NAME: Sidorova Irina Vladimirovna
Geburtsdatum: 3. März 1976
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (2)
Sie starb, während der Ermittlungen

Biographie

Am 20. April 2020 eröffneten die Sicherheitskräfte von Chakassien ein Strafverfahren, in dem sie der 44-jährigen Irina Sidorova extremistische Aktivitäten vorwarfen, nur weil sie an Jehova Gott glaubt. Am 17. Juli 2020 starb Irina nach zwei Operationen im Krankenhaus.

Irina wurde 1976 im Dorf Uybat (Republik Chakassien) geboren. Ihre Eltern sind tot. Zwei der vier Kinder dieser Familie starben ebenfalls früh.

Irina wuchs als vielseitiges Kind auf: Sie turnte, sang im Chor, besuchte ein Theateratelier und einen Kunstkreis. Nach dem Abitur wechselte Irina mehrere Berufe: Tankstellenbetreiberin, Krankenschwester, Spinnerin, Reinigungskraft usw. Irina ist geschieden, sie hat zwei Kinder, eines davon ist minderjährig.

Außer Ujbat lebte Irina im Dorf Raikow und in der Stadt Tschernogorsk und bis zu ihrem Tod im Dorf Sapogov.

Eines Tages beschloss Irina herauszufinden, warum Jesus Christus sich hinrichten ließ. Die Antwort aus der Bibel überzeugte sie, dass man diesem Buch trauen konnte. 2017 ließ sich Irina christlich taufen. Verwandte, Nachbarn und Arbeitskollegen hielten die strafrechtliche Verfolgung der hart arbeitenden Frau für ungerechtfertigt.

Fallbeispiel

Mehrere Kriminalfälle wurden aus dem aufsehenerregenden Fall der Baranovskiys, einer Mutter und ihres Sohnes, herausgegriffen. Eine davon wurde am 20. April 2020 von der Ermittlungsabteilung von Abakan gegen Aleksandr Vergunov, Matryona Spiriadi und Irina Sidorova eröffnet (sie starb drei Monate später). Zu dieser Zeit leistete Vergunov einen Zivildienst in einem medizinischen Zentrum, und Spiriadi war der Vormund seines behinderten Enkels. Nach mehr als einem Jahr der Ermittlungen wurde der Fall dem Stadtgericht Abakan der Republik Chakassien vorgelegt. Er wurde von Richter Jurij Lotski geprüft. Am 4. April 2022 verurteilte das Gericht die Gläubigen zu 2,5 Jahren auf Bewährung. Die Berufung bestätigte das Urteil.
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