Auf dem Foto: Irina und Anatoly Gezik, Viktor Zimovskiy

Auf dem Foto: Irina und Anatoly Gezik, Viktor Zimovskiy

Auf dem Foto: Irina und Anatoly Gezik, Viktor Zimovskiy

Ungerechte Urteile

Haftstrafe in einer Strafkolonie, Bewährungsstrafe und Zwangsarbeit – drei Zeugen Jehovas wurden in Stawropol wegen ihres Glaubens verurteilt

Territorium Stawropol

Am 14. November 2022 befand das Stadtgericht Georgievsk der Region Stawropol Viktor Zimovskiy und das Ehepaar Anatoliy und Irina Gezik des Extremismus für schuldig, weil sie sich zu ihrem Glauben bekannt hatten. Diese Entscheidung traf Richterin Nina Anashkina.

Das Gericht verurteilte Viktor Zimovskiy zu 6 Jahren und 2 Monaten Haft in einer Strafkolonie (er wurde im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen), Anatoliy Gezik erhielt 4 Jahre und 2 Monate Besserungsarbeit und Irina Gezik wurde zu einer Bewährungsstrafe von 4 Jahren und 2 Monaten verurteilt. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht rechtskräftig geworden und kann angefochten werden. Die Gläubigen beharren auf ihrer völligen Unschuld.

Die Ermittlungsabteilung der Region Stawropol eröffnete im Dezember 2019 ein Strafverfahren gegen Zimovskiy und das Ehepaar Gezik. Ihnen wurde vorgeworfen, eine extremistische Organisation organisiert und sich daran beteiligt zu haben. Als zwei Monate zuvor Durchsuchungen in ihren Häusern durchgeführt wurden, legten die Strafverfolgungsbeamten USB-Sticks in die Wohnungen. Während der Suche fühlte sich Viktor Zimovskiy, der eine Behinderung hat, unwohl. Trotzdem wurden er und 10 weitere Personen zum Verhör gebracht. Damals gab es keine Festnahmen.

Der Ermittler verhaftete Viktor nach einem zweiten Verhör im Januar 2020. Er verbrachte 2 Monate im Gefängnis. Zuerst befand sich Zimovskiy zusammen mit 10 anderen Gefangenen in einer Vier-Bett-Zelle. Die Insassen mussten entweder abwechselnd schlafen oder direkt auf dem kalten Boden liegen. Aufgrund der schlechten Haftbedingungen erkrankte Viktor. "Außerdem war meine Frau zu dieser Zeit schwanger und ich konnte nicht da sein, um mich um sie zu kümmern", sagte er.

Die Untersuchung dauerte 2 Jahre und 2 Monate und am 15. Februar 2022 wurde der Fall dem Stadtgericht Georgievsk der Region Stawropol vorgelegt. Der Prozess dauerte 9 Monate.

Die Gerichte der Region Stawropol prüfen 2 weitere Strafverfahren gegen 8 Gläubige, von denen 5 Frauen über 57 Jahre sind.

Russische und internationale Menschenrechtsaktivisten haben wiederholt betont , dass die anhaltende Verfolgung von Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation ungerechtfertigt ist. Doch die Repressionen lassen nicht nach: Hunderte unschuldiger Gläubiger sind bereits Opfer von Strafverfolgung geworden.

Der Fall Zimovskiy und anderer in Georgievsk

Fallbeispiel
Ende 2019 wurden Durchsuchungen in den Wohnungen von Jehovas Zeugen in Georgiewsk durchgeführt. Das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation beschuldigte Viktor Zimovskiy sowie seine Ehepartner Anatoliy und Irina Gezik, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert und daran teilgenommen zu haben. Der Ermittler hielt es für ein Verbrechen, gemeinsam in der Bibel zu lesen und zu beten. Zimovskiy ist Vater von drei minderjährigen Kindern, nach einer Herzoperation ist er behindert. Trotzdem brachte ihn das Gericht für 2 Monate in eine Untersuchungshaftanstalt. Das Strafverfahren wurde von Februar bis Oktober 2022 vor Gericht verhandelt. Infolgedessen wurde Zimovskiy zu 6 Jahren und 2 Monaten Gefängnis verurteilt, Anatoliy Gezik zu 4 Jahren und 2 Monaten Zwangsarbeit und Irina Gezik zu 4 Jahren und 2 Monaten Bewährungsstrafe. Die Berufung ersetzte die Haftstrafe in der Strafkolonie und Zwangsarbeit durch Bewährungsstrafen gleicher Dauer. Im August 2024 hob das Gericht die Bewährungsstrafe von Irina Gezik auf und löschte ihr Strafregister.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Territorium Stawropol
Siedlung:
Georgiewsk
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge berief er "Sitzungen der Organisation 'Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland' ein und leitete sie ... Während der Treffen diskutierte er mit den Teilnehmern über religiöse Intoleranz gegenüber Vertretern anderer Glaubensrichtungen.
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902070005000100
Eingeleitet:
30. Dezember 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungskomitee der Russischen Föderation für das Gebiet Stawropol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1.1), 282.2 (1), 282.3 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-158/2022
Gericht erster Instanz:
Георгиевский городской суд Ставропольского края
Richter am Gericht erster Instanz:
Нина Анашкина
Fallbeispiel