NAME: Nikulina Elena Anatoliyevna
Geburtsdatum: 18. August 1968
Aktueller Stand in der Strafsache: Überführt
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (2), 282.2 (1.1)
In Gewahrsam genommen: 144 Tage in der Untersuchungshaftanstalt, 708 Tage in der Kolonie
Satz: Strafe in Form von 4 Jahren 2 Monaten Freiheitsstrafe in einer Strafkolonie des allgemeinen Regimes, mit Freiheitsbeschränkung für 1 Jahr 2 Monate
Aktueller Standort: Correctional Colony No. 2 of the Republic of Mordovia
Adresse für die Korrespondenz: Nikulina Elena Anatoliyevna, born 1968, Correctional Colony No. 2 of the Republic of Mordovia, Ul. Chernorechnaya, d. 1, pos. Yavas, Zubovo-PolyanskIy Rayon, Republic of Mordovia, 431160

Biographie

Im Jahr 2019 wurden mehrere Einwohner von Saransk, darunter Elena Nikulina und ihr Mann Georgiy, wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt. Die Strafverfolgungsbehörden betrachteten die Gespräche über die Bibel als Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation.

Elena wurde 1968 im Dorf Monastyrskoe (Mordwinien) geboren. Sie hat eine jüngere Schwester. Die Eltern sind schon lange tot. Als Kind liebte Elena das Langlaufen und Nähen.

Nach der Schule absolvierte Elena eine Ausbildung zur Schneiderin und Schneiderin. Auf der Suche nach Arbeit zog sie nach Saransk und Tolyatti. Sie arbeitete als Näherin in verschiedenen Betrieben, war mit der Reinigung der Räumlichkeiten beschäftigt. In seiner Freizeit näht er gerne, kümmert sich um Katzen und ist in der Natur.

Im Jahr 2016 heiratete Yelena Georgiy, den sie einen "Tausendsassa" nennt – er hat 9 Fachgebiete als Handwerker. Laut Jelena lebten sie 13 Jahre lang, ohne eine Ehe zu registrieren, bis sie aus der Bibel erfuhren, wie wichtig dies war. An diesem Buch gefiel ihnen auch die Tatsache, dass Gott dem Leid der Menschen nicht gleichgültig gegenübersteht.

Wegen der Strafverfolgung verloren die Nikulins ihre Arbeit und ihre Existenzgrundlage. Die Angehörigen können nicht verstehen, warum diese friedlichen und gesetzestreuen Menschen zu echten Haftstrafen verurteilt wurden. Vor Gericht betonte Elena: "Wir . . . stellen weder für den Staat und die Behörden noch für andere eine Gefahr dar. Wir respektieren die Gesetze und Regeln der Behörden, wir versuchen, ehrlich und gewissenhaft zu arbeiten."

Fallbeispiel

Im Februar 2019 leitete der FSB in Saransk ein Strafverfahren gegen drei Gläubige wegen Extremismusverdachts ein. Nach Massendurchsuchungen landeten Wladimir Atryakhin, Vater von zwei kleinen Kindern, sowie Alexander Schewtschuk und Georgij Nikulin in einer Untersuchungshaftanstalt, wo sie zwischen 2 und 5 Monaten verbrachten. Später traten drei weitere Angeklagte in dem Fall auf – Alexander Koroljow, Elena Nikulina und Denis Antonow. Der Fall kam im Mai 2021 vor Gericht. Der Verteidigung gelang es mehrmals, dem Gericht zu zeigen, dass der unverhüllte Geheimzeuge Wlassow eine Falschaussage machte. Im August 2022 wurden die Gläubigen verurteilt: Wladimir Atryakhin wurde zu 6 Jahren Haft verurteilt, Georgij und Jelena Nikulin zu 4 Jahren und 2 Monaten und Alexander Schewtschuk, Alexander Koroljow und Denis Antonow zu 2 Jahren Strafkolonie. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil. Im November 2023 wurde Schewtschuk aus der Strafkolonie entlassen, und im Juni 2024 wurden Koroljow und Antonow freigelassen.
Zurück zum Anfang