Jelena und Sergej Tschetschulin
Ein Berufungsgericht bestätigt die Verurteilung der Ehegatten der Zeugen Jehovas aus Petropawlowsk-Kamtschatski
Territorium KamtschatkaAm 25. Juni 2024 bestätigte das Regionalgericht Kamtschatka das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts gegen Jelena und Sergej Tschetschulin: 2 Jahre Bewährungsstrafen wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer "extremistischen" Organisation.
Die Gläubigen sind mit den Entscheidungen der Gerichte nicht einverstanden. Yelena Chechulina bemerkte in ihrer Berufung: "Das Gericht hat nicht festgestellt, dass in meinen Handlungen Motive von religiösem Hass oder Feindschaft vorhanden waren, und es hat nicht festgestellt, gegen welche spezifische soziale Gruppe ich gehandelt habe. Alle meine Handlungen waren völlig friedlich." Sie fügte hinzu: "Das Gesetz betrachtet das Bekenntnis der Religion, der die aufgelösten religiösen Vereinigungen angehörten, auch nicht als Zeichen von Extremismus, auch nicht zusammen mit anderen. Daher ist die Anerkennung einer juristischen Person als extremistisch nicht gleichbedeutend mit einem Verbot einer religiösen Konfession mit ihren inhärenten Glaubensbekenntnissen, ihrer spirituellen Terminologie und dem Verfahren für die Abhaltung von Gottesdiensten."
Die Staatsanwältin Khramova forderte das Berufungsgericht auf, die Strafe zu verschärfen und die Strafe auf 6 Jahre Bewährungsstrafe zu erhöhen, "im Zusammenhang mit dem erschwerenden Umstand in Form der Begehung eines Verbrechens durch eine Gruppe von Personen durch vorherige Verschwörung" – so betrachtete Khramova die gemeinsamen Bibellesungen der Gläubigen.
Aufgrund des Schuldspruchs wird den Chechulins die Möglichkeit genommen, außerhalb des Kamtschatka-Territoriums zu reisen. Ihre Autos wurden beschlagnahmt, ihre Konten wurden gesperrt, so dass sie ihre monatliche Hypothekenzahlung nicht selbst leisten können.
Die Behörden des Kamtschatka-Territoriums setzen die religiöse Verfolgung der Zeugen Jehovas fort: Bis heute haben 10 Gläubige wegen ihres friedlichen Glaubens unter dem Justizsystem gelitten.