NAME: Safronova Anna Arnoldovna
Geburtsdatum: 22. Juli 1965
Aktueller Stand in der Strafsache: Überführt
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (2), 282.3 (1)
In Gewahrsam genommen: 1 Tag in der vorläufigen Haftanstalt, 79 Tage in der Untersuchungshaftanstalt, 236 Tage Unter Hausarrest, 986 Tage in der Kolonie
Satz: Strafe in Form von 6 Jahren Gefängnis mit Entzug des Rechts auf Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Führung und Teilnahme an der Arbeit öffentlicher Organisationen für einen Zeitraum von 3 Jahren; mit Freiheitsbeschränkung für die Dauer von 1 Jahr; Verbüßung einer Freiheitsstrafe in einer Strafkolonie des allgemeinen Regimes
Aktueller Standort: Correctional Colony No. 7 of the Stavropol Territory
Adresse für die Korrespondenz: Safronova Anna Arnoldovna, born 1965, Correctional Colony No. 7 of the Stavropol Territory, ul. Pochtovaya, 78, Stavropol Territory, Zelenokumsk, 357910

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Hinweis: In den Schreiben werden keine Themen im Zusammenhang mit der Strafverfolgung behandelt; Briefe in anderen Sprachen als Russisch sind nicht erlaubt.

Biographie

Im Juni 2021 störten Vertreter des FSB das ruhige Leben von Anna Safronova, einer 55-jährigen Bewohnerin von Astrachan, als sie ihr Haus durchsuchten, in dem sie mit ihrer 81-jährigen Mutter lebt.

Anna wurde im Juli 1965 in Wolgograd geboren. Als Kind studierte sie Musik – sie sang im Chor, trat in einem Ensemble auf, absolvierte eine Musikschule in der Geigenklasse.

Nach der Schule trat Anna in das Polytechnische Institut Wolgograd ein und schloss 1987 ihr Studium als Maschinenbauingenieurin ab. Sie arbeitete als Konstrukteurin im Mähdrescherwerk in Cherson, benannt nach G. I. Petrovsky (Ukraine), wohin sie und ihr Mann als junge Spezialisten in den Vertrieb geschickt wurden. Später musste Anna verschiedene Berufe erlernen: Sie war Arbeiterin, Lageristin und Oberbuchhalterin in der Slawjanka-Süßwarenfabrik, Mitarbeiterin bei einer Nachrichtenagentur und Reinigungskraft.

1998 wurde Anna Witwe. Ihr Sohn war damals 11 Jahre alt. Ein Junge aus der Pubertät versuchte, sich in den Ferien etwas dazuzuverdienen, um seiner Mutter zu helfen. Nach der Schule absolvierte er die Wolgograder Bauhochschule.

Anna schreibt Gedichte, besonders gerne macht sie freundliche Cartoons in Gedichten für ihre Freunde.

1994 begann Anna, die Bibel zu studieren. An diesem Buch gefiel ihr besonders die Tatsache, dass Gott Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen und sozialen Verhältnisse zu einer großen geistlichen Familie vereinen möchte. Das berührte ihr Herz zutiefst, und 1996 wurde sie eine Zeugin Jehovas.

2014 zog Anna nach Astrachan. Seit November 2020 ist sie arbeitslos, da sie sich um eine ältere Mutter kümmert.

Die Strafverfolgung hinterließ Spuren in der emotionalen Verfassung beider Frauen. Anna und ihre Mutter erlebten bei der ersten Durchsuchung besonders starken Stress, als sie plötzlich lautes Klopfen mit Fäusten und Füßen an ihrer Tür hörten.

Annas Verwandte sorgen sich um sie, obwohl alle fest von ihrer Unschuld an dem ihr zur Last gelegten Verbrechen überzeugt sind. Sie verstehen, dass Anna, wie viele andere Zeugen Jehovas in Russland, nur wegen ihres Glaubens an Jehova Gott verfolgt wird.

Fallbeispiel

Im Juni 2020 wurde Anna Safronova Zeugin in einem Verfahren gegen vier Gläubige aus Astrachan, und ihre Wohnung wurde durchsucht. Ein Jahr später leiteten die Ermittlungen ein Strafverfahren gegen die Gläubige selbst ein, in dem sie beschuldigt wurde, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation teilgenommen und diese finanziert zu haben. Die Frau wurde auf die Liste der Extremisten von Rosfinmonitoring gesetzt und ihre Bankkonten wurden gesperrt. Bald wurde die Wohnung, in der auch Annas Mutter, die über 80 Jahre alt ist, lebte, erneut durchsucht. Safronowa wurde unter Hausarrest gestellt. Im November 2021 ging ihr Fall vor Gericht, und Ende Januar 2022 wurde Anna zu 6 Jahren Gefängnis verurteilt, was eine beispiellos harte Strafe für Zeuginnen Jehovas in Russland war. Dies ist der Zeitraum, den die Staatsanwaltschaft beantragt hat. Im April 2022 bestätigte das Regionalgericht Astrachan und später das Kassationsgericht dieses Urteil.
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