Sergey Yuferov, Mikhail Burkov, Vladimir Bukin und Valeriy Slashchev. September, 2022

Sergey Yuferov, Mikhail Burkov, Vladimir Bukin und Valeriy Slashchev. September, 2022

Sergey Yuferov, Mikhail Burkov, Vladimir Bukin und Valeriy Slashchev. September, 2022

Ungerechte Urteile

In der zweiten Berufung wurden Jehovas Zeugen aus der Stadt Tynda des Extremismus für schuldig befunden. Vier Gläubige erhielten jeweils mehr als 6 Jahre in der Strafkolonie

Amur Region

Am 5. September 2023 bestätigte das Landgericht Amur das Urteil von vier Zeugen Jehovas. Für Treffen mit Glaubensbrüdern müssen Wladimir Bukin, Walerij Slashchev und Sergej Juferow eine Haftstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verbüßen, Michail Burkow sechs Jahre und zwei Monate. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bereits im Oktober 2022 verurteilte das Bezirksgericht Tyndinskiy Gläubige zu verschiedenen Haftstrafen, die von sechs Jahren und zwei Monaten bis zu sechs Jahren und sechs Monaten reichten. Eine Berufung hob diese Entscheidung jedoch auf , und die Männer wurden aus der Untersuchungshaftanstalt entlassen, wo sie jeweils zwei Monate verbrachten. Die Wiederaufnahme des Verfahrens wurde im Juni 2023 abgeschlossen. Richterin Valentina Brikova fällte ein Urteil , das leicht vom ersten abwich - von sechs Jahren und zwei Monaten auf sechs Jahre und vier Monate Gefängnis.

In ihren Appellen wiesen die Gläubigen darauf hin, dass "der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation die Religion der Zeugen Jehovas nicht verboten und die Legitimität der religiösen Überzeugungen der Zeugen Jehovas und die Art und Weise, wie sie zum Ausdruck gebracht wurden, nicht beurteilt hat". Dem Angeklagten zufolge folgt daraus, dass "[sie] trotz der Liquidation juristischer Personen immer noch das Recht haben, die Religion ihrer Wahl frei auszuüben, einschließlich des Lesens der Bibel und des Diskutierens mit anderen, des Gebets zu Gott, des Singens von Liedern, in denen Gott gepriesen wird, und des Sprechens mit anderen Menschen über ihren Glauben." Die Gläubigen beharren immer noch auf ihrer Unschuld. Sie haben das Recht, gegen das Urteil vor dem Kassationsgericht Berufung einzulegen.

In der Amur-Region wurden neun weitere Zeugen Jehovas wegen ihres Glaubens zu sechs Jahren oder mehr Gefängnis verurteilt.

Der Fall von Bukin und anderen in Tynda

Fallbeispiel
Im Jahr 2018 begann der FSB-Agent Nurakow in der Stadt Tynda, unter dem Vorwand, sich für die Bibel zu interessieren, an Zusammenkünften zur Anbetung von Jehovas Zeugen teilzunehmen und Informationen über sie zu sammeln. Im November 2019 wurde ein Strafverfahren gegen Sergej Juferow, Waleri Laschtschow, Michail Burkow und Wladimir Bukin eingeleitet. In der Stadt kam es zu einer Welle von Durchsuchungen. Den Männern wurde vorgeworfen, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert und andere daran beteiligt zu haben. Im Juni 2021 ging der Fall vor Gericht. Eineinhalb Jahre später wurden die Gläubigen von 6 Jahren und 2 Monaten zu 6 Jahren und 6 Monaten in einer Strafkolonie verurteilt. Im Dezember 2022 hob das Berufungsgericht das Urteil auf und schickte den Fall zu einer neuen Verhandlung, und die Gläubigen wurden aus der Untersuchungshaftanstalt entlassen, in der sie jeweils 2 Monate verbracht hatten. Im Juni 2023 wurden sie erneut zu einer Strafkolonie verurteilt: Bukin, Slashchev und Yuferov erhielten jeweils 6 Jahre und 4 Monate, Burkov 6 Jahre und 2 Monate. Ein weiteres Berufungsgericht entschied im August 2023, diese Entscheidung aufrechtzuerhalten. Im Mai 2024 bestätigte das Kassationsgericht das Urteil für alle vier Zeugen Jehovas aus Tynda.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Amur Region
Siedlung:
Tynda
Woran besteht der Verdacht?:
Nach Angaben der Ermittler "organisierten Treffen von Anhängern ... religiöse Organisationen"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907100001000076
Eingeleitet:
11. November 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung des FSB-Direktorats Russlands für die Region Amur
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-45/2023 (1-9/2022; 1-131/2021)
Gericht erster Instanz:
Tyndinskiy District Court of the Amur Region
Richter am Gericht erster Instanz:
Valentina Brikova
Fallbeispiel
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