakan City Court of the Republic of Khakassia
Richter:
Yelena Shcherbakova
Fallbeispiel
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