Sergej Gromow während der Berufungsverhandlung per Videokonferenz, 31. Januar 2024

Sergej Gromow während der Berufungsverhandlung per Videokonferenz, 31. Januar 2024

Sergej Gromow während der Berufungsverhandlung per Videokonferenz, 31. Januar 2024

Ungerechte Urteile

Der Oberste Gerichtshof von Tatarstan hat die Verurteilung von Sergej Gromow bestätigt. Ein friedlicher Gläubiger wird wegen seiner religiösen Ansichten für sechs Jahre in eine Strafkolonie gehen

Tatarstan

Am 9. Februar 2024 wies der Oberste Gerichtshof der Republik Tatarstan die Berufung des Zeugen Jehovas, Sergej Gromow, gegen das Urteil zurück und bestätigte es – 6 Jahre und 1 Monat Haft in einer Strafkolonie. Der Gläubige kann gegen diese Entscheidung Berufung beim Kassationsgericht einlegen.

In der Berufung betonte der Anwalt des Angeklagten, dass ein solches Urteil verfassungswidrig sei: "Das erstinstanzliche Gericht hat Gromov nicht vor religiöser Diskriminierung von Zeugen Jehovas geschützt."

Drei weitere Zeugen Jehovas aus Tatarstan wurden zu unterschiedlichen Haftstrafen in Strafkolonien verurteilt, insgesamt werden 13 Einwohner dieser Region wegen ihres Glaubens verfolgt.

Der Fall Gromow in Kasan

Fallbeispiel
Im März 2022 nahmen FSB-Beamte Sergej und Jelena Gromow aus Kasan am Flughafen Wnukowo in Moskau fest. Es stellt sich heraus, dass am selben Tag ein FSB-Ermittler ein Strafverfahren gegen Sergej eingeleitet hat, der die Religion der Zeugen Jehovas praktiziert, weil er die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert hat. Zwei geheime Zeugen waren an dem Fall beteiligt, einer von ihnen war ein FSB-Offizier. Der Gläubige wurde verhaftet und in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht, zwei Tage später in eine Untersuchungshaftanstalt. Die Wohnung der Gromows und zwei weitere Adressen wurden durchsucht. Später wurde der Mann verdächtigt, gegen einen weiteren Artikel des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben – die Finanzierung extremistischer Aktivitäten. Im Februar 2023 kam der Fall vor Gericht, und im September desselben Jahres wurde Gromow zu 6 Jahren und 1 Monat Strafkolonie verurteilt. Im Januar 2024 bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung. Im Januar 2024 bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung, und zehn Monate später bestätigte das Kassationsgericht das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Tatarstan
Siedlung:
Kazan
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge setzte er die Aktivitäten der aufgelösten religiösen Organisation fort, indem er an seinem Wohnort religiöse Versammlungen abhielt
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12207920001000008
Eingeleitet:
15. März 2022
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Abteilung des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands in der Republik Tatarstan
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-157/2023
Gericht erster Instanz:
Московский районный суд г. Казани
Richter am Gericht erster Instanz:
Алсу Гумирова
Fallbeispiel