Das Berufungsgericht in Pskow hob den Freispruch gegen einen Zeugen Jehovas, Alexei Chabarov, auf
Gebiet PskowAm 3. November 2022 hob das Berufungsgericht in Pskow den Freispruch gegen Alexej Chabarow auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Gericht erster Instanz, das sich aus verschiedenen Richtern zusammensetzt.
Der Gläubige wird nach Artikel 282.2 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation wegen seiner Religion strafrechtlich verfolgt. Das Urteil "nicht schuldig" wurde am 27. Juni 2022 vom Bezirksgericht Porchowski der Region Pskow gefällt . Die Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von 3,5 Jahren in einer Strafkolonie gefordert hatte, legte gegen den Freispruch Berufung beim Berufungsgericht des Bezirks Pskow ein.
Obwohl der Gläubige das Recht hat, gegen dieses Berufungsurteil (Aufhebung des Freispruchs) Berufung beim Dritten Berufungsgericht der allgemeinen Gerichtsbarkeit in St. Petersburg einzulegen, hat sich sein Status nun vom Freigesprochenen zum Angeklagten geändert. Das Bezirksgericht Porchow wird eine Anhörung anberaumen müssen, sobald die Akten dort eintreffen.