NAME: Salikova Lyudmila Fedorovna
Geburtsdatum: 19. Mai 1951
Aktueller Stand in der Strafsache: wer die Hauptstrafe verbüßt hat
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (2)
Satz: Strafe in Form einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren 6 Monaten, eine Freiheitsstrafe gilt als bedingt mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren

Biographie

Seit Ende 2020 wird Ljudmila Salikowa, eine Zeugin Jehovas aus Snezhinsk, von einem Unglück nach dem anderen heimgesucht – Hausdurchsuchungen am Arbeitsplatz und in der Wohnung, Entlassung wegen Verfolgung ihres Glaubens und der Tod ihrer jüngeren Schwester. Gegen die Veteranin der Arbeiter- und Atomindustrie wurde ein Strafverfahren eingeleitet, in dem sie beschuldigt wird, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben.

Ljudmila wurde im Mai 1951 in Sysert (Region Swerdlowsk) geboren. Sie verbrachte ihre Kindheit in der Nähe, in Asbest, 20 km von ihrer Heimatstadt entfernt, wohin ihr im Krieg verwundeter Vater geschickt wurde. Er arbeitete in einer Asbestbergbaufabrik. Die große Familie hatte 2 Söhne und 3 Töchter, so dass die Mutter nicht arbeitete und sich mit der Kindererziehung beschäftigte. Sie brachte Ljudmila das Nähen und Stricken bei, was sie viele Jahre lang tat. Die ganze Familie liebte es, Pilze und Beeren zu sammeln.

Nach der Schule arbeitete Ljudmila als Lehrerin für Biologie und Zeichnen in der Dorfschule. An der Swerdlowsker Elektrotechnischen Hochschule für Kommunikation in Jekaterinburg erwarb sie einen Abschluss als Elektrotechnikerin für Drahtkommunikationstechnik. 1972 zog sie nach Sneschinsk (Region Tscheljabinsk), wo sie bis heute lebt. Dort beschäftigte sich Ljudmila mit der Erstellung der elektrischen Dokumentation, arbeitete später als Elektroingenieurin in der technischen Abteilung, dann als leitende Spezialistin in der Energieabteilung der Stadtverwaltung. Von 1993 bis November 2020 arbeitete sie als Energieingenieurin in der Stadtverwaltung. Aufgrund religiöser Verfolgung war sie gezwungen, ein Rücktrittsschreiben zu schreiben und in den Ruhestand zu gehen.

Während ihres Studiums an der technischen Schule lernte Ljudmila Jurij kennen, und 1971 heirateten sie. Das Paar zog drei Söhne groß, die heute ihre eigenen Familien haben. Yuriy starb 2009.

Ljudmila reist gerne, sie hat viele südliche Städte Russlands und des Baltikums besucht. Sie war ein sportlicher Mensch: Sie nahm an Volleyball- und Skilanglaufwettbewerben teil, engagierte sich im Tourismus und bestieg die Gipfel des Uralgebirges. In letzter Zeit ist sie gerne Fahrrad gefahren.

1999 begann Ljudmilas ältere Schwester, regelmäßig in der Bibel zu lesen, ein halbes Jahr später kam Ljudmila selbst dazu, fünf Jahre später ihre jüngere Schwester. In der Bibel fand Ljudmila Antworten auf Fragen nach dem Sinn des Lebens und warum es so viel Ungerechtigkeit, Gewalt und Krieg in der Welt gibt. 2002 wurde sie Zeugin Jehovas.

Ljudmilas Verwandte, die ihre religiösen Überzeugungen nicht teilen, betrachten die strafrechtliche Verfolgung der Gläubigen als ungerechtfertigte Repressionen.

Fallbeispiel

Ljudmila Salikowa, die leitende Ingenieurin der Stadtverwaltung von Snezhinsk, musste wegen strafrechtlicher Verfolgung wegen ihres Glaubens an Jehova Gott zurücktreten. Im November 2020 kamen Sicherheitskräfte zu ihr, um sie zu durchsuchen, aber der Fall wurde nicht sofort eingeleitet. Im August 2021 beschuldigte der Ermittler des Ermittlungskomitees, Alexander Tschepenko, die Gläubige, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben, und ließ sie eine Anerkennungsvereinbarung unterzeichnen. Die Anschuldigung stützte sich auf die Aussage einer Frau, die vom FSB rekrutiert worden war, um Audio- und Videoaufnahmen von Gesprächen mit Salikowa zu machen. Im Herbst 2021 ging der Fall vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft beantragte, dass das Gericht den Gläubigen zu sechseinhalb Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt. Im Januar 2022 verurteilte das Gericht Ljudmila Salikowa zu einer sechsjährigen Bewährungsstrafe, weil sie sich zu ihrem Glauben bekannt hatte. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung, aber im Januar 2023 verwies das Kassationsgericht den Fall an die Berufungsinstanz zurück, die diesmal die gegen den Gläubigen verhängte Bewährungsstrafe auf zweieinhalb Jahre reduzierte.
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