Woran besteht der Verdacht?:
"an den Aktivitäten einer religiösen Vereinigung teilgenommen hat... durch das gemeinsame Bekennen und Verbreiten des christlichen Glaubens der Zeugen Jehovas, durch die Durchführung von Gottesdiensten, religiösen Riten und Zeremonien, durch die Vertrautheit mit der Heiligen Schrift, den biblischen Lehren, Grundsätzen und Normen, durch die Unterstützung der Aktivitäten der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas" (aus dem Dekret über die Wahl einer Zwangsmaßnahme)