Sergej Tschetschulin und seine Frau Jelena

Sergej Tschetschulin und seine Frau Jelena

Sergej Tschetschulin und seine Frau Jelena

Strafverfahren

Zu überdenken — Kassationsgericht hebt Glaubensurteil der tschetschulinischen Ehegatten aus Petropawlowsk-Kamtschatski auf

Territorium Kamtschatka

Am 30. Oktober 2024 stellte sich das Neunte Kassationsgericht der allgemeinen Gerichtsbarkeit in Bezug auf das Urteil gegen Sergej und Jelena Tschechulin auf die Seite der Staatsanwaltschaft und schickte den Fall in die erste Instanz zur erneuten Verhandlung.

Jewgenij Paul, stellvertretender Staatsanwalt des Territoriums Kamtschatka, war der Ansicht, dass das Gericht die Anklage unangemessen gemildert und sie von der Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation (Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation) auf die Beteiligung an ihr (Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation) umklassifiziert habe.

Die Chechulins sind mit dem Schuldspruch nicht einverstanden und halten sich für unschuldig. Sergej bezog sich auf den Artikel der Verfassung der Russischen Föderation über die Gewissensfreiheit und erklärte: "Tatsächlich wurden meine Frau und ich für schuldig befunden, uns zur Religion der Zeugen Jehovas bekannt zu haben."

Der Fall der Tschetschulinen in Petropawlowsk-Kamtschatskij

Fallbeispiel
Die Eheleute Sergej und Elena Tschetschulina wurden in einem weiteren Strafverfahren gegen Jehovas Zeugen in Petropawlowsk-Kamtschatskij angeklagt. Im September 2022 eröffnete das Ermittlungskomitee ein Verfahren gegen sie wegen des Verdachts, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Einen Monat später wurde ihre Wohnung durchsucht und das Paar unter Anerkennungsvertrag gestellt. Im Dezember 2023 ging der Fall vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft forderte 6 Jahre Haft für die Chechulins, aber das Gericht milderte den Artikel auf Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation ab und verurteilte das Paar im April 2024 zu 2 Jahren Bewährungsstrafe. Die Berufung bestätigte diese Entscheidung, aber im Oktober desselben Jahres verwies das Kassationsgericht den Fall zur erneuten Prüfung zurück. Im Februar 2025 wurde eine zweite Strafe verhängt - 6 Jahre auf Bewährung. Diese Entscheidung wurde von der zweiten Berufungsinstanz bestätigt.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Territorium Kamtschatka
Siedlung:
Petropawlowsk-Kamtschatski
Woran besteht der Verdacht?:
indem er "Versammlungen einberuft, religiöse Gespräche und Gottesdienstversammlungen organisiert, in Übereinstimmung mit der Ideologie der religiösen Vereinigung der Zeugen Jehovas bei diesen Zusammenkünften ... Durchführung von Routineschulungen mit anderen Personen zu den Lehren der Religionsgemeinschaft "Zeugen Jehovas" (ab der Entscheidung, ein Strafverfahren einzuleiten)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12202300011000019
Eingeleitet:
25. September 2022
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Kamtschatka
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-98/2025 (1-1079/2024; 1-70/2024; 1-997/2023)
Gericht erster Instanz:
The Petropavlovsk-Kamchatskiy City Court
Richter am Gericht erster Instanz:
Olga Obraztsova
Fallbeispiel
Zurück zum Anfang